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Neue FAQs zur E-Rechnung: Wichtige Informationen für Hoteliers und Gastronomen

Das Bundesfinanzministerium hat neue FAQs veröffentlicht, die umfassend über die bevorstehende E-Rechnungspflicht informieren. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern (B2B) elektronisch ausgestellt werden. Diese Regelung betrifft auch die Hotel- und Gastronomiebranche. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) bleiben jedoch weiterhin von der Pflicht ausgenommen. Was steht in den neuen FAQs?
SHVETS production, Pexels

1. Verpflichtung zur E-Rechnung

Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen an Geschäftskunden in elektronischen Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 zu erstellen. Diese Formate ermöglichen eine automatisierte Datenverarbeitung. Eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 soll die Umstellung erleichtern.

2. Ausnahmen für Endverbraucher

Rechnungen an Endverbraucher, also Privatkunden, die Leistungen für den persönlichen Bedarf nutzen, bleiben von der Pflicht unberührt.

Beispiele:

  • Hotellerie: Gäste, die Übernachtungen für private Zwecke buchen.
  • Gastronomie: Restaurantbesucher oder Privatpersonen, die Catering für eine Familienfeier bestellen.

3. Technische Umsetzung und Übermittlung

Die E-Rechnung kann per E-Mail, über elektronische Schnittstellen oder als Download bereitgestellt werden. Der bevorzugte Übermittlungsweg kann individuell vereinbart werden.

Was sollten Verantwortliche in Betrieben nun tun?

  • Systeme überprüfen: Sicherstellen, dass Buchhaltungs- und Kassensysteme E-Rechnungen in den geforderten Formaten erstellen können. – Mitarbeiter schulen: Die neuen Anforderungen in internen Schulungen vermitteln.
  • Geschäftskunden informieren: Absprachen über die bevorzugten Übermittlungswege treffen.

Die neuen FAQs des Bundesfinanzministeriums bieten eine detaillierte Orientierungshilfe und sind ein idealer Ausgangspunkt, um die E-Rechnungspflicht rechtzeitig umzusetzen.

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