Umziehen und Duschen nach der Arbeit – Was gehört zur Arbeitszeit?
In der Gastronomie und Hotellerie spielen klare Regelungen zur Arbeitszeit eine entscheidende Rolle. Viele Arbeitnehmer tragen zudem spezielle Arbeitskleidung und verrichten physisch anstrengende Tätigkeiten. Oft stellt sich dabei die Frage, ob das Umziehen der Arbeitskleidung und das Duschen und Reinigen nach der Arbeit als Arbeitszeit anzusehen sind – und damit auch vergütungspflichtig sind.