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Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro: Warum kleine Gastronomiebetriebe die Rechnung zahlen

  • Ab 2027 müssen Gastronomiebetriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassensysteme einsetzen – eine Schwelle, die bereits kleine Wirtshäuser erreichen
  • Die Anschaffungskosten von rund 5.000 Euro belasten wirtschaftlich schwache Betriebe erheblich, während große Steuerschlupflöcher unberührt bleiben
  • Branchenvertreter fordern eine Anhebung der Grenze auf mindestens 250.000 Euro sowie finanzielle Ausgleichsregelungen

Joshua Rodriguez, Unsplash Joshua Rodriguez, Unsplash

„100.000 Euro Umsatz klingen nach viel – doch in der Realität ist das in der Gastronomie schnell erreicht, selbst bei Betrieben mit nur einem kleinen Biergarten oder eingeschränkten Öffnungszeiten“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „Bei diesen Summen reden wir keineswegs über Schwarzgeldmillionäre, sondern über Menschen, die oft gerade so über die Runden kommen. Für sie ist eine neue Kasse um 5.000 Euro eine massive Belastung.“

Die Maßnahme sei daher ein klassischer Fall von Überregulierung, so Bergmüller weiter. „Die Politik täuscht mit großen Schlagworten wie ‚Steuerbetrug‘ – trifft aber genau jene, die tagtäglich ehrlich arbeiten und ihre Einnahmen bereits sauber dokumentieren.“ Die großen Steuerbetrugsfälle spielen sich nicht in der Dorfkneipe ab, sondern in ganz anderen Dimensionen, etwa über manipulierte Großkassensysteme oder Briefkastenfirmen. „Wenn ein Gewerkschafter im Radio von angeblich 50 Milliarden Euro Steuerhinterziehung spricht, ist das nichts anderes als Stimmungsmache und eine Verunglimpfung einer gesamten Branche. Die größte Mafiaorganisation in Sizilien, die laut Fernsehbericht auch in Deutschland aktiv ist, macht rund 14 Milliarden Umsatz – da soll unsere Gastronomie das Vielfache an illegalen Umsätzen generieren? Das ist völlig unverhältnismäßig!“

Außerdem sei der Vorwurf laut Bergmüller sachlich falsch platziert: „Wer Schwarzumsätze generieren will, gibt diese erst gar nicht erst in die Kasse ein – egal ob analog oder digital. Seit 2017 können die Steuererklärungen außerdem elektronisch mit Vergleichsdaten abgeglichen werden. Die Finanzämter haben längst wirksame Mittel, um Plausibilitätsprüfungen durchzuführen. Dafür braucht es keine neue Bürokratiekeule.“

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Bergmüller fordert daher eine deutliche Anhebung der Umsatzgrenze, mindestens auf 250.000 Euro, um kleine Betriebe nicht zu überfordern. Die Maßnahme darf zudem nicht ohne Ausgleichsregelung kommen, um die Anschaffung von Kassensystemen zu kompensieren. Zudem spricht sich der VEBWK-Vorsitzende für effektiven Bürokratieabbau und eine Reduzierung von Regelungen statt neuer Dokumentationspflichten und Vorgaben aus.

„Wir müssen weg von einem Klima des Misstrauens gegenüber Kleinbetrieben und hin zu echter Unterstützung“, so Bergmüller, „Wer glaubt, durch eine 100.000-Euro-Grenze die großen Steuerschlupflöcher zu schließen, liegt schlicht falsch. Dafür zerstört man ein weiteres Stück Wirtshauskultur und erschwert den Alltag ehrlicher Unternehmer.“

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