Suche

Steuern

orderbird
Finanzen und Controlling

Stabilität statt Preissenkung: Wie die Sieben-Prozent-Mehrwertsteuer die Gastronomie stärkt

Seit Januar 2026 zahlen Gäste wieder sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Restaurantspeisen – doch billiger wird es kaum. Warum das keine Enttäuschung sein sollte: Die Steuersenkung rettet Betriebe vor dem Aus, sichert Arbeitsplätze und bewahrt die kulinarische Vielfalt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, wie aus einer vermeintlichen Preissenkung eine existenzielle Stabilisierungshilfe für eine gebeutelte Branche wird.

ACCONSIS
Recht und Compliance

Kassennachschau: Fehlerquelle Belegausgabe

Bon nur auf Nachfrage? Was im hektischen Servicealltag praktisch wirkt, kann bei der Kassennachschau schnell zum Risiko werden. Der Beitrag zeigt, warum eine lückenlose Belegkette auch bei digitalen Belegen entscheidend ist und welche organisatorischen Fehler Betriebe vermeiden sollten. In unserer 10-teiligen Beitragsserie zeigen wir die 10 größten Fehler bei der Kassennachschau.

Pexels, Pixabay
Finanzen und Controlling

EuGH-Urteil zur Hotelbesteuerung: Frühstück, Parkplatz und WLAN bleiben voraussichtlich bei 19 Prozent

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz besteuert werden – auch wenn sie im Pauschalpreis enthalten sind. Allerdings muss der Bundesfinanzhof noch eine abschließende Prüfung vornehmen.

HLB Treumerkur
Finanzen und Controlling

BFH bestätigt: Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen wirken nicht rückwirkend

Wer Corona-Soforthilfen zurückzahlen musste, kann alte Steuerbescheide nicht einfach nachträglich korrigieren lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist das Jahr des Zuflusses, die Rückzahlung wirkt steuerlich erst im Jahr des tatsächlichen Abflusses. Was das für Betriebe mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung bedeutet, zeigt der Beitrag von Marcel Oberberg.

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

ACCONSIS
Recht und Compliance

Kassennachschau: Fehlerquelle Datenexporte

Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch angreifbar. In einer neuen Serie beleuchten wir die 10 größten Fehler bei der Kassennachschau. Fehler Nr. 1: die Kassennachschau scheitert meist nicht an der Technik, sondern an fehlender Routine beim Datenexport

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Ab 01.01.2026: 7 % für Speisen – neue Spielregeln für die Gastronomie und Hotellerie mit neuen Problemen

Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen. Getränke bleiben weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen und sind damit grundsätzlich mit 19 % zu versteuern. Damit verschiebt sich der Fokus in der Praxis: Die bisherige Abgrenzung „Inhouse“ vs. „Takeaway“ tritt in den Hintergrund, entscheidend wird künftig nur noch die Trennung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %). Der Teufel steckt aber auch hier im Detail, Betriebe sollten unbedingt die Problemfelder kennen.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.