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Steueränderungen 2026 – was das Gastgewerbe jetzt wissen muss

  • Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent schafft Planungssicherheit und stärkt gastronomische Betriebe im Wettbewerb mit Lieferdiensten und Einzelhandel.
  • Beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen und E-Autos verbessern die Liquidität und machen Modernisierungen in Küchentechnik, Kassensysteme und Fuhrpark steuerlich attraktiver.
  • Steigende Lohnkosten durch höheren Mindestlohn und angepasste Minijob-Grenzen erfordern eine präzise Kalkulation und frühzeitige Vorbereitung auf digitale Pflichten wie die elektronische Rechnung ab 2027.

Andreas Muhme für TA Steuerberatung GmbHAndreas Muhme für TA Steuerberatung GmbH

Was bringt 2026 für die Gastronomie?

Die wichtigste Änderung für Restaurants, Cafés und vergleichbare Betriebe ist die dauerhafte Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent seit dem 1. Januar 2026. Dieser ermäßigte Steuersatz galt zuvor nur befristet und war Ende 2024 ausgelaufen. Auch wenn Ökonomen wie Professor Friedrich Heinemann vom Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung von Subventionierung sprechen und der Internationale Währungsfonds diese Maßnahme als kostspielig sowie verzerrend kritisiert, schafft der Gesetzgeber mit der nun erfolgten Entfristung vor allem Planungssicherheit für die Branche. Dabei ist zu beachten, dass die Regelung nicht nur für klassische Restaurantbetriebe gilt, sondern auch für Caterer, Bäckereien und Metzgereien mit Verzehrmöglichkeiten vor Ort sowie für Kantinen, Schul- und Krankenhausverpflegung. Getränke bleiben weiterhin mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig.

Welche Bedeutung hat die Steuersenkung für Wettbewerb und Kalkulation?

Die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auf Speisen dürfte gastronomische Betriebe stärken – vor allem im Wettbewerb mit Lieferdiensten, dem Lebensmitteleinzelhandel und anderen To-go-Angeboten. Aus steuerlicher Sicht bedeutet diese Maßnahme mehr Planungssicherheit, da sich das Risiko für kurzfristige Richtungswechsel reduziert. Langfristig bleibt in der Praxis dennoch eine differenzierte Beobachtung nötig, da die korrekte Abgrenzung zwischen begünstigten Speisen und voll steuerpflichtigen Getränken sowie zwischen Außer-Haus- und Vor-Ort-Verzehr unverändert anspruchsvoll und damit fehleranfällig bleibt.

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Welche steuerlichen Investitionsanreize gelten ab 2026?

Unabhängig von branchenspezifischen Entlastungen setzt der Gesetzgeber auf investitionsfördernde Maßnahmen. Besonders relevant ist die bis Ende 2027 ausgeweitete degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für entsprechende Anschaffungen bis Ende 2027 gilt. Der Abschreibungssatz darf dabei das Dreifache der linearen Abschreibungen betragen, maximal jedoch 30 Prozent. Für gastronomische Betriebe bedeutet das: Investitionen in Küchentechnik, Einrichtung oder digitale Kassensysteme werden schneller steuerlich wirksam. Die dadurch verbesserte Liquidität kann Investitionsentscheidungen erleichtern und Modernisierungsvorhaben beschleunigen.

Die Steueränderungen verbinden gezielte Entlastung für die Gastronomie mit allgemeinen investitions- und strukturpolitischen Maßnahmen.

Tomas Aksöz

Welche Änderungen betreffen Mobilität und Fuhrpark?

Auch die steuerliche Förderung von E-Autos wird fortgeführt und ausgeweitet. Für betrieblich angeschaffte Stromer gilt bis Ende 2027 ein stark beschleunigtes Abschreibungsmodell. Bereits im Anschaffungsjahr können 75 Prozent der Kosten steuerliche geltend gemacht werden, die verbleibenden Anteile werden gestaffelt auf die folgenden fünf Jahre verteilt. Zusätzlich hob der Gesetzgeber die Bruttolistenpreisgrenze für steuerlich begünstigte Elektro-Dienstwagen von 70.000 auf 100.000 Euro an. Für Hotelbetriebe oder Caterer mit eigenem Fuhrpark kann das die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge attraktiver machen.

Themen in diesem Artikel
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceSteuernSoftware und SystemeGästesteuerMehrwertsteuererhöhungMehrwertsteuersenkungSteueroptimierungUmsatzsteuer

Welche arbeits- und lohnnahen Änderungen sind zu beachten?

Neben steuerlichen Neuerungen verändern sich auch Rahmenbedingungen im Personalbereich. So steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Minijob-Grenze wird auf 603 Euro angehoben. Für personalintensive Betriebe erhöhen diese Anpassungen den Kostendruck und erfordern eine präzise Abstimmung zwischen Arbeitszeitmodellen und Entgeltstrukturen. Hinzu kommen neue Rechengrößen in der Sozialversicherung sowie eine vereinheitlichte Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer, die vor allem für Beschäftigte mit längeren Arbeitswegen relevant ist.

Welche weiteren Pflichten sollten frühzeitig eingeplant werden?

Auch wenn die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich erst ab 2027 vollumfänglich greift, empfiehlt sich bereits jetzt die technische und organisatorische Vorbereitung. Perspektivisch dürften digitale Rechnungsprozesse zum Standard werden, lassen sich aber sinnvoll mit bestehenden Kassensystemen und Buchhaltungsprozessen verzahnen.

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Die Steueränderungen verbinden gezielte Entlastung für die Gastronomie mit allgemeinen investitions- und strukturpolitischen Maßnahmen. Vor allem die dauerhafte Umsatzsteuersenkung für Speisen dürfte ein Maß an Verlässlichkeit schaffen, das in den vergangenen Jahren gefehlt hat. Kein Wunder also, dass der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes Rheinland-Pfalz (DEHOGA), Gereon Haumann, davon ausgeht, dass auch Gäste von der Steuersenkung profitieren würden. Seine Begründung? Betreiber seien nun wieder in der Lage, in qualifizierte Mitarbeiter und attraktive Gasträume investieren zu können und die Preise zumindest stabil zu halten.

Gleichzeitig bleiben steigende Lohnkosten und administrative Anforderungen als zentrale Herausforderungen bestehen. Und angesichts der aktuell widersprüchlichen Prognosen für die deutsche Wirtschaft, die sowohl den strukturellen Kollaps also auch Wirtschaftswachstum von einem Prozent prophezeien, bleibt offen, ob es mehr Menschen ins Restaurant zieht. Für den Staat bedeutet die Hilfe auf jeden Fall erst einmal etwa 3,6 Milliarden Euro an Mindereinnahmen.

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