Suche

Versicherungen und Risikomanagement

Stella He, Unsplash
Gastro, Recht und Gewerbe

Neue BGN-Themenseite „Küchenbetriebe“: Alles Wichtige zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Die Küche zählt zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen im Gastgewerbe – doch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Unfallprävention waren bislang über zahlreiche Dokumente verstreut. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ändert das jetzt mit einer zentralen Anlaufstelle. Was Betriebe dort finden – und warum sich ein Lesezeichen lohnt.

Rolf Klein
Finanzen und Controlling

Vermögensschutz im Gastgewerbe unter veränderten Rahmenbedingungen

Politische und gesellschaftliche Verschiebungen treffen privates Vermögen häufig indirekt: über neue Transparenzpflichten, engere Kontrollmechanismen und veränderte Zugriffsmöglichkeiten. Im Gastgewerbe erhöht sich das Risiko zusätzlich, weil Einkommen und Vermögensstruktur oft stark am Betrieb, am Standort und an Finanzierungsbeziehungen hängen.

PelfWave
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Mitarbeiterbindung im Gastgewerbe: Wie Betriebe hohe Fluktuations- und Ausfallkosten vermeiden können

Personalausfall im Restaurant löst eine Kettenreaktion aus: Mehr Schichten für andere, höhere Belastung, neue Ausfälle. 44 Prozent Fluktuation und 40 Prozent unbesetzte Stellen zeigen – wer qualifiziertes Personal hält, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Doch Standardlösungen aus dem Beraterbüro greifen nicht. Die Branche braucht Partner, die ihre Logik verstehen und echte Bindungsinstrumente kennen.

Rolf Klein
Finanzen und Controlling

Persönlicher Vermögensschutz in politisch unsicheren Zeiten

Vermögensschutz unter sich wandelnden politischen Rahmenbedingungen ist eine Pflichtaufgabe für alle, die ihre persönliche finanzielle Stabilität sichern wollen. Unternehmer und Führungskräfte sollten verstehen, wie man die eigenen Finanzen so ordnet, dass man handlungsfähig bleibt, selbst wenn es ungemütlich wird.

Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.