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E-Scooter im Betrieb: Unterschätztes Risiko für Arbeitswege

  • E-Scooter verursachen durch instabile Bauweise, fehlende Qualifikationsanforderungen und schlechte Sichtbarkeit zunehmend schwere Arbeits- und Wegeunfälle.
  • Betriebe sind verpflichtet, E-Scooter-Risiken in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen – auch dann, wenn Beschäftigte die Fahrzeuge ausschließlich für den Arbeitsweg nutzen.
  • Klare Nutzungsverbote für Dienstfahrten, verpflichtende Schutzausrüstung und praxisnahe Schulungen senken die Unfallrate spürbar und sollten von Führungskräften aktiv umgesetzt werden.

Mark Stuckey, UnsplashMark Stuckey, Unsplash

Konstruktionsbedingte Schwachstellen erhöhen Sturzgefahr

Die technische Konzeption von Elektrotretrollern birgt grundlegende Sicherheitsprobleme. Der erhöhte Schwerpunkt durch die stehende Körperhaltung kombiniert mit den kleinen Laufrädern führt zu einem labilen Fahrverhalten. Anders als beim Fahrrad kann der Fahrende sein Gewicht nicht durch Verlagerung ausgleichen. Jede Unebenheit wird direkt auf die Lenkstange übertragen.

Besonders kritisch: Handzeichen zur Fahrtrichtungsanzeige destabilisieren das Fahrzeug zusätzlich, da nur noch eine Hand am Lenker verbleibt. Nasse Fahrbahnen, Herbstlaub oder Kopfsteinpflaster werden so zu erheblichen Gefahrenquellen. Bordsteinkanten und Straßenpoller, die Radfahrende meist problemlos passieren, führen bei E-Scootern häufig zu Stürzen mit schweren Verletzungen.

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Die schmale Silhouette der Fahrzeuge verschärft das Problem im Straßenverkehr: Autofahrende übersehen E-Scooter-Nutzende leicht, insbesondere beim Abbiegen. Hinzu kommt die Unberechenbarkeit der Fahrweise aus Sicht anderer Verkehrsteilnehmer. Geschwindigkeit und Fahrtrichtung sind schwer einzuschätzen.

Fehlende Qualifikation trifft auf hohes Tempo

Anders als bei Kraftfahrzeugen oder E-Bikes mit höherer Motorleistung ist für E-Scooter keine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Folge: Viele Nutzende verfügen über keine strukturierte Verkehrsschulung und kennen zentrale Regelungen nicht oder missachten sie bewusst.

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Typische Unfallmuster zeigen sich bei Vorfahrtsverstößen, dem Überfahren roter Ampeln und dem Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Das sogenannte „Geisterfahren" auf Radwegen zählt zu den häufigsten Ursachen für Zusammenstöße. Verschärft wird die Situation durch den weitgehenden Verzicht auf Schutzausrüstung: Da keine Helmpflicht besteht und die Roller oft spontan geliehen werden, fahren die meisten ohne Kopfschutz. Gerade Kopf- und Gesichtsverletzungen dominieren jedoch bei Unfällen.

Im privaten Bereich kommt Alkoholkonsum als zusätzlicher Risikofaktor hinzu, der die ohnehin eingeschränkte Fahrstabilität weiter reduziert.

Themen in diesem Artikel
Recht und ComplianceVersicherungen und RisikomanagementMobilität und LogistikArbeitssicherheitArbeitsunfallArbeitswegE-Scooter

Betriebliche Pflichten bei Dienst- und Arbeitswegen

Verkehrsunfälle gehören zu den Ereignissen mit den schwersten Folgen im Arbeitskontext. Setzen Betriebe E-Scooter für dienstliche Zwecke ein, sind sie gesetzlich verpflichtet, diese in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Doch auch wenn Beschäftigte regelmäßig mit dem Elektrotretroller zur Arbeitsstätte pendeln, sollten Arbeitgeber die damit verbundenen Risiken systematisch erfassen und Gegenmaßnahmen entwickeln.

Der wirksamste Ansatz: Betriebe sollten die Nutzung von E-Scootern für Dienstfahrten grundsätzlich ausschließen. Eine klare Regelung, die den Einsatz untersagt (insbesondere von Leihfahrzeugen), reduziert das Unfallrisiko deutlich. Je nach Streckenlänge und örtlicher Infrastruktur stellen Fahrrad oder Fußweg die sichereren Alternativen dar und fördern zugleich die Gesundheit der Mitarbeitenden.

Prävention durch Schulung und Schutzausrüstung

Wo sich die E-Scooter-Nutzung nicht vermeiden lässt, können Unternehmen durch gezielte Maßnahmen gegensteuern. Fahrtrainings in Zusammenarbeit mit Verkehrswachten oder Mobilitätsanbietern vermitteln sicheres Fahrverhalten und Verkehrsregeln. Schon der Hinweis auf geeignete Übungsflächen wie wenig befahrene Parkplätze kann Teil der betrieblichen Kommunikation sein.

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Zentral ist die Förderung von Schutzausrüstung: Arbeitgeber sollten das Tragen von Helmen nicht nur empfehlen, sondern durch Dienstanweisungen für das Betriebsgelände verbindlich machen. Auch für Arbeitswege setzt eine klare Empfehlung wichtige Signale. Ergänzend verbessern reflektierende Elemente an Kleidung oder Taschen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr erheblich.

Sicherheitshinweise zum Umgang mit E-Scootern gehören in bestehende Unterweisungen integriert. Neben Verkehrsregeln sollten konkrete Verhaltensempfehlungen für kritische Situationen vermittelt werden, und zwar in verständlicher Sprache, die motiviert statt belehrt.

Fazit

Elektrotretroller sind im städtischen Verkehr alltäglich geworden. Ihre spezifischen Unfallrisiken sind jedoch noch nicht ausreichend im betrieblichen Bewusstsein verankert. Die Bauweise macht die Fahrzeuge instabil, fehlende Qualifikationsanforderungen führen zu Regelunkenntnis, und die schmale Bauform erhöht das Übersehen-Werden. Diese Faktoren lassen sich jedoch durch systematische Prävention beeinflussen.

Betriebe, die E-Scooter konsequent in ihre Sicherheitskonzepte einbeziehen, leisten einen messbaren Beitrag zur Unfallvermeidung. Die wirksamsten Hebel sind klare Nutzungsverbote für Dienstfahrten, verpflichtende Schutzausrüstung und praxisnahe Schulungen. Sicherheitsverantwortliche und Führungskräfte können hier durch organisatorische Vorgaben und zielgerichtete Kommunikation direkt einwirken und so schwere Arbeits- und Wegeunfälle verhindern, bevor sie entstehen.

Handlungsempfehlungen

  1. Gefährdungsbeurteilung erweitern: Nehmen Sie E-Scooter als Risikofaktor in Ihre betriebliche Gefährdungsbeurteilung auf, auch wenn Beschäftigte diese nur für den Arbeitsweg nutzen.
  2. Klare Regelungen treffen: Schließen Sie die Nutzung von E-Scootern für Dienstfahrten aus und kommunizieren Sie Alternativen wie Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.
  3. Schutzausrüstung vorschreiben: Machen Sie das Tragen von Helmen auf dem Betriebsgelände zur Pflicht und sprechen Sie klare Empfehlungen für Arbeitswege aus.
  4. Schulungen anbieten: Organisieren Sie Fahrtrainings in Kooperation mit Verkehrswachten oder weisen Sie auf geeignete Übungsflächen hin.
  5. Sichtbarkeit erhöhen: Stellen Sie reflektierende Elemente zur Verfügung und integrieren Sie Hinweise zur E-Scooter-Sicherheit in bestehende Unterweisungen.

Quelle: BGN

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