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Arbeitsunfall

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Mobilität und Logistik

E-Scooter im Betrieb: Unterschätztes Risiko für Arbeitswege

Elektrotretroller haben sich als fester Bestandteil der urbanen Mobilität etabliert. Viele Beschäftigte nutzen sie für den Weg zur Arbeit oder bei Dienstgängen. Was praktisch erscheint, entwickelt sich für Betriebe zum Sicherheitsproblem: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe registriert eine steigende Zahl schwerer Unfälle mit E-Scootern. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese Risiken wirksam eindämmen?

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Gastro, Recht und Gewerbe

Neue BGN-Themenseite „Küchenbetriebe“: Alles Wichtige zum Arbeitsschutz auf einen Blick

Die Küche zählt zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen im Gastgewerbe – doch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Unfallprävention waren bislang über zahlreiche Dokumente verstreut. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ändert das jetzt mit einer zentralen Anlaufstelle. Was Betriebe dort finden – und warum sich ein Lesezeichen lohnt.

BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Management

BGN-Sicherheitstipp: Arbeitsschutz-Schulungen für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Brandschutz, Hygiene, Ergonomie und vieles mehr – die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jetzt ein Aus- und Fortbildungsprogramm 2026 veröffentlicht. Diese Schulungen gibt’s für BGN-Mitgliedsbetriebe bis 50 Mitarbeiter online oder als ganz- und halbtägige, regionale Präsenzveranstaltungen, aber immer ohne Zugangsgebühren.

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Personalentwicklung

Arbeitsunfall: Wer danach den Lohn zahlt

Grundsätzlich hat jeder, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiter bezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt. Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist?

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Management

Wer den Lohn zahlt nach dem Arbeitsunfall

Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn zunächst und bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Doch was passiert danach? Die BGN hat diese Informationen zusammengefasst.

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