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Arbeitsunfall

BGN; Madison Bracaglia, Unsplash
Management

BGN-Sicherheitstipp: Arbeitsschutz-Schulungen für Betriebe bis 50 Mitarbeiter

Brandschutz, Hygiene, Ergonomie und vieles mehr – die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat jetzt ein Aus- und Fortbildungsprogramm 2026 veröffentlicht. Diese Schulungen gibt’s für BGN-Mitgliedsbetriebe bis 50 Mitarbeiter online oder als ganz- und halbtägige, regionale Präsenzveranstaltungen, aber immer ohne Zugangsgebühren.

Edward Howell, Unsplash
Personalentwicklung

Arbeitsunfall: Wer danach den Lohn zahlt

Grundsätzlich hat jeder, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiter bezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt. Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist?

andresr | iStockphoto
Management

Wer den Lohn zahlt nach dem Arbeitsunfall

Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn zunächst und bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Doch was passiert danach? Die BGN hat diese Informationen zusammengefasst.

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Management

Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen

Im Gastgewerbe sind Arbeitsunfälle aufgrund des hohen Personaleinsatzes keine Seltenheit. Es können beispielsweise Stürze, Verbrennungen in der Küche und andere Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle auftreten. Bei solchen Unfällen ist es wichtig, als Arbeitgeber den Überblick zu behalten und richtig zu reagieren. Doch worauf müssen Gastronomen und Hoteliers im Falle eines Arbeitsunfalls achten?

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