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Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz im Gastgewerbe

Arbeitsunfälle können jederzeit und in jedem Unternehmen passieren – mit schwerwiegenden Auswirkungen und hohen Kosten. Es ist daher eine komplexe, wesentliche und gesetzlich geforderte Unternehmer- und Führungsaufgabe, die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen.
Höppner Management & Consultant GmbH

Was bedeuten Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz genau?

Das Ziel der Arbeitssicherheit ist der dauerhafte Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz. Durch entsprechende Maßnahmen schützen Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor krankheitsbedingten Ausfällen, vermeiden dadurch Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und schaffen ein Umfeld, die menschengerechte Arbeit fördert und alles dafür tut, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Sorge um ihr Wohlergehen entwickeln und entfalten können. „Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt“, heißt es beispielsweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wie sind Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz in Deutschland gesetzlich geregelt?

Die wichtigste Vorschrift in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Das Unternehmen hat also für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz gilt immer und regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz. Bei der IHK Siegen heißt es dazu: „Die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen sollte nicht nur unter dem Aspekt der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, Arbeitssicherheit hat einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen.“

Welche Bedeutung haben Arbeitsunfälle für Wirtschaft und Mitarbeitende?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beispielsweise schätzte die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit für 2019 mit 712,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen auf insgesamt 88 Milliarden Euro. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung betrug demnach 149 Milliarden Euro. Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,3 Tagen pro Arbeitnehmenden ergeben sich im Jahr 2019 insgesamt 712,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Das bedeutet: „Die gesundheitlichen Gefahren im Unternehmensalltag sind also allgegenwärtig. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeitenden empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen“, sagt Michael Wentler, Geschäftsführer der Höppner Management & Consultant GmbH, einer deutschlandweit tätigen Unternehmensberatung für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Managementsysteme. Michael Wentler berät Unternehmen über alle Branchen und Größen hinweg bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit und die Implementierung und Pflege entsprechender Strukturen. Die Strafen bei Nichtbeachtung von Arbeitsschutzgesetzen sind erheblich. Es könne Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden, und gefährdet der vorsätzliche Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, sind auch Freiheitsstrafen möglich.

Wer ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen verantwortlich?

Michael Wentler betont die Relevanz für die Unternehmensspitze in der Organisation von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. „Die Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern im Arbeitsschutz ist nicht delegierbar. Sie müssen sich unmittelbar um die Sicherstellung einer geeigneten Organisation, die sichere Einrichtung von Betriebsstätten, die Beschaffung sicherer Arbeitsmittel, die Unterweisung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation oder auch die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen kümmern oder eine Struktur zur Sicherstellung einer angemessenen Organisation im Arbeitsschutz, die Zuweisung von fachlicher und disziplinarischer Verantwortung und Erteilung von Kompetenzen, die Übertragung von Pflichten, die Bereitstellung von Mitteln und die Einrichtung eines Berichts- und Informationswesens schaffen.“

Warum sind Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz auch im Gastgewerbe wichtig?

in Hotellerie und Gastronomie bestehen nach der DGUV Regel 110-001 „Arbeiten in Gaststätten“ besondere Herausforderungen. So können sich Gefährdungen insbesondere ergeben durch die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken oder auch eine unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Versicherten. Und die DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“ orientiert sich an den küchentypischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten, dem Produktionsablauf folgend und unter besonderer Berücksichtigung des Unfall- und Belastungsgeschehens. Dazu zählen bestimmte Gefährdungen und Belastungen wie Sturz- und Rutschunfälle, Schnittverletzungen, Verbrennungen und Verbrühungen, Hautbelastungen oder auch psychische Belastungen wie hoher Zeitdruck können in allen Arbeitsbereichen von Küchenbetrieben vorkommen.

Was müssen Unternehmen konkret tun, um die Arbeitssicherheit voranzubringen?

„Im Fokus steht die individuelle Betrachtung, weil kein Standard für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz existiert. Zentrales Element der Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung. Damit ermitteln und beurteilen Arbeitssicherheitsexperten für alle Beschäftigten eines Unternehmens die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit relevanten Gefährdungen und implementieren ausgehend von diesen Ergebnissen individuell passende Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos. Nur durch die individuelle Analyse lässt sich erkennen, welche Risiken wirklich auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer warten, damit die jeweils passenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können“, sagt Michael Wentler. Im Anschluss könnten die passenden Schutzmaßnahmen zur bestmöglichen Senkung des Unfall- und Gesundheitsrisikos dann zielgerichtet implementiert werden. Auch auf die Menschen komme es an, wie Michael Wentler betont. „In einem solchen Prozess muss auch das Bewusstsein für Arbeitsschutz geschärft werden, um die Prävention zu stärken. Es kommt darauf an, wie das Thema in Unternehmen präsentiert wird, damit die Mitarbeitenden die Bedeutung des Arbeitsschutzes verstehen.“

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