Alles neu, alles anders – die wichtigsten Steueränderungen 2024
Leben in Deutschland bleibt teuer. Mit dem Jahreswechsel fallen einige Steuervergünstigungen weg. Geplante Ermäßigungen stehen noch in der Schwebe. Was erwartet das Gastgewerbe 2024?
Leben in Deutschland bleibt teuer. Mit dem Jahreswechsel fallen einige Steuervergünstigungen weg. Geplante Ermäßigungen stehen noch in der Schwebe. Was erwartet das Gastgewerbe 2024?
Bei einer Betriebsprüfung gehört es zum Standard-Prozedere, dass der Gastronom Kalkulationen für Speisen, Getränke und Veranstaltungen vorlegen muss. Uwe Ladwig, Inhaber von F&B Support, erklärt, wie mit Hilfe von Kalkulationsvorlagen nicht nur das Finanzamt glücklich gemacht werden kann, sondern auch der Rohgewinn verbessert wird.
Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter sind in Hotellerie und Gastronomie ein gängiges Instrument, um auf kurzen Weg Kapital zur Verfügung zu stellen. Eine genaue wirtschaftliche und steuerliche Planung ist unabdingbar, damit das Darlehen seinen Zweck wirklich erfüllt und es nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen kommt. Steuerberater Andreas Bartkowski erläutert die Details.
Viele Steuerpflichtige haben Steuerhinterziehung lange als Kavaliersdelikt ausgelegt. Die Behörden haben dies aber freilich immer anders gesehen und können Regelverstöße heute auch wesentlich leichter nachvollziehen als in der Vergangenheit. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wird nun auch eine erhebliche Verschärfung des Steuerstrafrechts eingeführt. Für Beiten Burkhardt-Steuerpartner Helmut König ist daher Steuerehrlichkeit die einzige sinnvolle Lösung.
Die deutsche Bundesregierung hat ein Corona-Soforthilfeprogramm im Ausmaß von 50 Milliarden Euro geschnürt. Zu dieser finanziellen Unterstützung haben auch Kleinbetriebe in der Gastronomie Zugang. Das Ziel dieses Soforthilfeprogramms besteht darin, die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen zu sichern und Liquiditätsprobleme auszugleichen. Doch was ist unter Corona-Soforthilfe zu verstehen und wie ist diese steuerlich einzuordnen?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund der Coronakrise bis Jahresende 2020 Sonderleistungen bis 1.500 Euro zukommen lassen, ohne dass hierfür Steuern anfallen. Dies geschieht in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen. Das Bundesfinanzministerium hat diese steuerfreien Bonuszahlungen in einem Erlass vom 9. April 2020 geregelt. Welche Voraussetzungen sind für diesen steuerfreien Bonus zu erfüllen und gilt diese Steuerbefreiung für alle Arbeitnehmer?
Seit Januar 2019 haften elektronische Marktplatzbetreiber für unbezahlte Steuern von Online-Verkäufern, die diese digitalen Plattformen nutzen. Daher müssen auch Gastronomen, die über Online-Lieferplattformen Speisen verkaufen, eine steuerliche Unternehmerbescheinigung als Nachweis vorlegen, um eine Marktplatzsperre zu vermeiden. Laut EU-Kommission verstößt diese deutsche Regelung allerdings gegen EU-Recht. Benötigen Gastronomen diese Unternehmerbescheinigung dennoch oder entfällt diese Verpflichtung wegen EU-Rechtswidrigkeit?
Viele Arbeitgeber bedanken sich für die Leistungen ihrer Mitarbeiter mit einer Betriebsfeier und zeigen sich dabei als spendable Gastgeber. Jedoch sollten Chefs die Kosten nicht aus den Augen verlieren – und ein neues Finanzgerichtsurteil kennen.
Immer mehr stehen Menschen vor der Herausforderung, jemanden etwas schenken zu wollen. Meist tun wir uns es alle dabei nicht leicht, wollen wir doch nicht etwas schenken, was der zu Beschenkende schon hat oder gar nicht will. Zunehmend wird dabei auf Gutscheine gesetzt. Damit liegt die Verwendung frei beim Empfänger.
Arbeitstäglich an Arbeitnehmer abgegebene Mahlzeiten sind zwingend ein als Arbeitslohn zu versteuernder Sachbezug. Gleiches gilt für verbilligt oder unentgeltlich überlassene Unterkünfte an Auszubildende und Mitarbeiter – geregelt in der Sozialversicherungsentgeltverordnung, in der der Marktpreis für unentgeltliche Verpflegung und freie Unterkunft festgelegt wird.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.