Fristende am 30. September: Worauf Unternehmen bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Hilfen achten müssen
Abgerechnet wird zum Schluss! Und dieser Schluss kommt mit großen Schritten näher! Denn die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 endgültig aus – obwohl man eine solche Angabe nach den inzwischen zahlreichen Fristverschiebungen ja eigentlich mit Vorsicht genießen sollte und nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums immer noch 300.000 Schlussabrechnungen fehlen.