Suche
Anzeige

Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten

Arbeitsunfälle am Probetag, die Kündigungsfristen während der Probezeit, Urlaubsansprüche neu eingestellter Mitarbeiter – Wer die Regelungen und Bedingungen kennt, sorgt ab Tag 1 für Klarheit im Beschäftigungsverhältnis.

Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen solltenmonkeybusinessimages, iStockphoto

Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick

Neue, motivierte Mitarbeiter sind der Branche stets willkommen und in Anbetracht des allgegenwärtigen Fachkräftemangels in der Gastronomie und Hotellerie ein Segen. Doch stehen potenzielle Beschäftigte und Neuankömmlinge im Betrieb natürlich zunächst auf dem Prüfstand. Mit Probetagen und der Vereinbarung einer anfänglichen Probezeit können sich Arbeitgeber vorbehalten, unpassenden Beschäftigungsverhältnissen leicht zu entgehen und sich zunächst testweise anzunähern. Die rechtlichen Grundlagen zur Probezeit sowie ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts zum Thema Probearbeit sollten Gastronomen und Hoteliers bekannt sein, um im Umgang mit Beschäftigen und solchen, die es werden könnten, keine Fehltritte zu begehen. 

Partner aus dem HORECA Scout

Basics: Was ist unter Probearbeit zu verstehen?

Probetage können für beide Seiten – den Arbeitgeber und den Arbeitsuchenden – ein gutes Mittel sein, ein mögliches Beschäftigungsverhältnis zu testen. Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben und der Neuankömmling in den Betrieb eingegliedert wird, kann er sich während der Probearbeit an den anfallenden Aufgaben ausprobieren und beweisen. 

Für die Dauer der Probearbeit gibt es keine direkten Vorgaben. Üblicherweise wird ein Probetag vereinbart. Dieser sollte ausreichen, um (unter Berücksichtigung der mitgebrachten Fähigkeiten und der Einarbeitungszeit) einen ersten Eindruck voneinander zu bekommen. Sind die Arbeitsbereiche vielfältig und fallen die Arbeiten an verschiedenen Tagen an, können sich Arbeitgeber und Arbeitsuchender auch auf mehrere Probetage einigen. 

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceSoftware und Systeme
Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Vergütet werden muss die Probearbeit seitens des Arbeitgebers nicht. Es handelt sich (noch) nicht um ein ordentliches Arbeitsverhältnis. Der Arbeitssuchende wird als sogenannter Wie-Beschäftigter eingestuft und zählt nicht als Beschäftigter im Sinne des Sozialgesetzbuches, weil er noch nicht in den Betrieb eingegliedert ist. Um die Bereitschaft zur Probearbeit aber zu honorieren, kann der Arbeitgeber beispielsweise für die entstandenen Fahrtkosten eine Aufwandsentschädigung zahlen. 

Basics: Was ist unter Probezeit zu verstehen?

Wenn ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt und dem Neuankömmling zum Unterschreiben vorgelegt wird, ist es nicht unüblich, eine Probezeit zu vereinbaren. Wichtig für beide Seiten ist, alle Details vertraglich festzuhalten, damit es im Nachhinein keinerlei Verwirrungen gibt. Auf eine Probezeit kann aber auch komplett verzichtet werden. 

Themen in diesem Artikel
PersonalentwicklungArbeitsrechtArbeitsunfallPersonalplanung

Ist sie schriftlich festgehalten, so greift während dieser Zeit der gesetzliche Kündigungsschutz nicht und der Arbeitgeber kann ohne die Angabe von Gründen kündigen. Außerdem wird in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen anstelle eines Monats vereinbart. 

Die wichtigsten Key-Facts zur Probezeit zusammengefasst:

  • Dauer: Die Dauer der Probezeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sich vereinbaren. Sie beträgt in der Regel zwischen 3 und maximal 6 Monaten. 
  • Kündigungsfrist: Nach der Probezeit gilt der gesetzliche Kündigungsschutz mit einer Frist von einem Monat. Zuvor kann eine kürzere Frist vereinbart sein. Sie beträgt in der Regel 2 Wochen. 
  • Urlaub: Schon während der vereinbarten Probezeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Es gilt: Pro Monat kann ein Zwölftel des Jahresurlaubs genommen werden, soweit im Arbeitsvertrag keine Urlaubssperre an die Probezeit gekoppelt wurde.
  • Krankheit: Meldet sich ein Mitarbeiter während der ersten 4 Wochen seiner Probezeit krank, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im weiteren Verlauf der Probezeit ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, den Lohn auch bei Krankheit zu zahlen. 
Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und Systeme
Eine Partnerschaft, die mitwächst: Wie Gewinnblick und das Accanto die digitale Transformation leben

Urteil: Probearbeit und Arbeitsunfall

Zurück zur Probearbeit. Hier sorgte jüngst eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) für Aufsehen. Das Urteil bringt eine wichtige Information für Gastronomen und Hoteliers mit sich: Kommt es während der Probearbeit zu einem Arbeitsunfall, so ist die Person gesetzlich unfallversichert. 

Bei dem vorliegenden Fall zog sich der Arbeitssuchende eine Kopfverletzung zu. Er galt als Wie-Beschäftigter, der zwar nicht in den Betrieb eingegliedert war, aber einer dem Unternehmen wirtschaftlich wertvollen Tätigkeit nachging. Somit ist die Probearbeit einem ordentlichen Beschäftigungsverhältnis ähnlich und es greift der gesetzliche Unfallschutz.

Inhaltsverzeichnis

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Salvatore Marrazzo
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Eine Partnerschaft, die mitwächst: Wie Gewinnblick und das Accanto die digitale Transformation leben

33 Jahre Zusammenarbeit – kann eine Geschäftsbeziehung im Zeitalter schneller Systemwechsel so lange halten? Das Accanto in Esslingen und sein Kassensystem-Partner Gewinnblick beweisen: Ja, wenn beide Seiten den digitalen Wandel als gemeinsame Reise verstehen. Vom ersten System bis zur vollintegrierten Cloud-Lösung – eine Geschichte über Vertrauen, das sich rechnet.

Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

Frame for Business GmbH
Marketing

Negative Bewertungen auf Google & Co. – welche Bewertungen Hoteliers und Gastronomen löschen lassen können und wie es gelingt

Online-Bewertungen auf Google, TripAdvisor oder Booking.com prägen die Wahrnehmung von Hotels und Gastronomiebetrieben maßgeblich und beeinflussen Buchungsentscheidungen oft innerhalb weniger Sekunden. Einzelne negative Einträge können dabei eine überproportionale Wirkung entfalten – insbesondere dann, wenn sie unwahr oder unsachlich sind. Doch welche Bewertungen müssen hingenommen werden und wann bestehen realistische Löschchancen?

Heimpel GmbH
Finanzen und Controlling

DATEV-Schnittstelle für Kassensysteme: Wenn Kasse und Buchführung digital zusammenarbeiten

Kassendaten gehören zu den sensibelsten Datenquellen im Gastgewerbe: Sie müssen vollständig, nachvollziehbar und im Prüfungsfall schnell verfügbar sein. Gleichzeitig soll der Alltag in Restaurant, Café, Imbiss oder Hotel nicht durch manuelle Exporte, Kassenbuch-Nacharbeiten und Abstimmungen mit der Steuerkanzlei belastet werden. Welche Rolle spielt dabei eine direkte DATEV-Schnittstelle im Kassensystem?

Gastronomieberatung Consult Gastro
Finanzen und Controlling

Kassensystem, Warenwirtschaft, Buchhaltung – welche Tools braucht ein Gastronom wirklich?

Der Businessplan steht, die Speisekarte ist fertig – und die Software? Viele Gastronomen unterschätzen, wie entscheidend die richtige digitale Grundausstattung für den Erfolg ihres Betriebs ist. Drei Bereiche sind dabei unverzichtbar, doch welche Tools passen zu welchem Konzept? Und in welcher Reihenfolge sollte investiert werden?

Weitere Artikel zum Thema

Emma Dau, Unsplash
Schichtdienst, hohe Fluktuation, knappe Personaldecke – die Hotellerie steht unter Druck. Sandra Himmeldirk, Head of People & Culture bei den 25hours Hotels, erklärt im Gespräch mit dem IST-Studieninstitut, was modernes Personalmanagement in der Branche heute[...]
Emma Dau, Unsplash
Brands&People, Unsplash
Jede Schnittverletzung bedeutet Schmerzen, Ausfallzeiten und Mehrkosten. Dabei lässt sich ein Großteil dieser Unfälle mit dem richtigen Werkzeug, scharfen Klingen und durchdachten Routinen verhindern. Was Betriebe konkret tun können, um ihre Beschäftigten zu schützen.[...]
Brands&People, Unsplash
LudgerA, Pixabay
Im April 2026 startete in Wiesbaden ein neuer Jahrgang der Mineralwassersommelier-Ausbildung. Die seit 20 Jahren etablierte Qualifizierung des Handelsverbandes für Heil- und Mineralwasser vermittelt Fachkräften aus Gastronomie und Handel das notwendige Rüstzeug für eine kompetente[...]
LudgerA, Pixabay
johannes86, iStockphoto
Bis Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die neuen Regelungen betreffen Betriebe jeder Größe und bringen weitreichende Änderungen im Umgang mit Gehältern. Wer sich jetzt vorbereitet, verschafft sich einen entscheidenden Vorsprung[...]
johannes86, iStockphoto
Stella He, Unsplash
Die Küche zählt zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen im Gastgewerbe – doch die Anforderungen an Arbeitsschutz und Unfallprävention waren bislang über zahlreiche Dokumente verstreut. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ändert das jetzt mit einer zentralen Anlaufstelle.[...]
Stella He, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.