Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
- Ganymed Brasserie investiert in die Zukunft der Branche – mit 1.200 Euro Bruttolohn im ersten Lehrjahr
- Wenn das Personal die Branche verlässt: So geht es Gastronom:innen nach dem Jobwechsel
- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
- Im Video: Die erste Roboter-Bar Deutschlands
- Professionelles Know-how für Spa Manager
- Radikal neues Beteiligungsmodell für BrewDog Beschäftige
- 30 Prozent mehr Gehalt für Auszubildende bei Artprojekt
- Gründerin der Housekeeping Akademie bereitet Mitarbeitende für den wiederkehrenden Hotelalltag vor
- Der Öschberghof revolutioniert die Kochausbildung
- Existenzbedrohende Personalnot: Neuer Praxisleitfaden erschienen
- Richtig reagieren bei Gästebeschwerden
- Platzl Hotels München: Personal-Strategie neu aufgestellt
- Wie ein Golfplatz-Restaurant dank Digitalisierung mit weniger Personal auskommt
- Branchenverzeichnis Personalplanung
Wieso soll es eine Änderung bei der Erfassung der Arbeitszeit geben?
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen dürfen (§ 7 Abs.8 ArbZB). Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss gemäß § 7 Abs.9 ArbZG eine Pause von mindestens elf Stunden liegen. In der Praxis jedoch verzichten viele Betriebe darauf, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat zur Folge, dass die geforderten Zeiten häufig über- beziehungsweise unterschritten werden – zum Nachteil der Angestellten.
Vor diesem Hintergrund erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 ein Urteil mit enormer Reichweite. Zum Schutz der auf europäischer Ebene zugesicherten Arbeitnehmerrechte sollen Unternehmen in Zukunft genau protokollieren, zu welchen Zeiten ihre Mitarbeiter gearbeitet haben. Nur so lasse sich nach Ansicht der Richter sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Und nur so sei es Arbeitnehmern möglich, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Um die jeweils geleisteten Arbeitszeiten vollständig erfassen zu können, forderten die EuGH-Richter im Rahmen ihres Urteils die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems. Aus diesem müsse sich direkt ersehen lassen, ob die gesetzlichen Vorschriften Beachtung finden oder nicht.
Was muss der Arbeitgeber bislang dokumentieren?
In Deutschland besteht für Unternehmen derzeit keine generelle Verpflichtung, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Sie müssen allerdings gewährleisten, dass die laut Arbeitszeitgesetz erlaubte Höchstarbeitszeit nicht überschritten und die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden. Aus diesem Grund schreibt § 16 II ArbZG die Dokumentation von Überstunden, Feiertags- und Sonntagsarbeit vor. Entsprechende Nachweise müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Was plant die Bundesregierung nun?
Wie Süddeutsche Zeitung und Zeit Online berichten, hat das Bundesarbeitsministerium in Berlin hat mit den Vorarbeiten begonnen, die zur Umsetzung des 2019 ergangenen EuGH-Urteils erforderlich sind. Die Basis bildet dabei ein in Auftrag gegebenes Gutachten, in dem der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Frank Bayreuther aus Passau die Ergänzung des derzeit geltenden Arbeitszeitrechts als notwendig erachtet. Seinen Ausführungen zufolge reiche die Aufzeichnung der über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nicht aus, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erkennen. Demnach sei das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht mit dem europäischen Recht konform. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sicherte die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zu. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, würden einzelne Elemente der geltenden Vorschriften angepasst. Noch ist nicht klar, was das für Unternehmen bedeutet. Es müsse aber, wie die Ministeriumssprecherin weiter sagte, nicht alles von Grund auf geändert werden.
Gutachter Frank Bayreuther schlägt vor, das europäische Urteil durch die Einführung einer Vorschrift umzusetzen, die Arbeitgeber zur Aufzeichnung von Anfang, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeiten verpflichtet. Hierzu seien neben der Papierform auch elektrische Alternativen wie Computerprogramme oder Zutrittsausweise geeignet. Eine grundsätzliche Einführung der Stechuhr möchte Arbeitsminister Hubertus Heil nicht. Die flexible Einteilung der Arbeitszeit soll mit den geplanten neuen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung allerdings weiter möglich sein.
Personalplanungssoftware Finder
Sie sind auf der Suche nach der passenden Lösung für einen digitalen Personalplan und benötigen Beratung? Nutzen Sie unseren Produktfinder, der über gezielte Fragen Ihre Anforderungen ausfindig macht.
Wir leiten Ihre Anfrage an Anbieter von Personalplanungssoftware-Lösungen weiter, die Ihnen dann ein Angebot erstellen. Sie erhalten diese innerhalb von wenigen Tagen per E-Mail. Wir behandeln Ihre Daten 100% vertraulich und nutzen sie nicht für andere Zwecke.
[hubspot type=form portal=6457827 id=89e5b199-ed5f-4504-8671-dcab54ed2271]