Suche
Anzeige

Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet die deutsche Bundesregierung zu einer Anpassung im Bereich der Arbeitszeiterfassung: Um die Einhaltung von Höchstarbeits- und Ruhezeiten sicherzustellen, müssen die Arbeitszeiten von Angestellten künftig vollständig dokumentiert werden. Was bedeutet das für Unternehmer?
Ralf Geithe | iStockphoto

Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick

Wieso soll es eine Änderung bei der Erfassung der Arbeitszeit geben?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen dürfen (§ 7 Abs.8 ArbZB). Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss gemäß § 7 Abs.9 ArbZG eine Pause von mindestens elf Stunden liegen. In der Praxis jedoch verzichten viele Betriebe darauf, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat zur Folge, dass die geforderten Zeiten häufig über- beziehungsweise unterschritten werden – zum Nachteil der Angestellten.

Vor diesem Hintergrund erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 ein Urteil mit enormer Reichweite. Zum Schutz der auf europäischer Ebene zugesicherten Arbeitnehmerrechte sollen Unternehmen in Zukunft genau protokollieren, zu welchen Zeiten ihre Mitarbeiter gearbeitet haben. Nur so lasse sich nach Ansicht der Richter sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Und nur so sei es Arbeitnehmern möglich, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Um die jeweils geleisteten Arbeitszeiten vollständig erfassen zu können, forderten die EuGH-Richter im Rahmen ihres Urteils die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems. Aus diesem müsse sich direkt ersehen lassen, ob die gesetzlichen Vorschriften Beachtung finden oder nicht.

Was muss der Arbeitgeber bislang dokumentieren?

In Deutschland besteht für Unternehmen derzeit keine generelle Verpflichtung, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Sie müssen allerdings gewährleisten, dass die laut Arbeitszeitgesetz erlaubte Höchstarbeitszeit nicht überschritten und die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden. Aus diesem Grund schreibt § 16 II ArbZG die Dokumentation von Überstunden, Feiertags- und Sonntagsarbeit vor. Entsprechende Nachweise müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Was plant die Bundesregierung nun?

Wie Süddeutsche Zeitung und Zeit Online berichten, hat das Bundesarbeitsministerium in Berlin hat mit den Vorarbeiten begonnen, die zur Umsetzung des 2019 ergangenen EuGH-Urteils erforderlich sind. Die Basis bildet dabei ein in Auftrag gegebenes Gutachten, in dem der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Frank Bayreuther aus Passau die Ergänzung des derzeit geltenden Arbeitszeitrechts als notwendig erachtet. Seinen Ausführungen zufolge reiche die Aufzeichnung der über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nicht aus, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erkennen. Demnach sei das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht mit dem europäischen Recht konform. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sicherte die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zu. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, würden einzelne Elemente der geltenden Vorschriften angepasst. Noch ist nicht klar, was das für Unternehmen bedeutet. Es müsse aber, wie die Ministeriumssprecherin weiter sagte, nicht alles von Grund auf geändert werden.

Gutachter Frank Bayreuther schlägt vor, das europäische Urteil durch die Einführung einer Vorschrift umzusetzen, die Arbeitgeber zur Aufzeichnung von Anfang, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeiten verpflichtet. Hierzu seien neben der Papierform auch elektrische Alternativen wie Computerprogramme oder Zutrittsausweise geeignet. Eine grundsätzliche Einführung der Stechuhr möchte Arbeitsminister Hubertus Heil nicht. Die flexible Einteilung der Arbeitszeit soll mit den geplanten neuen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung allerdings weiter möglich sein.

Personalplanungssoftware Finder

Sie sind auf der Suche nach der passenden Lösung für einen digitalen Personalplan und benötigen Beratung? Nutzen Sie unseren Produktfinder, der über gezielte Fragen Ihre Anforderungen ausfindig macht.

Wir leiten Ihre Anfrage an Anbieter von Personalplanungssoftware-Lösungen weiter, die Ihnen dann ein Angebot erstellen. Sie erhalten diese innerhalb von wenigen Tagen per E-Mail. Wir behandeln Ihre Daten 100% vertraulich und nutzen sie nicht für andere Zwecke.

[hubspot type=form portal=6457827 id=89e5b199-ed5f-4504-8671-dcab54ed2271]

Weitere Artikel zum Thema

Die Bretterbude ist Gewinner 2017 der "Hotelimmobilie des Jahres"Gewinner 2017 der "Hotelimmobilie des Jahres"Bretterbude
Als „Hotelimmobilie des Jahres 2017“ wurde die Bretterbude in Heiligenhafen an der Ostsee im Rahmen des Hotelforums am Rande der Expo Real in München ausgezeichnet.[...]
Fortytools
Im Zeitalter des automatisierten Housekeepings wächst die Bedeutung der Digitalisierung in der Hotellerie- und Gastronomiebranche enorm. Wie sich diese Herausforderungen lösen und effektiv bündeln lassen, welche Innovationen es im Bereich Hospitality gibt und wie Gästezimmer[...]
Workshops zu den Themen Reiserecht und DSGVO der IHAMIH83 | Pixabay
IHA-Justitiarin Laura-Sophie Franze wird als eine der beiden Vortragenden die für die Hotels in Deutschland wesentlichen Aspekte der Datenschutzgrundverordnung aufbereiten und Fragen zur praktischen Umsetzung für die Hotellerie erläutern.[...]
BGN
Mit einer Betrugsmasche versucht aktuell eine vermeintliche Firma Unternehmer und Betriebe um ihr Geld zu bringen. Dabei geben sich die Betrüger als „BGN Mannheim" aus. Die echte BGN hat hierzu eine Warnung verfasst und rät[...]
Jens Bormann
Die Konjunktur ist nachhaltig beschädigt und wird mindestens bis Ende 2021 brauchen, um das Vorkrisenniveau wieder zu erreichen. Besonders das Gastgewerbe ist davon betroffen. Es kommt als für Unternehmen darauf an, so schnell wie möglich[...]