Suche
Anzeige

Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet die deutsche Bundesregierung zu einer Anpassung im Bereich der Arbeitszeiterfassung: Um die Einhaltung von Höchstarbeits- und Ruhezeiten sicherzustellen, müssen die Arbeitszeiten von Angestellten künftig vollständig dokumentiert werden. Was bedeutet das für Unternehmer?

Ralf Geithe | iStockphoto

Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick

Wieso soll es eine Änderung bei der Erfassung der Arbeitszeit geben?

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Unternehmen ihre Arbeitnehmer nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen dürfen (§ 7 Abs.8 ArbZB). Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss gemäß § 7 Abs.9 ArbZG eine Pause von mindestens elf Stunden liegen. In der Praxis jedoch verzichten viele Betriebe darauf, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Das hat zur Folge, dass die geforderten Zeiten häufig über- beziehungsweise unterschritten werden – zum Nachteil der Angestellten.

Partner aus dem HORECA Scout

Vor diesem Hintergrund erließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 ein Urteil mit enormer Reichweite. Zum Schutz der auf europäischer Ebene zugesicherten Arbeitnehmerrechte sollen Unternehmen in Zukunft genau protokollieren, zu welchen Zeiten ihre Mitarbeiter gearbeitet haben. Nur so lasse sich nach Ansicht der Richter sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Und nur so sei es Arbeitnehmern möglich, die ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen. Um die jeweils geleisteten Arbeitszeiten vollständig erfassen zu können, forderten die EuGH-Richter im Rahmen ihres Urteils die Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems. Aus diesem müsse sich direkt ersehen lassen, ob die gesetzlichen Vorschriften Beachtung finden oder nicht.

Was muss der Arbeitgeber bislang dokumentieren?

In Deutschland besteht für Unternehmen derzeit keine generelle Verpflichtung, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter komplett zu erfassen. Sie müssen allerdings gewährleisten, dass die laut Arbeitszeitgesetz erlaubte Höchstarbeitszeit nicht überschritten und die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden. Aus diesem Grund schreibt § 16 II ArbZG die Dokumentation von Überstunden, Feiertags- und Sonntagsarbeit vor. Entsprechende Nachweise müssen mindestens zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceFührung, Management und Leadership
Vom blinden Fleck zum Millionenschaden: Mitarbeiterbetrug in der Gastronomie

Was plant die Bundesregierung nun?

Wie Süddeutsche Zeitung und Zeit Online berichten, hat das Bundesarbeitsministerium in Berlin hat mit den Vorarbeiten begonnen, die zur Umsetzung des 2019 ergangenen EuGH-Urteils erforderlich sind. Die Basis bildet dabei ein in Auftrag gegebenes Gutachten, in dem der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Frank Bayreuther aus Passau die Ergänzung des derzeit geltenden Arbeitszeitrechts als notwendig erachtet. Seinen Ausführungen zufolge reiche die Aufzeichnung der über die reguläre Arbeitszeit hinausgehenden Stunden nicht aus, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu erkennen. Demnach sei das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht mit dem europäischen Recht konform. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sicherte die Umsetzung der EuGH-Entscheidung zu. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, würden einzelne Elemente der geltenden Vorschriften angepasst. Noch ist nicht klar, was das für Unternehmen bedeutet. Es müsse aber, wie die Ministeriumssprecherin weiter sagte, nicht alles von Grund auf geändert werden.

Themen in diesem Artikel
ManagementRecht und FinanzenArbeitszeitArbeitszeiterfassungArbeitszeitgesetzRecht

Gutachter Frank Bayreuther schlägt vor, das europäische Urteil durch die Einführung einer Vorschrift umzusetzen, die Arbeitgeber zur Aufzeichnung von Anfang, Ende und Dauer der täglich geleisteten Arbeitszeiten verpflichtet. Hierzu seien neben der Papierform auch elektrische Alternativen wie Computerprogramme oder Zutrittsausweise geeignet. Eine grundsätzliche Einführung der Stechuhr möchte Arbeitsminister Hubertus Heil nicht. Die flexible Einteilung der Arbeitszeit soll mit den geplanten neuen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung allerdings weiter möglich sein.

Personalplanungssoftware Finder

Sie sind auf der Suche nach der passenden Lösung für einen digitalen Personalplan und benötigen Beratung? Nutzen Sie unseren Produktfinder, der über gezielte Fragen Ihre Anforderungen ausfindig macht.

Lesen Sie auch
AußengastronomieGastro, Recht und Gewerbe
Terrassengebühren 2026: Wer zahlt wie viel fürs Draußensitzen?

Wir leiten Ihre Anfrage an Anbieter von Personalplanungssoftware-Lösungen weiter, die Ihnen dann ein Angebot erstellen. Sie erhalten diese innerhalb von wenigen Tagen per E-Mail. Wir behandeln Ihre Daten 100% vertraulich und nutzen sie nicht für andere Zwecke.

[hubspot type=form portal=6457827 id=89e5b199-ed5f-4504-8671-dcab54ed2271]
ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Vom blinden Fleck zum Millionenschaden: Mitarbeiterbetrug in der Gastronomie

50 Mitarbeiter, jahrelang unbemerkt, ein sechsstelliger Schaden: Die Razzia in einem Restaurant in München hat eine unbequeme Frage zurück auf die Tagesordnung gebracht – wie gut kennen Gastronomen eigentlich die Abläufe in ihrem eigenen Haus? Steuerberater Christopher Arendt erklärt, wo die typischen Schwachstellen sitzen und warum wachsende Betriebe ihre Kontrollen jetzt mitwachsen lassen müssen.

Robert Bye, Unsplash
Außengastronomie

Terrassengebühren 2026: Wer zahlt wie viel fürs Draußensitzen?

Sommer, Sonne, Außengastronomie – und eine Rechnung, die je nach Standort um den Faktor 60 auseinandergehen kann. Pünktlich zum Start der Hauptsaison hat der Bund der Steuerzahler die Terrassengebühren für rund 200 deutsche Städte erhoben. Das Ergebnis macht deutlich, wie unterschiedlich Städte Außengastronomie bepreisen.

wattline GmbH
Allgemeine Haustechnik

Energieverbrauch im Gastgewerbe: Wo die größten Kostentreiber liegen

Strom, Gas, Heizung – Energiekosten gehören zu den größten Ausgabenposten in Hotels und Restaurants. Doch die Höhe der Rechnung ist alles andere als Zufall: Öffnungszeiten, Gästeaufkommen und die Lage des Betriebs spielen eine ebenso große Rolle wie die technische Ausstattung. Wer weiß, an welchen Stellschrauben sich tatsächlich drehen lässt, kann Kosten senken – ohne dabei auf Qualität zu verzichten. Doch welche Faktoren wiegen am schwersten, und wo verbergen sich die größten Einsparpotenziale?

Canva
Digitalisierung

KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab 2. August 2026 gilt

Ein KI-generiertes Zimmerfoto auf der Buchungsseite, der Speisekarten-Text aus ChatGPT, das Instagram-Motiv per Knopfdruck: Ab dem 2. August sind solche Inhalte kennzeichnungspflichtig. Was der EU AI Act konkret fordert, wo die Grenze zur klassischen Bildbearbeitung liegt – und warum Betriebe, die das ignorieren, Abmahnungen und empfindliche Bußgelder riskieren.

Lightspeed, L Seden
Branche und Trends

Nachhaltigkeit in der Gastronomie stößt an die Preisgrenze

Eine aktuelle Verbraucherumfrage von Lightspeed bringt eine unbequeme Wahrheit ans Licht: Deutschlands Restaurantgäste fordern nachhaltige Konzepte – regional, saisonal, müllvermeidend. Doch sobald es ans Bezahlen geht, kippt die Begeisterung. Mehr als die Hälfte akzeptiert maximal fünf Prozent Aufschlag. Für Gastronomiebetriebe wird die grüne Transformation damit zur ökonomischen Gratwanderung.

Gastfreund GmbH
Branche und Trends

Warum Hotels 2026 ohne digitale Gästekommunikation Marktanteile verlieren

Zwei Drittel aller Gäste fordern heute aktiv digitale Kommunikationslösungen, doch viele Hotels hinken weit hinterher. Was einst als Innovation galt, ist längst zur Grunderwartung geworden und wer jetzt nicht handelt, verliert nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern schlicht den Anschluss. Ein aktueller Branchenreport der Gastfreund GmbH zeigt, wo der größte Hebel liegt – und warum die eigentliche Herausforderung nicht Technologie, sondern Integration ist.

Weitere Artikel zum Thema

ACCONSIS
50 Mitarbeiter, jahrelang unbemerkt, ein sechsstelliger Schaden: Die Razzia in einem Restaurant in München hat eine unbequeme Frage zurück auf die Tagesordnung gebracht – wie gut kennen Gastronomen eigentlich die Abläufe in ihrem eigenen Haus?[...]
ACCONSIS
Robert Bye, Unsplash
Sommer, Sonne, Außengastronomie – und eine Rechnung, die je nach Standort um den Faktor 60 auseinandergehen kann. Pünktlich zum Start der Hauptsaison hat der Bund der Steuerzahler die Terrassengebühren für rund 200 deutsche Städte erhoben.[...]
Robert Bye, Unsplash
Lightspeed, L Seden
Eine aktuelle Verbraucherumfrage von Lightspeed bringt eine unbequeme Wahrheit ans Licht: Deutschlands Restaurantgäste fordern nachhaltige Konzepte – regional, saisonal, müllvermeidend. Doch sobald es ans Bezahlen geht, kippt die Begeisterung. Mehr als die Hälfte akzeptiert maximal[...]
Lightspeed, L Seden
Gastfreund GmbH
Zwei Drittel aller Gäste fordern heute aktiv digitale Kommunikationslösungen, doch viele Hotels hinken weit hinterher. Was einst als Innovation galt, ist längst zur Grunderwartung geworden und wer jetzt nicht handelt, verliert nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern[...]
Gastfreund GmbH
Jakub Żerdzicki, Unsplash
Rekordübernachtungen und steigende Insolvenzen – die deutsche Hotellerie navigiert 2025 durch widersprüchliche Signale. Während die Auslastung anzieht, brechen die Zimmerpreise ein. Was bedeutet diese Schere zwischen operativem Erfolg und schwindendem Ertrag für Betriebe, die bereits[...]
Jakub Żerdzicki, Unsplash
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.