Suche
Anzeige

Richtig reagieren bei Gästebeschwerden

Beschwert sich ein Gast unwirsch, fühlen sich Gastronomie- und Hotellerie Beschäftigte oft überfordert. Dabei kommt es bei Reklamationen vor Ort besonders darauf an, professionell zu reagieren. Simone Stargardt ist Inhaberin der Weiterbildungs-Akademie carriere & more Südwest und gibt hilfreiche Tipps zum Beschwerdemanagement.

Simone StargardtSimone Stargardt

„Das Fleisch war viel zu durchwachsen und völlig überwürzt, eine Frechheit mir so etwas zu servieren“, äußert ein Gast lautstark, nachdem er eine Kellnerin an seinen Tisch gerufen hat. Sie werde es dem Koch ausrichten, antwortet die Auszubildende zur Restaurantfachfrau. Als der Gast fragt, was er als Entschädigung für das schlechte Essen bekommt, erhält er die Antwort: „Tut mir leid, aber dafür bin ich nicht zuständig.“

Argumente wie „ich bin dafür nicht zuständig“ oder „Sie hatten das doch genauso bestellt“, dürfen in einem Reklamationsgespräch nicht fallen, findet Simone Stargardt, Fachfrau für Personalmanagement und Inhaberin der privaten Weiterbildungs-Akademie carriere & more Südwest. „Gerade in der Hotellerie und Gastronomie kann jede zur Zufriedenheit eines Gastes gelöste Beschwerde zur Kundenbindung beitragen“, betont die Trainerin. Das sogenannte Beschwerde-Paradoxon zeigt: Gäste, die sich beschwert und eine zufriedenstellende Reaktion erfahren haben, belohnen dies mit besonderer Treue und empfehlen ein Lokal oder ein Hotel häufiger weiter, als jemand, der diese Erfahrung nicht gemacht hat.

Formel für Beschwerdebehandlung

Wenn unzufriedene Gäste ihren Unmut äußern, empfiehlt Stargardt, die auch Auszubildende und Angestellte im Dienstleistungsbereich schult, die Gewinn-Formel zu nutzen. Jeder Buchstabe des Wortes GEWINN steht dabei für einen Schritt in der Beschwerdebehandlung:

Partner aus dem HORECA Scout

G: Gehör schenken, aktiv und aufmerksam zuhören, reklamierende Gäste ausreden lassen und nicht unterbrechen

E: Einfühlungsvermögen zeigen und sich entschuldigen – auch, wenn der Beschwerdegrund nicht in der eigenen Verantwortung liegt

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileArbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung
Attest ab Tag 1, Telefon-AU vor dem Aus: Was auf Hoteliers und Gastronomen zukommt

W: Wiederholen der Fakten um sicherzugehen, den Anlass der Beschwerde richtig verstanden zu haben.

I: Initiative ergreifen und nach Lösungen suchen. Dabei möglichst offene Fragen stellen wie „Wie könnten wir das Geschehene wieder gut machen, was schlagen Sie vor?“

Themen in diesem Artikel
ManagementUmsatzsteigerung

N: Notizen machen, vor allem, wenn es im Nachgang des Gespräches etwas zu erledigen gibt oder Informationen weitergegeben werden müssen

N: Nachsorge, das heißt: Wenn die Reklamation gelöst ist, bei den Gästen noch einmal nachfragen, ob sie mit der Lösung zufrieden sind und alles in Ordnung ist

Im Zweifel für den Gast

Auch wenn sich nicht genau feststellen lässt, ob eine Reklamation berechtigt ist, sollte derjenige, der eine Beschwerde annimmt, dem Kunden entgegenkommen. „Ein unzufriedener Gast, der sich vor Ort beschwert, ist oft unangenehm. Einer der unzufrieden ist und sich nicht beschwert, jedoch viel schlimmer“, folgert Stargardt. Denn Studien belegen: Unzufriedene Kunden erzählen bis zu zehn Menschen in ihrem Umfeld von ihrem Ärger. „Im schlimmsten Fall kann ein Hotel oder Restaurant nicht nur den einen Gast, sondern viele weitere verlieren. Vor allem, wenn sich Reklamierende in Online-Bewertungen negativ äußern“, ergänzt die Trainerin. Deshalb gelte: Beschwerden klären, bevor sie zu eskalieren drohen. Laut Forsa-Umfragen beschweren sich 40 Prozent aller Deutschen nicht, weil sie keine Erfolgschancen sehen oder weil sie sich nicht trauen. Das zeigt umgekehrt, dass diejenigen, die sich beschweren, glauben dafür einen triftigen Grund zu haben.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceNachhaltigkeit und Umweltschutz
Der Strohhalm als Prüffall: Was die neuen PFAS-Grenzwerte für die Gastronomie bedeuten

Wütende Gäste beruhigen

„Kommentare in den sozialen Medien oder auf Bewertungsportalen lassen Respekt und Freundlichkeit manchmal vermissen“, weiß die Akademie-Inhaberin auch aus eigener Erfahrung. Einige Gäste können werden auch im direkten Gegenüber ausfällig. „Respektlosigkeiten und Beleidigungen muss sich niemand gefallen lassen. Das heißt allerdings nicht, dass man einem schreienden Kunden entgegenbrüllen kann“, betont Stargardt: Stattdessen gilt: freundlich bleiben, bestimmt handeln. Oft lassen sich aufgebrachte Gäste beruhigen, wenn sie höflich, ruhig und am besten namentlich gebeten werden, das Problem sachlich, der Reihe nach zu schildern.

Eine Entschädigung anbieten

Stellt sich heraus, dass ein Essen oder Zimmer, über das sich der Gast beschwert, tatsächlich nicht in Ordnung ist, muss ein Ausgleich angeboten werden. „Das kann ein Zimmer-Upgrade, ein Getränk oder ein Dessert auf Kosten des Hauses sein“, gibt Stargardt Beispiele. Wer sich unsicher ist, was er einem unzufriedenen Gast als Wiedergutmachung anbieten kann, sollte sich nicht scheuen zu fragen, was sich der Reklamierende als Entgegenkommen vorstellt. „Selbst, wenn eine überzogene Forderung kommen sollte, wie ein kostenloser Aufenthalt, lässt sich in einem folgenden Gespräch meist eine Lösung finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist“, weiß die Expertin.

Kleine Geste – große Wirkung

„Nicht jeder Gast, der sich beschwert, erwartet eine Kompensation. Manchen ist es viel wichtiger, dass ihr Anliegen ernst genommen wird“, so Stargardt. Ein unbedingt ehrlich gemeinstes: „Es tut mir sehr leid, dass Sie nicht zufrieden waren; ich verspreche Ihnen, ich werde Ihre Kritik mit allen Beteiligten prüfen“, zeigt dem Gegenüber, das sein Einwand nicht ins Leere läuft. Wenn dann – für den Gast unerwartet – noch eine kleine Wiedergutmachung erfolgt, beispielsweise in Form eines Getränkegutscheins, zeigen sich die Meisten freudig überrascht und quittieren die kleine Geste mit besonderer Treue und Weiterempfehlungen.

Markus Winkler, Pexels
Gastro, Recht und Gewerbe

Der Strohhalm als Prüffall: Was die neuen PFAS-Grenzwerte für die Gastronomie bedeuten

Seit dem 12. August gelten in der EU erstmals Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen. Zwei Monate später folgt ein zweiter Stichtag, der Papier und Karton im Lebensmittelkontakt direkt trifft. Für Gastronomiebetriebe wird damit ein Cent-Artikel zum Compliance-Thema. Und ausgerechnet die Alternative, auf die nach dem Plastikverbot fast alle umgestiegen sind, ist die am häufigsten belastete.

RECUP
Branche und Trends

Zum 10-Jährigen richtet RECUP die Marke neu aus – der Kern bleibt unverkennbar

Ein mintfarbener Becher, den fast jeder kennt – nach zehn Jahren stellt sich die Frage: Wie verändert man eine etablierte Marke, ohne ihren Wiedererkennungswert zu riskieren? Zum Jubiläum wagt Deutschlands größtes Mehrwegsystem genau diesen Spagat und erweitert zugleich sein Sortiment. Was das für die rund 20.000 Partnerbetriebe am POS bedeutet.

orderbird
Gehalt, Benefits und Altersversorgung

Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?

Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonalen Spitzen. Dirk Schmidt von orderbird erklärt, warum die eigentliche Frage nicht „Minijob oder kein Minijob“ lautet – und wie Betriebe ihre Personalplanung schon jetzt robuster aufstellen können.

Waldemar Brandt, Unsplash
Allgemeine Haustechnik

Gasträume kühlen ohne Umbau: Worauf es bei mobilen Klimageräten und Luftreinigern ankommt

Wenn eine fest installierte Klimaanlage nicht möglich ist, bleiben mobile Klimageräte und Luftreiniger die praktikable Lösung für Gasträume. Entscheidend sind drei Dinge: die richtige Kühlleistung für die Raumgröße, ein Gerät mit zwei Schläuchen statt einem und eine Aufstellung, die Gäste nicht durch Lärm oder Zugluft stört. Der Rest ist Betriebsführung.

athree23, Pixabay
Gastro, Recht und Gewerbe

Wenn Bürokratie Fachkräfte am Arbeiten hindert

Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem Betrieb – und zeigt, warum Fachkräftesicherung nicht nur eine Frage des Recruitings ist.

Weitere Artikel zum Thema

Andrea Piacquadio, Pexels
Krankschreibungen sollen strenger werden: Attest ab dem ersten Tag, Telefon-AU vor dem Aus. Was heute schon gilt, was die Koalition plant – und warum ausgerechnet Betriebe mit Wochenendbetrieb und Saisonkräften vor ungelösten Praxisfragen stehen.[...]
Andrea Piacquadio, Pexels
RECUP
Ein mintfarbener Becher, den fast jeder kennt – nach zehn Jahren stellt sich die Frage: Wie verändert man eine etablierte Marke, ohne ihren Wiedererkennungswert zu riskieren? Zum Jubiläum wagt Deutschlands größtes Mehrwegsystem genau diesen Spagat[...]
RECUP
orderbird
Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und[...]
orderbird
athree23, Pixabay
Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem[...]
athree23, Pixabay
TheFork
Reservierung, Tischplanung, Gästekommunikation und Zahlung laufen in vielen Restaurants längst digital – aber oft noch nebeneinander. Gastautor Carlo Carollo von TheFork erklärt, warum der nächste Schritt nicht noch mehr einzelne Tools sind, sondern besser vernetzte[...]
TheFork
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.

baeren-apotheke-steffenberg.de