Suche
Anzeige

Gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2026 für Gastronomie und Hotellerie

  • Ab 2026 gilt ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für alle gastronomischen Speisen, unabhängig von der Verzehrart. Dies vereinfacht die steuerliche Behandlung erheblich.
  • Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde, wodurch sich die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich erhöht. Dies betrifft direkt die Personalplanung und Lohnkalkulation.
  • Betriebe müssen ihre Kassensysteme, Lohnabrechnungen und Sachbezugswerte zeitnah anpassen, um rechtskonforme Abrechnungen sicherzustellen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

boliviainteligente, Unsplashboliviainteligente, Unsplash

Umsatzsteuer auf Speisen

Ab 2026 gilt für alle Speisen in der Gastronomie ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz findet Anwendung unabhängig davon, ob die Speisen im Betrieb verzehrt, abgeholt oder geliefert werden. Damit entfällt die bisherige Differenzierung zwischen Außer-Haus-Verkauf und Verzehr vor Ort.

Getränke bleiben weiterhin dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterworfen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 12 Absatz 2 Umsatzsteuergesetz. Ziel der Neuregelung ist eine klare und einheitliche steuerliche Behandlung gastronomischer Speisen. Hinweise zur konkreten Abgrenzung und Anwendung stellt der DEHOGA in ergänzenden Merkblättern zur Verfügung.

Partner aus dem HORECA Scout

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für den 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Die Anpassung wirkt sich auf alle Beschäftigungsverhältnisse aus, bei denen der Mindestlohn zur Anwendung kommt.

Minijobs

Durch die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn erhöht sich ab 2026 die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einem maximalen Verdienst von 7.236 Euro. Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt ab 603,01 Euro und reicht weiterhin bis 2.000 Euro monatlich.

Lesen Sie auch
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungKostenmanagement
Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen

Sozialversicherungsbeiträge

Zum Jahreswechsel 2026 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich).

Themen in diesem Artikel
Recht und ComplianceSteuernGehalt, Benefits und AltersversorgungBeitragsbemessungsgrenzenMehrwertsteuerMindestlohnMinijobsSachbezugswerte

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von rund 2,9 Prozent. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent.

Neue Sachbezugswerte

Ebenfalls ab 1. Januar 2026 gelten neue amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung beträgt 345 Euro. Daraus ergeben sich folgende Tageswerte: 2,37 Euro für Frühstück, 4,57 Euro für Mittag- oder Abendessen und ein Gesamttageswert von 11,51 Euro.

Lesen Sie auch
Branche und TrendsGehalt, Benefits und AltersversorgungRecruiting und Fachkräftemangel
Was verdient man wirklich im Gastgewerbe? Ein ehrlicher Gehalts-Check vom Azubi bis zur Küchenleitung

Für die Überlassung von Unterkunft ist ein monatlicher Sachbezugswert von 285 Euro anzusetzen. Auf Grundlage der neuen Werte kann für ein arbeitstägliches Mittag- oder Abendessen ein steuerfreier Essenszuschuss von bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag gewährt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Die Änderungen sind bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie bei Kassensystemen und Abrechnungsprozessen ab dem Jahreswechsel 2026 zu berücksichtigen.

Weitere wichtige Gesetzesänderungen 2026 in diesem kostenfreien E-Book.

Quinyx
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen

13,90 Euro heute, 14,60 Euro 2027 – und fast jede zweite Arbeitskraft im Gastgewerbe ist betroffen. Doch der Stundensatz allein entscheidet nicht über die Personalkosten. Wo genau im Dienstplan das Geld verloren geht und welche Schicht-Stellschrauben Lohnsteigerungen abfedern, ohne Service und Team zu belasten.

Joshua Rodriguez, Unsplash
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Rentenreform: DEHOGA warnt vor Minijob-Aus und sieht eine Million Stellen im Gastgewerbe in Gefahr

Es geht um die Zukunft eines ganzen Beschäftigungsmodells: Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs streichen, und im Gastgewerbe stehen damit rund 1,1 Millionen Stellen auf dem Spiel. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem „Frontalangriff“ auf die Branche, warnt vor neuer Schwarzarbeit und fordert die Politik zum Umsteuern auf.

Markus Spiske, Pexels
Datenschutz

Sommer 2026: Personelle Abwesenheit wird zum Sicherheitsrisiko

Urlaubszeit und ausgedünnte Teams schaffen genau die Lücken, die Cyberkriminelle suchen. Stoïk-Daten belegen, dass Juli und August zu den schadensintensivsten Monaten zählen – und dass die Hotellerie zunehmend ins Visier gerät. Anhand dreier Fälle wird sichtbar, wie E-Mail-Betrug, manipulierte Bankverbindungen und verzögert wirkende Kompromittierungen funktionieren.

Banerjee & Kollegen
Gastro, Recht und Gewerbe

Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.

Weitere Artikel zum Thema

Quinyx
13,90 Euro heute, 14,60 Euro 2027 – und fast jede zweite Arbeitskraft im Gastgewerbe ist betroffen. Doch der Stundensatz allein entscheidet nicht über die Personalkosten. Wo genau im Dienstplan das Geld verloren geht und welche[...]
Quinyx
Tim Douglas, Pexels
Die Branche sucht Nachwuchs – und Nachwuchs fragt zuerst nach dem Gehalt. Die aktuellen Zahlen inklusive der unbequemen Wahrheiten und der Stellschrauben, an denen gute Arbeitgeber drehen sollten.[...]
Tim Douglas, Pexels
Joshua Rodriguez, Unsplash
Es geht um die Zukunft eines ganzen Beschäftigungsmodells: Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs streichen, und im Gastgewerbe stehen damit rund 1,1 Millionen Stellen auf dem Spiel. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem „Frontalangriff“[...]
Joshua Rodriguez, Unsplash
Banerjee & Kollegen
Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.[...]
Banerjee & Kollegen
geralt, Pixabay (KI)
Acht Stunden, zehn Stunden – oder bald eine ganze Woche zum Verteilen? Ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium soll das Arbeitszeitgesetz reformieren. Doch ausgerechnet die geplante Flexibilisierung sorgt für scharfe Kritik aus dem Gastgewerbe. Warum[...]
geralt, Pixabay (KI)
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.