Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
- Ganymed Brasserie investiert in die Zukunft der Branche – mit 1.200 Euro Bruttolohn im ersten Lehrjahr
- Wenn das Personal die Branche verlässt: So geht es Gastronom:innen nach dem Jobwechsel
- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
- Im Video: Die erste Roboter-Bar Deutschlands
- Professionelles Know-how für Spa Manager
- Radikal neues Beteiligungsmodell für BrewDog Beschäftige
- 30 Prozent mehr Gehalt für Auszubildende bei Artprojekt
- Gründerin der Housekeeping Akademie bereitet Mitarbeitende für den wiederkehrenden Hotelalltag vor
- Der Öschberghof revolutioniert die Kochausbildung
- Existenzbedrohende Personalnot: Neuer Praxisleitfaden erschienen
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- Platzl Hotels München: Personal-Strategie neu aufgestellt
- Wie ein Golfplatz-Restaurant dank Digitalisierung mit weniger Personal auskommt
- Branchenverzeichnis Personalplanung
Viele Kollegen haben dieses Thema auch schon verinnerlicht, dennoch führt es immer wieder mit einer Regelmäßigkeit bei Betriebsprüfungen zu Beanstandungen und damit verbundenen Nachzahlungen, die nicht unerheblich sein können.
Im Grundsatz steht die Frage wie überhaupt die Mitarbeiterverpflegung zu regeln ist und welche Aufzeichnungen dann zu führen sind.
Wenn ein Arbeitnehmer neben seiner Vergütung weitere Sachzuwendungen erhält, unterliegen diese geldwerten Vorteile der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.
Für die Bereiche freie Unterkunft und freie Verpflegung werden hierzu bestimmte Werte, die sog. Sachbezugswerte, alljährlich von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates dem tatsächlichen Verkehrswert angepasst und in der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung (SvEV) bundeseinheitlich vorgeschrieben. Die Sachbezugswerte sind sowohl für die Sozialversicherung als auch für das Steuerrecht maßgeblich. Es ist also dabei zu beachten, dass sich diese Werte jährlich ändern und damit auch jährlich eine entsprechende Anpassung vorzunehmen ist.
Regelung der Verpflegung ist Unternehmersache
Wie die Verpflegung der Mitarbeiter erfolgt, regelt allein der Unternehmer. Dies kann entweder per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder tatsächlicher Realisierung geschehen. In der betrieblichen Praxis ist jedoch wichtig, dass es gerade im Gastgewerbe bei Betriebsprüfungen wenig glaubhaft scheint, dass eine Mitarbeiterverpflegung gar nicht stattfindet.
Grundsätzlich kann die Regelung dergestalt erfolgen, dass die Mahlzeit kostenfrei, ermäßigt oder zu einem Entgelt, welches über dem amtlichen Sachbezugswert liegt, dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird.
Wird also im Jahr 2019 dem Mitarbeiter eine Hauptmahlzeit zur Verfügung gestellt, für die dieser 3,30 € oder mehr bezahlen muss, liegt kein Sachbezug vor. Wird dagegen die Mahlzeit kostenfrei oder zu einem geringeren Entgelt als 3,30 € zur Verfügung gestellt, so ist der Differenzbetrag zu dem amtlichen Sachbezugswert in Höhe von 3,30 € als Sachbezug dem Lohn hinzuzurechnen, damit darauf die SV- Beiträge und die Lohnsteuer ermittelt wird, welche dann zu zahlen ist. Für den Arbeitgeber fallen dabei die Arbeitgeberanteile am Sozialversicherungsbeitrag an.
Wird innerbetrieblich für eine Mahlzeit aus Vereinfachungsgründen arbeitstäglich ein Betrag in Höhe von 2,00 € erhoben, so ist die Differenz zu 3,30 €, also 1,30 € der tägliche Sachbezug. Dieser muss nur mit den monatlichen Arbeitstagen des Mitarbeiters multipliziert und in die Lohnabrechnung übernommen werden.
- Frühstück
€ 1,77 (Tageswert), € 53,00 (Monatswert) - Mittagessen
€ 3,30(Tageswert), € 99,00 (Monatswert) - Abendessen
€ 3,30 (Tageswert), € 99,00 (Monatswert) - Vollverpflegung
€ 8,37 (Tageswert), € 251,00 (Monatswert)
Rabattfreibetrag für die Verpflegung
Abweichend von der oben ausgeführten Regelung ist auch der Ansatz des Rabattfreibetrages (§ 8 Abs. 3 EStG) möglich. Die Anwendung ist immer dann möglich, wenn ein Mitarbeiter aufgrund seines Dienstverhältnisses Waren oder Dienstleistungen, die vom Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner eigenen Arbeitnehmer hergestellt oder vertrieben werden, erhält. Der Rabattfreibetrag beträgt aktuell 1.080,00 €.
Dies bedeutet, dass der Mitarbeiter entweder das Essen aus der Karte wählt oder aber für bestimmte Kundengruppen, ein Essen angeboten wird (Stammessen). Bemessungsmaßstab ist dabei der jeweilige Endpreis (i.S. § 8 Abs. 3 EStG) zu dem nämlich gegenüber Dritten angeboten wird. Dieser Abgabepreis darf dann um höchstens 4 % vermindert angesetzt werden.
Dies bedeutet für die Anwendung in der betrieblichen Praxis, dass bei Anwendung, für jeden Mitarbeiter, welche das oder ein Stammessen oder ein Essen aus der Karte frei wählen kann, arbeitstäglich eine Einzelaufzeichnung vorgenommen werden muss.
Mithin ergibt sich ein jeweiliger Einzelpreis pro Arbeitstag, von dem ein Abschlag in Höhe von 4 % vorgenommen werden kann, für jeden Mitarbeiter. Bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.080 € gilt Steuer und Sozialversicherungsfreiheit.
Bei einem Stammessen, welches an Dritte angeboten würde und arbeitstäglich einen Preis in Höhe von 5,50 € hätte, ergibt sich ein verminderter Betrag in Höhe von 5,26 € (5,50 € – 4 % Abschlag). Bei 200 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.056 €. Damit ist der gewährte Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei.
Inhaltsverzeichnis
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
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- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
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- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
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- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
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- Best Practice & Experten-Tipps
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