Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
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- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
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- Branchenverzeichnis Personalplanung
Was ist das Weihnachtsgeld?
Aus rechtlicher Sicht ist das Weihnachtsgeld eine zusätzliche Vergütung, die regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt oder tarifvertraglich zugesagt wurde. Die meisten Unternehmer zahlen das Weihnachtsgeld mit dem Monatsgehalt im November aus. Ursprünglich war diese Zusatzvergütung für den Kauf von Weihnachtsgeschenken bestimmt. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, ob Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhalten und wie hoch es ausfällt. Diese Entscheidungen betreffend Weihnachtsgeld liegen beim Arbeitgeber oder den Tarifvertragsparteien.
Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?
Im Alltag kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen dem Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt, weil viele Mitarbeiter das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt ansehen. Aus rechtlicher Sicht sind Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt voneinander zu unterscheiden. Viele Unternehmen übermitteln das Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderzahlung an die Mitarbeiter, ohne dieser Leistung einen Entgeltcharakter beizumessen. Im Gegensatz dazu ist das 13. Monatsgehalt eine Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung, die als Gehaltserhöhung im Vertrag festgelegt ist. Die Unterschiede zwischen dem Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt zeigen sich im Falle einer Kündigung. Erfolgt die Kündigung vor Jahresende, würde der Arbeitgeber das 13. Gehalt anteilig auf die Kalendermonate verteilen und an den Mitarbeiter auszahlen. Im Gegensatz dazu kann das Unternehmen ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt und einer vertraglichen Rückzahlungspflicht unterliegt.
Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Demnach bekommen Mitarbeiter diese Sonderzahlung nur dann, wenn sie im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Sowohl Voll- und Teilzeitmitarbeiter als auch Minijobber und Auszubildende können Weihnachtsgeld erhalten.
Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Der Arbeitnehmer kann durch betriebliche Übung einen Anspruch auf Weihnachtsgeld erwerben, wenn ein Unternehmen mindestens drei Jahre hintereinander seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld auszahlt, ohne auf die Freiwilligkeit dieser Sonderzahlung hinzuweisen. Damit können alle Beschäftigten im vierten Jahr Rechtsansprüche stellen und den Arbeitgeber auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes klagen. Durch die betriebliche Übung verwandeln sich freiwillige Arbeitgeberleistungen in verpflichtende Leistungen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer kann sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Zahlt ein Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung nur einem Mitarbeiter oder einem Teil der Belegschaft Weihnachtsgeld, können sich daraus Rechtsansprüche der benachteiligten Mitarbeiter ableiten.
Wie kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld verhindert werden?
Der Arbeitgeber kann einen Freiwilligkeitsvorbehalt abgeben, wenn er diese Sonderzahlung gewährt, um zu verhindern, dass durch betriebliche Übung ein Arbeitnehmeranspruch auf Weihnachtsgeld entsteht. Dafür stehen drei Optionen offen:
Option 1: Schwarzes Brett
Das Unternehmen kann den Freiwilligkeitsvorbehalt zum Weihnachtsgeld am schwarzen Brett bekannt geben. Diese Bekanntmachung muss für die Mitarbeiter zugänglich und sichtbar sein. Es ist darauf zu achten, dass alle Beschäftigten Weihnachtsgeld erhalten, um nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot zu verstoßen.
Option 2: Lohnzettel
Der Arbeitgeber kann diesen Freiwilligkeitsvorbehalt auf den Lohnzettel schreiben lassen.
Option 3: Einverständniserklärung
Die sicherste Option sieht so aus: Der Arbeitgeber erklärt in einem Schreiben, dass die Auszahlung von Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und keinen zukünftigen Anspruch begründet. Danach unterzeichnen die Mitarbeiter diese Einverständniserklärung, die Teil der Personalakte wird.
Wann kann Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?
Das Unternehmen kann Weihnachtsgeld zurückfordern, wenn es eine Rückzahlungsklausel für den Fall vereinbart, dass ein Mitarbeiter durch Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Diese Rückforderung setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausdrücklich als Anreiz für zukünftige Betriebstreue und nicht für vergangene Leistungen gewährt. Solche Rückzahlungsklauseln verpflichten den ausscheidenden Mitarbeiter dazu, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Allerdings sind Höhe und Dauer der Rückzahlung von Weihnachtsgeld begrenzt:
- Weihnachtsgeld bis 100 Euro: keine Rückzahlung
- Weniger als ein Bruttomonatsgehalt: Rückforderung bis spätestens 31. März des Folgejahres
- Ab einem Bruttomonatsgehalt: Rückforderung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres
Fallstricke lauern auch in der Frage, bei welchem Anlass eine Rückzahlung möglich ist. Oftmals scheidet sie bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers aus. Häufig ist die Rückzahlungsforderung für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer vereinbart.
Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?
Der Betrag des Weihnachtsgeldes erhöht als Aufschlag den Bruttomonatsverdienst. Für das Weihnachtsgeld werden Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich Sozialabgaben fällig.
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