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Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke

92,7 Prozent der Beschäftigten aus dem Gastgewerbe bekommen im Jahr 2019 Weihnachtsgeld. Mit der Auszahlung von Weihnachtsgeld möchten Arbeitgeber einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue schaffen. Es gibt zwar keinen allgemeinen Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld, ein solcher kann aber durch betriebliche Übung entstehen. Wie lassen sich solche Rechtsansprüche auf Weihnachtsgeld verhindern und wann darf der Arbeitgeber diese Sonderzahlung zurückfordern?
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Was ist das Weihnachtsgeld? 

Aus rechtlicher Sicht ist das Weihnachtsgeld eine zusätzliche Vergütung, die regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt oder tarifvertraglich zugesagt wurde. Die meisten Unternehmer zahlen das Weihnachtsgeld mit dem Monatsgehalt im November aus. Ursprünglich war diese Zusatzvergütung für den Kauf von Weihnachtsgeschenken bestimmt. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, ob Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhalten und wie hoch es ausfällt. Diese Entscheidungen betreffend Weihnachtsgeld liegen beim Arbeitgeber oder den Tarifvertragsparteien. 

Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt: Was ist der Unterschied?

Im Alltag kommt es häufig zu Verwechslungen zwischen dem Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt, weil viele Mitarbeiter das Weihnachtsgeld als 13. Monatsgehalt ansehen. Aus rechtlicher Sicht sind Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt voneinander zu unterscheiden. Viele Unternehmen übermitteln das Weihnachtsgeld als freiwillige Sonderzahlung an die Mitarbeiter, ohne dieser Leistung einen Entgeltcharakter beizumessen. Im Gegensatz dazu ist das 13. Monatsgehalt eine Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung, die als Gehaltserhöhung im Vertrag festgelegt ist. Die Unterschiede zwischen dem Weihnachtsgeld und dem 13. Monatsgehalt zeigen sich im Falle einer Kündigung. Erfolgt die Kündigung vor Jahresende, würde der Arbeitgeber das 13. Gehalt anteilig auf die Kalendermonate verteilen und an den Mitarbeiter auszahlen. Im Gegensatz dazu kann das Unternehmen ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt und einer vertraglichen Rückzahlungspflicht unterliegt.

Bekommt jeder Arbeitnehmer Weihnachtsgeld?

Nicht jeder Arbeitnehmer erhält Weihnachtsgeld. Es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Demnach bekommen Mitarbeiter diese Sonderzahlung nur dann, wenn sie im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Sowohl Voll- und Teilzeitmitarbeiter als auch Minijobber und Auszubildende können Weihnachtsgeld erhalten. 

Wann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Der Arbeitnehmer kann durch betriebliche Übung einen Anspruch auf Weihnachtsgeld erwerben, wenn ein Unternehmen mindestens drei Jahre hintereinander seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld auszahlt, ohne auf die Freiwilligkeit dieser Sonderzahlung hinzuweisen. Damit können alle Beschäftigten im vierten Jahr Rechtsansprüche stellen und den Arbeitgeber auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes klagen. Durch die betriebliche Übung verwandeln sich freiwillige Arbeitgeberleistungen in verpflichtende Leistungen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld für Arbeitnehmer kann sich auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Zahlt ein Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung nur einem Mitarbeiter oder einem Teil der Belegschaft Weihnachtsgeld, können sich daraus Rechtsansprüche der benachteiligten Mitarbeiter ableiten. 

Wie kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld verhindert werden?

Der Arbeitgeber kann einen Freiwilligkeitsvorbehalt abgeben, wenn er diese Sonderzahlung gewährt, um zu verhindern, dass durch betriebliche Übung ein Arbeitnehmeranspruch auf Weihnachtsgeld entsteht. Dafür stehen drei Optionen offen:

Option 1: Schwarzes Brett

Das Unternehmen kann den Freiwilligkeitsvorbehalt zum Weihnachtsgeld am schwarzen Brett bekannt geben. Diese Bekanntmachung muss für die Mitarbeiter zugänglich und sichtbar sein. Es ist darauf zu achten, dass alle Beschäftigten Weihnachtsgeld erhalten, um nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot zu verstoßen.

Option 2: Lohnzettel 

Der Arbeitgeber kann diesen Freiwilligkeitsvorbehalt auf den Lohnzettel schreiben lassen.

Option 3: Einverständniserklärung 

Die sicherste Option sieht so aus: Der Arbeitgeber erklärt in einem Schreiben, dass die Auszahlung von Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist und keinen zukünftigen Anspruch begründet. Danach unterzeichnen die Mitarbeiter diese Einverständniserklärung, die Teil der Personalakte wird.

Wann kann Weihnachtsgeld zurückgefordert werden?

Das Unternehmen kann Weihnachtsgeld zurückfordern, wenn es eine Rückzahlungsklausel für den Fall vereinbart, dass ein Mitarbeiter durch Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Diese Rückforderung setzt voraus, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld ausdrücklich als Anreiz für zukünftige Betriebstreue und nicht für vergangene Leistungen gewährt. Solche Rückzahlungsklauseln verpflichten den ausscheidenden Mitarbeiter dazu, das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen. Allerdings sind Höhe und Dauer der Rückzahlung von Weihnachtsgeld begrenzt:

  • Weihnachtsgeld bis 100 Euro: keine Rückzahlung 
  • Weniger als ein Bruttomonatsgehalt: Rückforderung bis spätestens 31. März des Folgejahres 
  • Ab einem Bruttomonatsgehalt: Rückforderung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres 

Fallstricke lauern auch in der Frage, bei welchem Anlass eine Rückzahlung möglich ist. Oftmals scheidet sie bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers aus. Häufig ist die Rückzahlungsforderung für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer vereinbart. 

Wie wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Der Betrag des Weihnachtsgeldes erhöht als Aufschlag den Bruttomonatsverdienst. Für das Weihnachtsgeld werden Steuern und im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich Sozialabgaben fällig.

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