Alle Inhalte zu Personalplanung im Überblick
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
- Ganymed Brasserie investiert in die Zukunft der Branche – mit 1.200 Euro Bruttolohn im ersten Lehrjahr
- Wenn das Personal die Branche verlässt: So geht es Gastronom:innen nach dem Jobwechsel
- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
- Im Video: Die erste Roboter-Bar Deutschlands
- Professionelles Know-how für Spa Manager
- Radikal neues Beteiligungsmodell für BrewDog Beschäftige
- 30 Prozent mehr Gehalt für Auszubildende bei Artprojekt
- Gründerin der Housekeeping Akademie bereitet Mitarbeitende für den wiederkehrenden Hotelalltag vor
- Der Öschberghof revolutioniert die Kochausbildung
- Existenzbedrohende Personalnot: Neuer Praxisleitfaden erschienen
- Richtig reagieren bei Gästebeschwerden
- Platzl Hotels München: Personal-Strategie neu aufgestellt
- Wie ein Golfplatz-Restaurant dank Digitalisierung mit weniger Personal auskommt
- Branchenverzeichnis Personalplanung
Die Überlassung von Wohnraum bzw. Gewährung von Unterkunft kann durch den Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb) entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum oder einer Unterkunft, liegt die Gewährung eines geldwerten Vorteils (Sachbezuges) vor. Grundsätzlich gilt dies auch bei der Übernahme der Wohnungs- oder Unterkunftskosten durch den Arbeitgeber (Ausbildungsbetrieb), wenn die Wohnung oder Unterkunft durch einen Dritten zur Verfügung gestellt wird. Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn, sofern nicht die nachfolgend dargestellte Ausnahme greift.
Überlassung von Wohnraum
Wird ein Zimmer in einer Wohnung oder eine Schlafgelegenheit in einem Mehrbettzimmer überlassen, handelt es sich um eine Unterkunft. Insgesamt wird also bei einer Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche von einer Unterkunft ausgegangen. Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn die Unterkunft beispielsweise durch Gemeinschaftswaschräume oder Gemeinschaftsküchen Wohnheimcharakter hat oder Zugangsbeschränkungen unterworfen ist (vgl. 1 LStR Abs. 6 Satz 4).
Unterkunft oder Wohnung
Für die Bewertung einer Unterkunft, die keine Wohnung ist (8.1 LStR Abs. 6 Satz 2 bis 4), ist der amtliche Sachbezugswert nach der SvEV (Sozialversicherungsentgelt VO) maßgebend, soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetrag) angewandt wird. Dabei ist der amtliche Sachbezugswert grundsätzlich auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitgeber die dem Arbeitnehmer überlassene Unterkunft gemietet und ggf. mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn die Unterkunft beispielsweise durch Gemeinschaftswaschräume oder Gemeinschaftsküchen Wohnheimcharakter hat oder Zugangsbeschränkungen unterworfen ist.
Soweit nicht zulässigerweise § 8 Abs. 3 EStG (Rabattfreibetragsregelung) angewandt wird, ist für die Bewertung einer Wohnung der ortsübliche Mietwert maßgebend. Dabei ist eine Wohnung eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Als ortsüblicher Mietwert ist die Miete anzusetzen, die für eine nach Baujahr, Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnung üblich ist (Vergleichsmiete). Danach stellt z. B. ein Einzimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum eine Wohnung dar, dagegen ist ein Wohnraum bei Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche eine Unterkunft. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu einer niedrigeren als der üblichen Miete vermietet, ist die niedrigere Miete anzusetzen.
Sachbezugswerte Freie Unterkunft
Der Wert einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft wird auf monatlich 231 (2019) Euro festgesetzt. Der Wert der Unterkunft vermindert sich:
- Bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,
- Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und
- Bei der Belegung
a. mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent,
b. mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und
c. mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent.
Ist es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert einer Unterkunft zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden.
Bei einer Zurverfügungstellung der Unterkunft zu einem Entgelt unter dem jeweiligen Sachbezugswert, ist die Differenz zu diesem als geldwerter Vorteil dem Arbeitslohn hinzu zu rechnen.
Überlassung von Wohnraum
Die Überlassung von Wohnraum liegt dann vor, wenn eine vollständige Wohnung (geschlossene Einheit von Räumen), dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt überlassen wird. Für eine zur Verfügung gestellte Wohnung ist als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen anzusetzen. Werden die Nebenkosten nicht direkt durch den Arbeitnehmer getragen, so sind diese, wenn sie ihm gegenüber nicht angesetzt und vom Arbeitgeber getragen werden, Sachbezug und in die Berechnung entsprechend einzubeziehen.
Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit 4,05 Euro (2019) je Quadratmeter monatlich, bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) mit 3,31 Euro (2019) je Quadratmeter monatlich bewertet werden. Bestehen gesetzliche Mietpreisbeschränkungen, sind die durch diese Beschränkungen festgelegten Mietpreise als Werte anzusetzen. Für Energie, Wasser und sonstige Nebenkosten ist der übliche Preis am Abgabeort anzusetzen. Wird die Wohnung verbilligt zur Verfügung gestellt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten Preis und dem Wert (siehe oben), dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.
Gewährung von Unterkunft oder Wohnraum in kürzeren Zeitabschnitten
Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte zugrunde zu legen.
Anwendung des Rabattfreibetrages
Die Anwendung des Rabattfreibetrages (§ 8 Abs. 3 EStG) in Höhe von 1.080 € ist auch für die Überlassung von Wohnraum möglich. Voraussetzung ist dabei aber, dass der Arbeitgeber Wohnungen oder Wohnraum überwiegend an Dritte vermietet. Gemäß § 8 Abs. 3 EStG gelten als deren Werte die um 4 Prozent geminderten Endpreise, zu denen der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstansässige Abnehmer die Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet. Die sich nach Abzug der vom Arbeitnehmer gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile sind steuerfrei, soweit sie aus dem Dienstverhältnis insgesamt 1.080 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Inhaltsverzeichnis
- Ratgeber Personalplanung: Finden, motivieren, binden – die hohe Kunst der Mitarbeiterführung
- Rechte und Pflichten rund um die Personalplanung
- Keine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung
- Urlaub, Arbeitszeit, Datenschutz: Was dürfen Mitarbeitende von Vorgesetzten verlangen?
- Umsetzungshilfen für neue Ausbildungen in Hotellerie und Gastronomie
- Digitale Zeiterfassungspflicht: Eine Frage der Zeit?
- Neues Urteil [Mai 2022]: Arbeitnehmer trägt weiter die Beweislast für Überstunden
- Wenn es mal schiefgeht – Entschuldigungen gegenüber Kunden formulieren
- Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
- Änderung bei Arbeitszeiterfassung geplant
- Gesetzlicher Mindestlohn in der Gastronomie
- Was Gastronomen und Hoteliers über die Probearbeit und Probezeit wissen sollten
- Arbeitsunfall – worauf Sie achten müssen
- Gib mir ein Zimmer – und ich komme zu dir!
- Steuerrechtliche Tipps zur Unterkunft und Überlassung von Wohnraum an Arbeitnehmer
- Verpflegung der Mitarbeiter im Gastgewerbe
- Arbeitszeugnis – Rechte, Pflichten und Formulierungen
- So melden Sie einen Minijob richtig an
- Weihnachtsgeld: Voraussetzungen und Fallstricke
- Mitarbeiter erfolgreich finden und binden
- Wer gutes Personal haben will, muss Entwicklungsmöglichkeiten bieten
- So will die Generation Z in Zukunft arbeiten
- Wie Restaurants mit Geschick um Bewertungen bitten und damit ihr Personal entlasten
- Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken
- Fachkräfte wünschen sich Wertschätzung? So gewinnen und binden Hotels qualifiziertes Personal
- Nachhaltiges Mitarbeitermanagement im Verlauf der Employee Journey
- Hoher Personalbedarf trifft auf hohe Wechselbereitschaft bei Jobsuchenden
- Studium zur Weiterbildung: Mitarbeiter für die Zukunft schlauer machen
- Fachkräftemangel in der Gastronomie: 3 effiziente Wege zur Personal-Hochsaison
- New Work – warum der 4-Stunden Tag ein mögliches Konzept ist
- Innovatives Recruiting für erfolgreiches Mitarbeiterwachstum
- Mangelware Personal? Recruiting-Herausforderungen und -Chancen
- Personalplanung mit digitalen Softwarelösungen optimieren
- Diese 5 Digitalisierungstrends wirken 2023 dem Fachkräftemangel entgegen
- Sauberkeit im Gastgewerbe per Klick: Start-up reinigt „digital“ per Software
- Volle Tische, kein Personal – was der Gastronomiebranche jetzt hilft
- 5 Tipps für soziale Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen
- Gastro-Studie: Mit digitalen Tools gegen den Personalmangel
- Wie die Digitalisierung dem Gastgewerbe aus der Personalkrise helfen kann
- Fit in den Winter: Mit digitalen Tools Personalmangel abfangen
- Selfordering als Rettung in der Personalkrise?
- Für eine bessere Personalplanung in der Gastronomie: Darum lohnt sich ein Online-Dienstplan
- Ein flexibles Arbeitsmodell als Schlüssel zur Lösung des Personalmangels in Hotelbetrieben?
- Mit Algorithmus und vollautomatischer Dienstplanung auf dem Weg in die neue Arbeitswelt
- 5 Praxistipps für erfolgreiche Personalgewinner
- Software-Lösungen zur Personalplanung im Detail
- Best Practice & Experten-Tipps
- Vorreiter im Werben um junge Talente: Leonardo Hotels Central Europe startet Offensive gegen Fachkräftemangel
- Was die Gen Z und Millennials in der Hospitality-Branche voraussetzen
- Online-Schulungsportal „Gastrofort“ für Gastronomie, Hotellerie und Catering
- Was hält die Nebenjobbenden ab, zurück zur Gastronomie zu wechseln?
- Best Western baut Wohnhaus für Mitarbeiter
- Ganymed Brasserie investiert in die Zukunft der Branche – mit 1.200 Euro Bruttolohn im ersten Lehrjahr
- Wenn das Personal die Branche verlässt: So geht es Gastronom:innen nach dem Jobwechsel
- 5 Tipps, wie man den Personalnotstand im Gastgewerbe jetzt bewältigt
- Im Video: Die erste Roboter-Bar Deutschlands
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- 30 Prozent mehr Gehalt für Auszubildende bei Artprojekt
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- Existenzbedrohende Personalnot: Neuer Praxisleitfaden erschienen
- Richtig reagieren bei Gästebeschwerden
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- Wie ein Golfplatz-Restaurant dank Digitalisierung mit weniger Personal auskommt
- Branchenverzeichnis Personalplanung