Nach einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis von vier Wochen herrscht Anspruch auf eine Weiterzahlung des Gehaltes nach Arbeitsunfähigkeit von bis zu 6 Wochen. Geregelt ist das im „Entgeltfortzahlungsgesetz“ und gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt.
Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist? Dann übernimmt nach einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung, also die BGN. Sie zahlt das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse. Das ist rationeller.
Weitere Informationen zu Geldleistungen auf der Webseite der BGN