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Arbeitsunfall: Wer danach den Lohn zahlt

Grundsätzlich hat jeder, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiter bezahlt. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt. Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist?
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Nach einem Arbeitsunfall übernimmt dann die gesetzliche Unfallversicherung, also zum Beispiel die BGN. Für längstens 78 Wochen zahlt sie das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse.

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