Nach einem Arbeitsunfall übernimmt dann die gesetzliche Unfallversicherung, also zum Beispiel die BGN. Für längstens 78 Wochen zahlt sie das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse.
Partner aus dem HORECA Scout











