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Neue BGN-Themenseite „Küchenbetriebe“: Alles Wichtige zum Arbeitsschutz auf einen Blick

  • Die BGN bündelt erstmals alle Arbeitsschutz-Anforderungen für Küchenbetriebe zentral auf einer Themenseite – von der Küchenplanung über Brandschutz bis zu Hautschutzmaßnahmen.
  • Hauterkrankungen sind die häufigste anerkannte Berufskrankheit im Gastgewerbe; konsequente Hautschutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge sind daher Pflicht, nicht optional.
  • Betriebe sollten die neue Themenseite als Lesezeichen nutzen, um Arbeitsschutz nicht nur formal zu erfüllen, sondern als gelebte Praxis im Küchenalltag zu etablieren.

Stella He, Unsplash Stella He, Unsplash

Für wen ist die Themenseite gedacht?

Die Inhalte richten sich an sämtliche Betriebe mit Küchen – von Hotels, Gasthöfen, Restaurants und Gaststätten über Imbissstuben, Caterer und die Betriebs- und Systemgastronomie bis hin zu Küchen in Gesundheits-, Pflege- und Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Heimen und Krankenhäusern. Damit deckt die Seite ein breites Spektrum ab: vom Kleinbetrieb mit einer Kochstelle bis zur Großküche mit mehreren Hundert Essen pro Tag.

Küchenplanung: Der Mensch im Mittelpunkt

Jede Küchenplanung muss sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte berücksichtigen. Die BGN verweist auf die einschlägigen Regelwerke – insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und die DGUV Regel 110-003 „Branche Küchenbetriebe". Ergänzend stehen Arbeitssicherheitsinformationen zur Küchenplanung und zur Be- und Entlüftung gewerblicher Küchen bereit. Wer tiefer einsteigen möchte, findet bei der BGN ein kostenloses Seminar „Küchenplanung – ergonomisch und rechtssicher".

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Fett- und Ölbrände: Brandklasse F statt Löschdecke

Beim Erhitzen und Überhitzen von Speisefetten und -ölen besteht akute Brandgefahr. Die Themenseite erläutert, welche Art von Löscheinrichtung je nach Füllmenge der Frittiereinrichtung erforderlich ist – ob tragbarer Feuerlöscher oder stationäre Feuerlöschanlage. Wichtig zu wissen: Ausschließlich Feuerlöscher mit Brandklasse F dürfen bei Speiseöl- und Fettbränden eingesetzt werden. Löschdecken sind für diese Brandart ausdrücklich nicht geeignet.

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Arbeitsmittel: Sicher vom Messer bis zur Knetmaschine

Von der Aufschnittschneidemaschine über Fritteusen bis zum Küchenmesser – alle Arbeitsmittel müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Gerät neu angeschafft, gebraucht gekauft oder geleast wurde. Die BGN stellt hierzu detaillierte Arbeitssicherheitsinformationen bereit, darunter spezifische Hinweise zum sicheren Umgang mit Messern in der Küche, zu Planetenrühr- und Knetmaschinen sowie zu Fritteusen, Woks und Fettbackgeräten.

Themen in diesem Artikel
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceVersicherungen und RisikomanagementArbeitsschutzArbeitssicherheitArbeitsunfallBGNKüchenhygiene

Gasinstallationen: Erdgas und Flüssiggas richtig handhaben

Erdgas und Flüssiggas haben unterschiedliche Eigenschaften und erfordern jeweils eigene Sicherheitseinrichtungen und Installationsanforderungen. Auch bei der Verbrennungsluftversorgung und Abgasabführung gelten zum Teil unterschiedliche Maßnahmen. Die Themenseite verlinkt auf weiterführende Planungstipps, Handlungshilfen zu den Dokumentationspflichten und Grafiken beispielhafter Flüssiggasanlagen.

Hautschutz: Die unterschätzte Gefahr

Hauterkrankungen (BK 5101) sind die am häufigsten angezeigte und anerkannte Berufskrankheit im Gastgewerbe. Die Ursachen liegen im häufigen Händewaschen, Desinfizieren, dem Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen und dem Arbeiten im feuchten Milieu. Feuchtarbeit belastet die Haut und kann auf Dauer zu ernsthaften Hautproblemen führen. Konsequente Hautschutzmaßnahmen sind daher nicht optional, sondern Pflicht – denn gesunde Haut ist zugleich eine Grundvoraussetzung für alle Hygienemaßnahmen. Die Themenseite verweist auf die ASI 8.60 „Hautschutz im Betrieb" und erinnert an die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, die helfen soll, Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

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Organisationspflichten: Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Prüffrist

Die Seite bündelt Handlungshilfen zu den zentralen Organisationspflichten: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Erste Hilfe. Besonders praxisnah ist der „Wegweiser Arbeitsschutzorganisation im Gastgewerbe" sowie die digitale Gefährdungsbeurteilung, die über das BGN-Extranet zugänglich ist. Darüber hinaus erinnert die BGN daran, dass Maschinen, Geräte und Anlagen regelmäßig kontrolliert und in angemessenen Zeitabständen geprüft werden müssen. Vor jeder Verwendung sollte durch eine Sichtkontrolle festgestellt werden, ob die nötigen Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß funktionieren.

Zusätzliche Angebote: Unfallschwerpunkte, FAQ und Food Trucks

Neben den Kernthemen enthält die Themenseite einen eigenen Bereich zu Unfallschwerpunkten mit häufigen Ursachen und bewährten Präventionsmaßnahmen, ein FAQ mit Antworten auf typische Fragen aus dem Küchenalltag sowie Hinweise für Food Trucks und mobile Küchenbetriebe. Zur Planung, Einrichtung und zum sicheren Betreiben rollender Küchen stellt die BGN eine eigene bebilderte Beratungshilfe zu Verkaufsfahrzeugen bereit.

Ein Lesezeichen, das sich lohnt

Die neue Themenseite „Küchenbetriebe" schafft Übersichtlichkeit in einem Bereich, der bislang über zahlreiche Einzeldokumente und Regelwerke verstreut war. Für Betriebsinhaber, Küchenleitungen und Sicherheitsbeauftragte bietet sie einen kompakten Einstieg in die relevanten Anforderungen – und damit die Grundlage, um Arbeitsschutz nicht nur als Pflicht, sondern als gelebte Praxis zu etablieren.

Die Themenseite ist abrufbar unter: bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/kuechenbetriebe Bei Fragen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz steht die BGN-Präventionshotline unter 0621 4456-3517 oder per E-Mail an praevention@bgn.de zur Verfügung.

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