Arbeitgeberbewertungen auf Plattformen wie Kununu spielen auch im Gastgewerbe eine wichtige Rolle. Wer Personal sucht, konkurriert nicht nur über Lohn, Arbeitszeiten und Betriebsklima, sondern auch über seinen digitalen Ruf als Arbeitgeber. Negative Bewertungen können Bewerber abschrecken – besonders dann, wenn sie anonym veröffentlicht werden und unklar bleibt, ob die bewertende Person überhaupt in einem echten Arbeits-, Bewerbungs- oder sonstigen Kontakt zum Betrieb stand.
Mit dieser Frage hatte sich bereits 2024 das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg beschäftigt. Damals ging es darum, welche Prüfpflichten ein Bewertungsportal treffen, wenn ein Arbeitgeber die Echtheit einer anonymen Bewertung bestreitet. Die Entscheidung wurde vor allem deshalb beachtet, weil sie die Rechte von Arbeitgebern gegenüber Bewertungsportalen stärkte.
Nun gibt es nach Angaben der Kanzlei SterneAdvo, die das Verfahren geführt hat, eine neue Entwicklung im Hauptsacheverfahren. Die Kununu GmbH habe ihre Berufung zurückgenommen. Mit Beschluss vom 13. Juli 2026, Az. 7 U 8/25, sei die Verurteilung zur Unterlassung damit rechtskräftig geworden. Aus Sicht der Kanzlei ist damit der zentrale Punkt bestätigt: Was 2024 noch als Entscheidung im Eilverfahren eingeordnet wurde, ist nun in der Hauptsache entschieden.
Für Arbeitgeber ist das vor allem dann relevant, wenn sie bestreiten, dass einer anonymen Bewertung ein tatsächlicher Kontakt zum Unternehmen zugrunde liegt. Eine Bewertung muss nicht schon deshalb entfernt werden, weil sie negativ ist. Zulässige Kritik von tatsächlichen Mitarbeitenden, Bewerberinnen und Bewerbern oder ehemaligen Beschäftigten bleibt grundsätzlich möglich. Entscheidend ist aber, ob der behauptete Kontakt nachvollziehbar überprüft werden kann.
Gerade für kleinere Hotels und Gastronomiebetriebe kann das wichtig sein. Sie sind bei der Personalgewinnung oft stark auf ihren Ruf angewiesen. Einzelne Bewertungen können überproportional wirken, wenn Bewerberinnen und Bewerber nur wenige öffentlich sichtbare Eindrücke vom Betrieb finden. Gleichzeitig sind Arbeitgeberbewertungen ein wichtiges Instrument, um Erfahrungen mit Arbeitsbedingungen transparent zu machen. Die Entscheidung ist deshalb kein Freibrief gegen unliebsame Kritik, sondern betrifft vor allem Fälle, in denen die Echtheit oder Rechtmäßigkeit einer anonymen Bewertung bestritten wird.
Betriebe sollten problematische Bewertungen deshalb zunächst sorgfältig sichern und prüfen. Dazu gehören Screenshots, Datum, URL, Bewertungsinhalt und gegebenenfalls Veränderungen im Bewertungsprofil. Anschließend sollte eingeordnet werden, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung, eine überprüfbare Tatsachenbehauptung oder eine möglicherweise unechte Bewertung handelt. Wer rechtlich gegen eine Bewertung vorgehen will, muss zudem Fristen beachten.
Für Arbeitgeber ist das ein wirksames Schwert gegen anonyme Angriffe – bestehen bleibt vor allem sachliche Kritik nachweisbar echter Mitarbeiter.
Nachgefragt: Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten
Rechtsanwalt Jan Meyer von Sterne-Advo hat das Verfahren gegen Kununu geführt. Im Interview ordnet er ein, was die rechtskräftige Entscheidung für Arbeitgeber bedeutet – und worauf Betriebe bei anonymen Bewertungen achten sollten.
Was bedeutet es praktisch, dass die Entscheidung nun rechtskräftig ist?
Rechtskräftig heißt endgültig – kein Rechtsmittel mehr. Die Linie des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist damit nicht mehr „nur vorläufig", sondern in der Hauptsache bestätigt: ein belastbarer Bezugspunkt für Betriebe und ein klares Signal an die Portale, ihre Prüfpflichten ernst zu nehmen.
Wann können Arbeitgeber verlangen, dass ein Portal die Echtheit einer anonymen Bewertung näher prüft?
Sobald der Betrieb bestreitet, dass der Bewertung ein tatsächlicher Kontakt zugrunde liegt. Dann muss die Plattform den Bewertenden so weit kenntlich machen, dass der Betrieb selbst überprüfen kann, ob die Person wirklich für ihn tätig war. Eine bloße interne Zusicherung des Portals, es sei alles in Ordnung, genügt nicht.
Welche negativen Bewertungen müssen Betriebe weiterhin hinnehmen – auch anonym?
In der Praxis weniger, als viele denken – darin liegt die Schärfe der Entscheidung. Eine anonyme Bewertung bleibt nur bestehen, wenn sich die bewertende Person mit offenem Visier zu erkennen gibt und der Betrieb den Kontakt überprüfen kann; gelingt der Plattform das nicht, ist die Bewertung zu unterlassen. Für Arbeitgeber ist das ein wirksames Schwert gegen anonyme Angriffe – bestehen bleibt vor allem sachliche Kritik nachweisbar echter Mitarbeiter.
Was sollten Hotels und Gastronomiebetriebe konkret tun, wenn sie eine anonyme Bewertung für unecht oder rechtswidrig halten?
Vor allem schnell handeln. Der Eilrechtsschutz verlangt Dringlichkeit: Die Frist läuft ab Kenntnis der Bewertung – der Unterlassungsantrag muss, je nach Gericht, regelmäßig binnen rund eines Monats (spätestens etwa fünf Wochen) beim Landgericht liegen, mitsamt eidesstattlicher Versicherung und Vollmacht; zuvor ist das Portal abzumahnen. Wer dieses Fenster verpasst, dem bleibt nur der deutlich längere Klageweg. Und: nicht bloß um Löschung bitten – erst ein Unterlassungstitel mit Ordnungsgeld verhindert, dass derselbe oder ein kerngleicher Eintrag wiederkehrt.











