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Ab 01.01.2026: 7 % für Speisen – neue Spielregeln für die Gastronomie und Hotellerie mit neuen Problemen
Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen. Getränke bleiben weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen und sind damit grundsätzlich mit 19 % zu versteuern. Damit verschiebt sich der Fokus in der Praxis: Die bisherige Abgrenzung „Inhouse“ vs. „Takeaway“ tritt in den Hintergrund, entscheidend wird künftig nur noch die Trennung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %). Der Teufel steckt aber auch hier im Detail, Betriebe sollten unbedingt die Problemfelder kennen.