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Umsatzsteuer

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Finanzen und Controlling

EuGH-Urteil zur Hotelbesteuerung: Frühstück, Parkplatz und WLAN bleiben voraussichtlich bei 19 Prozent

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2026 entschieden, dass die deutsche Aufteilungspraxis bei der Umsatzsteuer im Hotelgewerbe grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar ist. Nebenleistungen wie Frühstück, Parkplatz, WLAN oder Wellness dürfen weiterhin mit dem Regelsteuersatz besteuert werden – auch wenn sie im Pauschalpreis enthalten sind. Allerdings muss der Bundesfinanzhof noch eine abschließende Prüfung vornehmen.

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Finanzen und Controlling

Ab 01.01.2026: 7 % für Speisen – neue Spielregeln für die Gastronomie und Hotellerie mit neuen Problemen

Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen. Getränke bleiben weiterhin vom ermäßigten Steuersatz ausgeschlossen und sind damit grundsätzlich mit 19 % zu versteuern. Damit verschiebt sich der Fokus in der Praxis: Die bisherige Abgrenzung „Inhouse“ vs. „Takeaway“ tritt in den Hintergrund, entscheidend wird künftig nur noch die Trennung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %). Der Teufel steckt aber auch hier im Detail, Betriebe sollten unbedingt die Problemfelder kennen.

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