Suche

Ab 01.01.2026: 7 % für Speisen – neue Spielregeln für die Gastronomie und Hotellerie mit neuen Problemen

  • Ab 2026 wird nur noch zwischen Speisen (7 %) und Getränken (19 %) unterschieden – die bisherige Trennung zwischen Inhouse und Takeaway entfällt.
  • Gastronomie- und Hotelbetriebe müssen ihre Kassensysteme, Rechnungsstellung und Verfahrensdokumentation umgehend anpassen, um Buchführungsmängel und Schätzungsbefugnisse der Finanzverwaltung zu vermeiden.
  • Bei Gesamtpreisen, Gutscheinen und Anzahlungen gelten neue Regelungen – Betriebe sollten sich individuell beraten lassen, um von der Steuersenkung tatsächlich zu profitieren.

ACCONSISACCONSIS

Welche Problemfelder können auftreten?

1. Umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelungen bei Gesamtpreisen

Häufig werden in der Gastronomie Speisen und Getränke bei Inhouse-Leistungen zu einem Gesamtpreis gebündelt (z. B. Buffets, Menüs mit Getränkepauschale, All-Inclusive). Bei entsprechendem Leistungsangebot muss das Entgelt grundsätzlich nach der einfachstmöglichen Aufteilungsmethode unterteilt werden. In der Praxis ist das meist die Aufteilung nach den jeweiligen Einzelverkaufspreisen.

Partner aus dem HORECA Scout

Anknüpfend an die Vereinfachungsregelung bis 31.12.2023 wird es ab 2026 nicht beanstandet, wenn der Getränkeanteil pauschal mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.

Neben der Gastronomie ist auch die Hotellerie von der Gesamtpreisaufteilung hinsichtlich angebotener „Business-Packages“ betroffen. Dabei werden häufig neben der umsatzsteuerermäßigten Beherbergungsleistung mehrere nicht ermäßigte Leistungen (z. B. Frühstück, Sauna, Parkplatz) zu einem Gesamtpreis angeboten. Bisher konnten aus Vereinfachungsgründen 20% des Gesamtpreises dem Regelsteuersatzsatz zur Abgeltung nicht umsatzsteuerermäßigter Leistungen angesetzt werden. Infolge der Umsatzsteuersenkung für Speisen wird nunmehr ein Ansatz von 15 % des Gesamtpreises für nicht umsatzsteuerermäßigte Leistungen nicht beanstandet.

2. Gutscheine

Bei Gutscheinen ist zu unterscheiden, ob es sich bei Ausgabe um einen Einzweckgutschein oder einen Mehrzweckgutschein gehandelt hat.

Legen Sie eindeutige Warengruppen und Artikelnamen in Ihrem Kassensystem fest. Artikel wie „Speisen divers" oder „Getränke divers" werden nicht anerkannt.

Christopher Arendt

Bei klassischen Mehrzweckgutscheinen (Wertgutscheine im Einzelhandel, Gastronomiewertgutscheine mit Wahlmöglichkeiten Inhouse oder Takeaway) entsteht bei Ausgabe des Gutscheins keine Umsatzsteuer. Die Einlösung des Gutscheins im Jahr 2026 führt zu einer entsprechenden Aufteilung der Entgelte in Speisen (7 %) und Getränke (19 %).

Themen in diesem Artikel
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceSteuernGastronomieGutscheinHotellerieKassensystemUmsatzsteuer

Von Bedeutung ist durch die Änderung der Rechtslage die umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweckgutscheinen. Wurde beispielsweise im Jahr 2025 ein Gutschein für einen Restaurantbesuch im Inland ausschließlich zum Verzehr-vor-Ort ausgegeben, so führte dies zur sofortigen Versteuerung bei Ausgabe des Gutscheins mit dem Regelsteuersatz von 19 %. Die Einlösung des entsprechenden Gutscheins im Jahr 2026 führt nicht zu einer Korrektur der Umsatzsteuer in 2025. Es wird nicht rückwirkend eine andere Beurteilung der Gutscheinart vorgenommen. Etwaige Zuzahlungen bei Einlösung des Gutscheins werden in Speiseumsätze (7 %) und Getränkeumsätze (19 %) aufgeteilt.

Gastronomiewertgutscheine für den ausschließlichen Vor-Ort-Verzehr stellen künftig in der Regel Mehrzweckgutscheine dar.

3. Anzahlungen

Anzahlungen im Jahr 2025 für Restaurationsleistungen des Jahres 2026 unterliegen mit dem Anzahlungsbetrag im Jahr 2025 dem Regelsteuersatz von 19 %. Mit Leistungsausführung erfolgt die Endabrechnung mit der im Jahr 2026 geltenden Rechtslage. Damit einhergehend kann eine Korrektur der Anzahlung im Rahmen der Schlussrechnung erfolgen.

Lesen Sie auch
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Wie profitiert die Gastronomie wirklich von der Umsatzsteuersenkung?

Zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der tatsächlichen Umsetzung in den Geschäftsalltag bleibt dem Gastronomie- und Hotelgewerbe nicht viel Zeit. Vor diesem Hintergrund ist es essenziell, zum einen die potenziellen Stolperfallen im Betrieb rechtzeitig zu identifizieren. Zum anderen müssen die Rechtsänderungen sofort in die verwendeten EDV-Systeme sowie die Verfahrensdokumentation implementiert werden, um etwaigen Mängeln in der Buchführung vorzubeugen und einer Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung zu entgehen.

Kurz und kompakt: Ihr Fahrplan rund um die Umsatzsteuersenkung

1. Trennung zwischen Speisen und Getränke jetzt. Überprüfen Sie ihre gesamte Angebotspalette. Bedenken Sie, dass im Ausnahmefall auch Getränke dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen können.

2. Konfiguration der Kassensysteme. Legen Sie eindeutige Warengruppen und Artikelnamen in Ihrem Kassensystem fest. Artikel wie „Speisen divers“ oder „Getränke divers“ werden nicht anerkannt. Stellen Sie sicher, dass etwaige Änderungen in der Kasse GoBD-konform nachvollzogen werden können. Hinterlegen Sie die zutreffenden Umsatzsteuerschlüssel.

3. Richtigkeit von Rechnungsangaben. Überprüfen Sie die ausgegebenen Rechnungen auf Richtigkeit, damit Ihre Gäste vom Vorsteuerabzug profitieren. Überprüfen Sie neben formalen Angaben speziell den Ansatz der korrekten Umsatzsteuersätze, um Rechnungskorrekturen zu vermeiden.

4. Augen auf bei Gesamtpreisen. Fragen Sie sich, ob in Ihrem individuellen Fall der Ansatz von Pauschalen oder die Aufteilung der Entgelte im Verhältnis der Einzelverkaufspreise unter Berücksichtigung von Dokumentationspflichten von Vorteil ist.

Fazit

Der Teufel steckt auch bei der Umsatzsteuersenkung auf 7 % für Speisen im Detail. Um von der gewünschten Entlastung für die Gastronomie und Hotellerie tatsächlich zu profitieren, sind neben der reinen Anpassung der Steuersätze noch diverse weitere Punkte zu beachten.

Hilfreich ist auch die Durchführung einer Kassennachschau unter Echtbedingungen. Ein Hauptaugenmerk sollte dabei auf die geänderte Rechtslage zum 01.01.2026 gelegt werden.

Lassen Sie sich hierzu von Fachexperten im Hinblick auf Ihren Betrieb individuell beraten.

Canva
Finanzen und Controlling

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und die Art der Berechnung der Vergütung. Für viele Betriebe kann dies zu geringeren laufenden Kosten und zu Rückerstattungen führen.

Online Birds
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Social GEO: Schon wieder nur ein neues Buzzword oder doch entscheidend für eine gute KI-Sichtbarkeit von Hotels?

Die Sichtbarkeit von Hotels verlagert sich zunehmend in KI-gestützte Such- und Empfehlungssysteme. Social GEO – die strategische Optimierung von Social-Media-Inhalten für KI-basierte Entscheidungsprozesse – wird dabei zum entscheidenden Faktor. Philipp Ingenillem, Branchenexperte und Gesellschafter von Online Birds, über die Bedeutung von Social GEO und eine kostenfreie Online-Session im Februar.

DEHOGA Bundesverband
Branche und Trends

DEHOGA launcht digitale Wissensplattform für Mitgliedsbetriebe

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellt seinen Mitgliedern ab sofort eine KI-gestützte Mobile App zur Verfügung. Die Anwendung konsolidiert erstmals das gesamte Verbandswissen in einem digitalen Werkzeug – von rechtlichen Grundlagen über betriebliche Checklisten bis zu regionalen Brancheninformationen. Statt mühsamer Recherche erhalten Gastronomen und Hoteliers durch Künstliche Intelligenz sofort aufbereitete Antworten aus verifizierten Quellen.

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Finanzen und Controlling

Unternehmensverkauf im Gastgewerbe: Übergang in den Ruhestand als strategische und finanzielle Herausforderung

Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept sind zentrale Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem fairen und tragfähigen Kaufpreis.

Thomas Wagner, Messe Stuttgart
Branche und Trends

INTERGASTRA 2026: Wie das Young Talents Camp der Branche neuen Schwung gibt

Der Fachkräftemangel trifft das Gastgewerbe härter als viele andere Branchen. Die INTERGASTRA 2026 setzt mit dem Young Talents Camp ein deutliches Zeichen: In Halle 7 entsteht ein Erlebnisraum, der jungen Menschen zeigt, welche Perspektiven Hotellerie und Gastronomie bieten – fernab von Hochglanzbroschüren, dafür mit echten Einblicken von Praktikern.

BRITA
Events und Messen

BRITA auf der INTERGASTRA 2026: Wie intelligente Wasserfiltration Betriebsabläufe vereinfacht

Der Wasserfilterspezialist BRITA nutzt die INTERGASTRA 2026 in Stuttgart für die Präsentation mehrerer Neuheiten aus dem Profi-Segment. Im Mittelpunkt stehen digitale Überwachungssysteme, die den Filterwechsel automatisieren, sowie spezialisierte Lösungen für Spülmaschinen und Dampfgargeräte. Messebesucher können sich von Live-Demonstrationen überzeugen und frisch zubereitete Kostproben genießen.

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und[...]
Canva
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Der Verkauf eines Hotels oder gastronomischen Betriebs aus Altersgründen ist eine komplexe, strategisch anspruchsvolle Transaktion, die fundierte Vorbereitung, wirtschaftliches Augenmaß und Verhandlungsgeschick erfordert. Eine realistische Bewertung, eine frühzeitig durchgeführte Verkäufer-Due-Diligence sowie ein klar strukturiertes Verhandlungskonzept[...]
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
HotelFriend AG
Integrierte Kassenlösungen verändern die Art, wie Hotels ihre gastronomischen Bereiche steuern. Wenn Restaurant, Bar und Shop nahtlos mit der Hotelverwaltung kommunizieren, entstehen neue Möglichkeiten für Service-Qualität und operative Kontrolle. Doch welche Funktionen machen den Unterschied[...]
HotelFriend AG
Andreas Muhme für TA Steuerberatung GmbH
Zum Jahresbeginn 2026 treten zahlreiche steuerliche Neuerungen in Kraft, die auch das Hotel- und Gastgewerbe unmittelbar betreffen. Neben der dauerhaft gesenkten Umsatzsteuer auf Speisen verändern sich unter anderem Abschreibungsregeln und arbeitsnahe Rahmenbedingungen. Welche Stellschrauben sind[...]
Andreas Muhme für TA Steuerberatung GmbH
applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.