Suche

Neue Regeln zu Sachbezugswerten ab 2025

Zum Jahreswechsel treten neue Regelungen zu den Sachbezugswerten in Kraft, die insbesondere in der Hotellerie und Gastronomie von Bedeutung sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Werte für unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte Mahlzeiten und Unterkünfte angepasst. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung solcher Leistungen.
Julian Jagtenberg, Pexels

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Ab dem 1. Januar 2025 gelten für arbeitstäglich gewährte Mahlzeiten folgende Werte:

  • Frühstück: 2,30 Euro (2024: 2,17 Euro),
  • Mittag- oder Abendessen: jeweils 4,40 Euro (2024: 4,13 Euro),
  • Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen): 11,10 Euro (2024: 10,43 Euro).

Diese Beträge werden als geldwerter Vorteil behandelt und erhöhen das zu versteuernde Einkommen der Mitarbeitenden.

Sachbezugswerte für Unterkunft

Die Bewertung von Unterkünften wurde ebenfalls angepasst. Der allgemeine Monatswert für eine freie Unterkunft beträgt im Jahr 2025 282,00 Euro (2024: 263,00 Euro). Bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder bei mehreren Belegten gelten abgestufte Werte. So reduziert sich der Betrag bei mehr als drei Beschäftigten um bis zu 60 Prozent.

Bedeutung für die Branche

Die neuen Werte spiegeln die gestiegenen Lebenshaltungskosten wider und führen zu einer Anpassung der Lohnnebenkosten. Betriebe, die Verpflegung und Unterkunft als Teil der Vergütung anbieten, müssen diese Änderungen in der Lohnbuchhaltung berücksichtigen. Eine frühzeitige Integration der neuen Werte in interne Abrechnungssysteme minimiert Fehler und sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Potenziale für Betriebe

Mit einem strategischen Umgang mit den Sachbezugswerten lassen sich steuerliche Vorteile nutzen. Die Anpassung von Verpflegungs- und Unterkunftskonzepten kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber zu stärken und gleichzeitig die steuerlichen Belastungen effizient zu gestalten.

Die vollständigen Regelungen und Details sind im offiziellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums einsehbar.

Weitere Artikel zum Thema

advocado GmbH
Zu viele negative Online-Bewertungen ruinieren die Reputation und das Geschäft. Immer häufiger sorgen falsche Behauptungen und Doppelbewertungen durch Fake-Accounts für Stornierungen und machen Gastronomen das Leben schwer. Eigene Versuche, Kritiken löschen zu lassen, sind langwierig[...]
Petra Schwarz
Die Hospitality Pioneers sind ein Expertennetzwerk führender Hospitality Manager aus Hotel, Gastro, Industrie und Handel, die alle ein großes Interesse haben, die Zukunft im Hospitality Markt zu gestalten und Neudenker mit smarten Lösungen zu fördern.[...]
OpenTable
Das Ende des Lockdowns rückt weiter in die Ferne und damit auch die Wiedereröffnung der Restaurants. Für Gastronomen wird es wichtiger denn je, die verbleibende Zeit optimal zu nutzen und sich bestmöglich auf den Neustart[...]
OpenClipart-Vectors
21 Prozent Umsatzsteigerung durch den strategischen Einsatz von Musik – Kaffeeverkäufe sogar verdoppelt. Dies konnte eine Studie der KIRMES GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der International School of Management in Köln kürzlich nachweisen.[...]
Kevin Laminto | Unsplash
Das Coronavirus greift weltweit weiterhin um sich und befeuert bei Hotelgästen – vor allem hinsichtlich unsauberer Badezimmer – größtes Unbehagen. Was können Hoteliers jetzt tun, um ängstlichen Gästen hygienische Sicherheit im Bad zu vermitteln und[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.