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Interessante Option: Schenken und Erben mit Lebensversicherungen

Die Übertragung von Vermögenswerten an die nächste Generation ist ein zentraler Aspekt der Nachlassplanung. Lebensversicherungen spielen dabei eine immer wichtigere Rolle, da sie neben finanzieller Sicherheit auch steuerliche Vorteile und eine hohe Flexibilität in der Gestaltung bieten. Eine besondere Rolle spielen dabei Lebensversicherungen nach liechtensteinischem Recht.
Rolf Klein
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Aktuelle Daten zur Lebensversicherung in Deutschland zeigen, dass der Bestand an Lebensversicherungsverträgen weiterhin stabil ist. Im Jahr 2023 belief sich der Gesamtbestand auf rund 85,5 Millionen Verträge, die gebuchten Bruttobeiträge lagen bei 92,2 Milliarden Euro. Generell bleibt die Lebensversicherung ein zentrales Instrument in der privaten Altersvorsorge und Vermögensplanung. Auch Unternehmer und Führungskräfte im Gastgewerbe nutzen diese Möglichkeiten, um fürs Alter vorzusorgen und Vermögen aufzubauen.

Versicherungsleistung kommt genau den gewünschten Personen zugute

Ein wesentliches Merkmal der Lebensversicherung ist ihre Fähigkeit, Vermögen unabhängig vom Nachlass zu übertragen. Diese Möglichkeit ist besonders bei Lebensversicherungen nach liechtensteinischem Recht ausgeprägt. Das kleine Fürstentum Liechtenstein genießt einen herausragenden Ruf als einer der bevorzugten Standorte für die Vermögensverwaltung und den Vermögensschutz internationaler Vermögensinhaber. Dazu gehört eben immer auch die Vermögensnachfolge, die durch den liechtensteinischen Insolvenzschutz bei Lebensversicherungen besonders abgesichert wird. Ein Kernbegriff ist das das unwiderrufliche Bezugsrecht. Durch diese Art des Vermögensübergangs scheidet der Versicherungsvertrag aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers aus und geht in das Vermögen der unwiderruflich bezugsberechtigten Person über, die dann das Recht auf alle Leistungen des Versicherungsvertrags erhält. Der Versicherungsnehmer wiederum bleibt Vertrags- und Ansprechpartner des Versicherers. Er kann aber nicht von seinen Gläubigern in Anspruch genommen werden.

Diese Struktur ist auch dann vorteilhaft, wenn es darum geht, die Belastung durch Erbschaftsteuer zu minimieren. Da Lebensversicherungsleistungen aufgrund eines Bezugsrechts in der Regel nicht in den Nachlass fallen, werden sie direkt an die begünstigten Personen ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die Erben die Möglichkeit haben, die Erbschaft auszuschlagen, ohne dabei auf die Versicherungsleistung verzichten zu müssen. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben die Schuldenlast vermeiden möchten. Darüber hinaus können Versicherungsnehmer das Bezugsrecht flexibel gestalten und so sicherstellen, dass die Versicherungsleistung genau den gewünschten Personen zugutekommt. Die Möglichkeit, unwiderrufliche Bezugsrechte einzuräumen, bietet zusätzliche Sicherheit, dass die Leistung im Todesfall des Versicherten direkt und verbindlich an die begünstigte Person ausgezahlt wird. Diese Option ist vorteilhaft, um Pflichtteilsberechtigte oder andere potenzielle Erben auszuschließen, da unwiderruflich begünstigte Personen nicht durch eine Erbauseinandersetzung belastet werden.

Liechtensteinische Lebensversicherung: Steuerliche attraktive Lösung schaffen

Neben den praktischen Vorteilen bieten Lebensversicherungen auch interessante steuerliche Möglichkeiten. Insbesondere die Schenkungsteuer kann durch die gezielte Einräumung von Bezugsrechten erheblich reduziert oder sogar vermieden werden. In der Praxis wird oft ein sogenanntes Dreiecksverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten genutzt, um eine steuerlich attraktive Lösung zu schaffen. Durch eine solche Konstellation können Lebensversicherungen dazu beitragen, sowohl die Schenkungsteuer als auch die Erbschaftsteuer zu reduzieren.

Wird eine Lebensversicherung zu Lebzeiten abgeschlossen und der Schenker bleibt Versicherungsnehmer, so kann durch die Übertragung der Bezugsrechte und durch die Schenkung steuerliche Freibeträge ausgeschöpft werden. Die Lebensversicherung ermöglicht es somit, den Nachlass effizient zu planen und den Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro pro Elternteil alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Diese Art der Planung ist besonders vorteilhaft, da sie über die Jahre hinweg erhebliche Vermögenswerte steuerfrei an die nächste Generation übertragen kann. Ein weiteres steuerliches Gestaltungsinstrument ist die sogenannte „Nießbrauch-Police“. In diesem Modell überträgt der Schenker die Versicherungsnehmereigenschaft an den Beschenkten, behält sich aber ein lebenslanges Nutzungsrecht, den sogenannten Nießbrauch, vor. Dies führt dazu, dass der Wert des Nießbrauchs vom steuerpflichtigen Anteil der Schenkung abgezogen wird, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann.

Im Vergleich zu einem Bank-Depot bietet die Lebensversicherung deutliche Vorteile

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung während der Laufzeit des Vertrags. In der Lebensversicherung sind Erträge, wie Zinsen und Dividenden, sowie realisierte Kursgewinne in der Anlagephase steuerlich begünstigt, da sie im Versicherungsmantel einkommensteuerfrei sind. Ein klassisches Bank-Depot hingegen unterliegt der Abgeltungsteuer, was den Vermögensaufbau und den Zinseszinseffekt im Vergleich zur Lebensversicherung erheblich beeinträchtigt. Dieser steuerliche Vorteil macht die Lebensversicherung zu einem effektiveren Instrument für langfristigen Vermögensaufbau und Übertragung.

Im Vergleich zu einem Bank-Depot bietet die Lebensversicherung deutliche Vorteile, insbesondere wenn es um die steuerliche Optimierung bei Schenkungen und Erbschaften geht. Während sowohl der Depotwert eines Bankdepots als auch die Todesfallleistung einer Lebensversicherung der Erbschaftsteuer unterliegen, zeigt sich die Lebensversicherung in vielerlei Hinsicht flexibler und steuerlich vorteilhafter. Bei einem Bank-Depot wird der gesamte Vermögenswert des Depots im Todesfall des Inhabers Teil des Nachlasses. Dies bedeutet, dass nicht nur die Erbschaftsteuer anfällt, sondern auch die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben berücksichtigt werden müssen. Das kann dazu führen, dass erhebliche Teile des Vermögens des Erblassers nicht in der beabsichtigten Form auf die begünstigten Personen übergehen, sondern durch gesetzliche Vorgaben aufgeteilt werden müssen. Ein weiteres Problem des Bank-Depots ist die Liquidität. Sollte der Erbe die Erbschaftsteuer oder Pflichtteilsansprüche bedienen müssen, könnte es notwendig sein, Anteile des Depots zu veräußern – möglicherweise zu einem ungünstigen Zeitpunkt, etwa bei niedrigen Kursen oder in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit. Dies führt nicht nur zu einem Verlust an Vermögen, sondern kann auch zu unnötigen Notverkäufen führen, die die geplante Vermögensübertragung beeinträchtigen. 

Erbe effizient und planungssicher an die nächste Generation weitergeben

Im direkten Vergleich bietet die liechtensteinische Lebensversicherung also erhebliche Vorteile gegenüber einem Bank-Depot, insbesondere in der Vermögensübertragung und Nachlassplanung. Während das Bank-Depot durch Pflichtteilsansprüche, Liquiditätsprobleme und steuerliche Nachteile eingeschränkt ist, ermöglicht die Lebensversicherung – bei optimaler Gestaltung der Police – eine flexible und steueroptimierte Vermögensübertragung. Sie schützt Vermögenswerte vor einer unnötigen Aufteilung und vor Notverkäufen, während sie gleichzeitig die Erbschaftsteuer minimiert und den Zinseszinseffekt während der Laufzeit maximiert. Für Vermögensinhaber, die ihr Erbe effizient und planungssicher an die nächste Generation weitergeben möchten, stellt die Lebensversicherung eine überlegene Alternative zum klassischen Bank-Depot dar.

Rolf Klein bietet mit der Marke „Rolf Klein Insight – Finanzielle Bildung, Aufklärung und Lösungen“ finanzielle Lösungen für Privathaushalte, Unternehmer und Unternehmen an. Er ist Autor des Buches „Erfolgsformel Liechtenstein

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