Suche

Künstlersozialkasse: Zusatzkosten für Kreative

Immer häufiger taucht im Rahmen von Betriebsprüfungen die Frage nach Zahlungen an die Künstlersozialkasse auf. Denn: Wenn Hoteliers und Gastronomen Künstler engagieren oder Kreativleistungen in Auftrag geben, muss dafür in der Regel ein zusätzlicher Betrag an die Künstlersozialkasse abgeführt werden.

Live-Musik in der Bar kann den Beitrag zur Künstlersozialkasse in die Höhe treiben.phive2015 | iStpckphoto.comphive2015 | iStpckphoto.com

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 Prozent) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 Prozent), die Kunst und Publizistik verwerten. Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige.

Wie betrifft die Künstlersozialkasse mich als gastgewerblichen Unternehmer?

Partner aus dem HORECA Scout

Allgemein lässt sich sagen: Alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen, gehören grundsätzlich zum Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen.

Wichtig ist: Es sind auch alle Unternehmen abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen. Gelegentlich wird in diesem Fall definiert, dass weniger als drei Aufträge pro Jahr vergeben werden. Anders ausgedrückt: Wer mehr als drei Mal im Jahr künstlerische oder publizistische Aufträge vergibt, ist abgabepflichtig.

Wann muss ich an die Künstlersozialkasse bezahlen?

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceSteuern
Kassennachschau: Fehlerquelle Datenexporte

Bezahlt werden muss immer dann, wenn Künstler und kreativ arbeitende Menschen gegen Entgelt beschäftigt werden. Dies bezieht sich auf Musiker bei einer Veranstaltung genauso wie auf den Grafiker, der einen Flyer gestaltet oder die Webseite programmiert hat.

Wann muss ich nicht an die Künstlersozialkasse bezahlen?

Themen in diesem Artikel
BetriebsprüfungenKünstlersozialkasse

Nicht abführungspflichtig sind Unternehmen, die nur gelegentlich Künstler oder Publizisten beschäftigen. Die Grenze liegt hier bei drei Aufträgen im Jahr. Nicht bezahlt werden muss auch, wenn der Auftrag an eine GmbH, eine OHG oder eine KG erfolgt.

Wieviel muss ich an die Künstlersozialkasse bezahlen?

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Netto-Entgelte inklusive aller Nebenleistungen. Unternehmer, die Leistungen selbständiger Künstler/Publizisten in Anspruch nehmen, müssen an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen und die bezahlten Honorare und Entgelte melden.

Für 2017 wird ein Betrag von 4,8 Prozent der gezahlten Netto-Beträge berechnet, für 2018 ein Betrag von 4,2 Prozent.

Lesen Sie auch
Software und Systeme
Kassennachschau – wie gerate ich ins Visier der Finanzbehörden?

Wie werden die Zahlungen an die Künstlersozialkasse kontrolliert?

Für Prüfungszwecke sind die vom Unternehmen geführten Aufzeichnungen auf Verlangen der Künstlersozialkasse oder der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung vorzulegen. Die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlungen an die Künstlersozialkasse wird auch im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert. Die Künstlersozialkasse kann eine Betriebsprüfung in Form einer schriftlichen oder elektronischen Prüfung oder in Form einer Außenprüfung durchführen. Im Regelfall wird die KSK bei den abgabepflichtigen Unternehmen prüfen, ob die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe entrichtet worden ist.

Wo kann ich mich informieren?

Weitere Informationen gibt es unter kuenstlersozialkasse.de. Dort befinden sich auch die entsprechenden Meldeformulare.

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

ACCONSIS
Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch[...]
ACCONSIS
ACCONSIS
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde den Finanzbehörden ab 2018 das Recht eingeräumt, unangekündigte Prüfungen in bargeldintensiven Betrieben durchzuführen. Die Prüfung soll gegen Manipulationen an Kassendaten vorgehen und die ordnungsgemäße[...]
ACCONSIS
RDNE Stock project, Pexels
Wie ist mit dem Trinkgeld steuerrechtlich und zivilrechtlich korrekt zu verfahren, um Probleme bei Betriebsprüfungen zu vermeiden? In einem neuen Merkblatt beantwortet der DEHOGA alle wesentlichen Fragen rund ums Trinkgeld.[...]
RDNE Stock project, Pexels
ACCONSIS
Zwischenrechnungen sind in der Gastronomie Alltag – doch aus Sicht der Finanzverwaltung bergen sie erhebliche Risiken. Gastronomen, die Zwischenbelege ohne klare Zuordnung oder ohne Transaktionsnummer an ihre Gäste weitergeben, riskieren steuerliche Konsequenzen und rechtlichen Ärger.[...]
ACCONSIS
ACCONSIS
Die Gastronomie- und Hotelbranche steht 2025 vor zahlreichen Herausforderungen, darunter neue gesetzliche Vorgaben, die fortschreitende Digitalisierung und verstärkte Prüfungsaktivitäten der Finanzbehörden. Erfahrungen aus aktuellen Betriebsprüfungen haben gezeigt, dass die Finanzverwaltungen bei bestimmten Themenbereichen besonders genau[...]
ACCONSIS
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.