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Wer den Schaden hat…

Ohne Versicherungen kommt kein Betrieb aus. Aber was braucht man wirklich? Und wer hilft, das optimale Versicherungspaket zusammenzustellen? Wir haben mit einem Experten auf dem Gebiet gesprochen.

Versicherungsschutzferrantraite | iStockphoto.comferrantraite | iStockphoto.com

Ein Hotelier hat seine Auflagen seitens der Brandschutzbehörde nur „larifari“ umgesetzt und auch seine Mitarbeiter nicht geschult. Dann brennt es! Unabhängig vom Sachschaden kommt es zu Rauchvergiftung bei den Gästen. In so einem Fall steht der Staatsanwalt sofort vor der Türe, denn dann handelt es sich bereits um Strafrecht – etwas, mit dem kaum jemand rechnet.

Ein anderer Hotelier bietet in seinem Urlaubspaket unter anderem eine Kutschfahrt für die Gäste an. Die Kutsche hat einen Unfall und ein Gast verletzt sich – hier haftet der Hotelier auch ohne eigenes Verschulden, und zwar gemäß Reiserecht!

Zwei Beispiele, die für einen Unternehmer enorme Auswirkungen haben können und die für Sonderfälle und Situationen stehen, die nur von Experten richtig eingeschätzt werden. Wichtig ist in jedem Fall die „richtige“ Versicherung. Aber kann man sich „rundum“ versichern und das vor allem auch noch finanziell stemmen?

Partner aus dem HORECA Scout

Weil man als Laie nicht wirklich durchblickt und sich einerseits oft überversichert, andererseits auch falsch versichert, sollte man sich Experten anvertrauen. Einer dieser Experten ist das Familienunternehmen Fritz & Fritz in Margetshöchheim bei Würzburg. Der Kompetenzpartner auch des DEHOGA Bayern hat sich vor gut 30 Jahren auf die Hotellerie spezialisiert: „Wir wissen, wie die Hoteliers ticken und welche Probleme gerade versicherungstechnisch in einem Hotelbetrieb schlummern“, sagt Juniorchef Michael Fritz. Seiner Erfahrung nach gibt es drei Themen, bei denen es in der Branche immer wieder zu Problemen kommt: Die zu geringe Versicherungssumme bei der Gebäude- und Inventarversicherung, die in ihrer Bedeutung unterschätzte Haftpflichtversicherung und die Nichtbeachtung des eventuell notwendigen Spezial-Straf-Rechtsschutzes. In allen drei Bereichen können sich Situationen ergeben, die für einen Hotelier möglicherweise unabsehbar schlimme Folgen nach sich ziehen.

„Die meisten Hoteliers sind tatsächlich unterversichert“, so Fritz, der im Kundenbestand gut 80 Prozent Familienbetriebe mit 3, 4 und 5 Sternen – und damit Gebäudeeigentümer – hat. Wenn die Versicherungssumme aber zu gering angesetzt ist, hat das ganze Konstrukt kein wirkliches Fundament und stürzt im Schadensfall zusammen wie ein Kartenhaus. Dabei werden vor allem auch Elementarschäden immer wichtiger – durch Überschwemmung, Rückstau in der Kanalisation, Starkregen, Erdrutsch und Schneedruck auf dem Dach … Solche Geschehnisse sind ein unterschätztes Risiko. Auch die Absicherung des technischen und kaufmännischen Inventars ist von Bedeutung. Pächter sind beispielsweise mit Blick auf das Gebäude durch den Eigentümer versichert; alles was sich jedoch an Einrichtung, Waren und Vorräten sowie fremdem Eigentum – etwa der Gäste – im Haus befindet, muss der Pächter versichern.

Darüber hinaus sollte bedacht werden: Brände oder ein Wasserschaden führen meist zur zeitweisen Schließung des Hotels. Der Betrieb generiert also keinen Ertrag, die Mitarbeiter müssen ausgestellt werden, haben allerdings Anspruch auf ihr Gehalt. In so einem Fall springt die Versicherung der Betriebsunterbrechung ein. Dabei sollte man die Dauer eines Wiederaufbaus nicht unterschätzen und möglichst lange Haftzeiten einplanen.

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Komplizierte Haftung

Es klingt hart, ist aber Tatsache: „Ein Hotelier, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt“, erklärt Michael Fritz, „der haftet verschuldensunabhängig für die eingebrachten Sachen der Gäste.“ Und wenn Gäste die Treppe hinabstürzen, sich im Schwimmbad verletzen oder eine Lebensmittelvergiftung erleiden … das sind klassische Situationen, in denen Schadensersatz verlangt wird. Da hilft die Haftpflichtversicherung. Aber Vorsicht: Wer in seinen Pauschalen mehr als zwei Leistungen – Übernachtung und Halbpension – bündelt und beispielsweise die gemeinsame Wanderung, den Shuttle zum Flughafen oder eben eine Kutschfahrt einschließt, wird rechtlich zum „Reiseveranstalter“: Hat die Kutsche einen Unfall, haftet der Hotelier – und zwar nach dem „Reiserecht“. Er muss also für Personenschäden und Unannehmlichkeiten wegen entgangener Reisefreuden des Gastes aufkommen. Man kann solche Dinge als Baustein in die Haftpflichtversicherung einbauen. Je nach Hotel-Genre gibt es zudem ein unterschiedliches Haftpflichtdeckungskonzept: Wellnesshotels etwa, die mit Physiotherapeuten und Ärzten zusammenarbeiten, sollten sich durchaus dafür interessieren, ob diese auch eine geeignete Haftpflichtversicherung haben. Denn was geschieht, wenn sich der Gast bei einer Hot Stone Massage Verbrennungen auf der Haut zufügt? Dann kommt er logischerweise zum Hotelier!

Themen in diesem Artikel
Versicherungen und RisikomanagementBrandschutzVersicherungsschutz

Rechtlich gesichert

Die schlimmsten Fälle sind immer Situationen mit Personenschäden. Eine Versicherung mit Mehrwert kann daher auch die Rechtsschutzversicherung sein, die sich mit spezifischen Bausteinen erweitern lässt. Letztlich besteht die Gefahr, ins Strafrecht zu rutschen – etwa weil Gäste eine Rauchvergiftung haben oder Alkohol an Jugendliche mit gesundheitlichen Folgen ausgeschenkt wurde. Und wenn man gegenüber seinen Gästen finanzielle Forderungen hat, weil sie beispielsweise gegessen haben, ohne zu zahlen, hilft ein Inkasso-Rechtsschutz. Rechtsschutz ist in vielen Situationen sinnvoll, das belegt schon die Tatsache, dass die Versicherer dem Hotelier enormen Zeitverlust und Ärger ersparen.

Viel oder wenig Versicherung?

Optimal versichert zu sein, hängt durchaus mit der optimalen Betreuung zusammen – und muss nicht automatisch teurer sein. Fritz & Fritz beispielsweise deckt nach eigenen Angaben oft „massivste Doppelversicherungen“ auf. „Wenn ein Hotelier eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dann sollte eine beitragsfreie Privathaftpflicht für die ganze Familie inklusive sein“, sagt der Juniorchef. Dass die Kosten für das gesamte Versicherungspaket nicht ins Uferlose steigen, lässt sich übrigens durch Selbstbehalte vermeiden. „Wir werten die Bilanzen der Hoteliers aus, um zu sehen, wie viel freie finanzielle Mittel vorhanden sind, um kleinere Schäden wie etwa einen Leitungswasserschaden selbst bezahlen zu können. Dadurch lässt sich auf das Jahr gerechnet viel sparen.“

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In solchen Serviceleistungen steckt letztlich auch einer der Vorteile, wenn man sich einem Versicherungsmakler anvertraut. Denn es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsmaklern: Ein Vertreter vertritt immer nur eine einzige Versicherungsgesellschaft, ein Makler kann für alle Gesellschaften europaweit und weltweit agieren. „Wir beraten unsere Hoteliers und kämpfen für sie, bis es nicht mehr geht“, sagt Michael Fritz, der vor allem auch zu Spezialisten rät. „Weil sie wissen, wovon sie sprechen und was in einem Hotel so abläuft.“

Gastronomie versichert

Fritz & Fritz betreut neben Hotels auch die Gastronomie. Dieses Geschäftsfeld ist allerdings nicht so kompliziert, weil Bereiche wie Übernachtung und Schwimmbad wegfallen. „Da sind die Risiken nicht so vielfältig.“ Es gibt daher ein Gesamtpaket, das je nach Jahresumsatz bis zu einer bestimmten Versicherungssumme alles versichert – Inventar, Maschinen und Elektronik, Betriebsunterbrechung, Haftpflicht und Betriebsschließung. Wer sich dafür interessiert kann seine Prämie sogar online (www.fritzufritz.de/gastronom) ausrechnen.

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