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Wenn der Versicherungsschutz einfriert

Der Winter birgt viele Gefahren für den Hotelier. Umsichtiges Handeln verhindert Schäden, der Rest lässt sich über eine passende Versicherung abdecken.

marianka1308 | Pixabaymarianka1308 | Pixabay

Bald heißt es wieder „Ski und Rodel gut“. Aber nicht jeder freut sich über Schnee und Kälte. Für Hoteliers bedeutet Winter vor allem Mehraufwand. Auf dem eigenen Gelände besteht Streu- und Räumpflicht (bitte genau dokumentieren, wer was gemacht hat), Leitungen müssen gegen Einfrieren gesichert werden und Dachüberstände auf mögliche Lawinen kontrolliert werden. Für Schäden, die trotzdem eintreten, steht eine Haftplichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer ein.

Einige Besonderheiten gibt es bei Dachlawinen zu beachten: Nicht immer ist der Hauseigentümer für einen entstandenen Schaden haftbar zu machen. In schneearmen Regionen benötigt er beispielsweise keine Schneefanggitter. Sind Warnhinweise angebracht, sind Halter parkender Pkw und Fußgänger verpflichtet, drohenden Gefahren auszuweichen.

Im Gebäude selbst sollte der Hotelier regelmäßig auch die Räume kontrollieren, die nicht regelmäßig genutzt werden und diese vor Frost schützen. Hier verlaufende Wasserrohre können im Extremfall einfrieren und später einen Wasserschaden verursachen. Auch wenn Heizungen nach dem Sommer das erste Mal in Betrieb genommen werden, sollten alle Thermostate und der Heizkessel auf korrekte Funktion geprüft werden.

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Es gibt aber auch Schäden, die nichts mit Leitungsrohren und Elementareinflüssen zu tun haben. So blieb kürzlich ein Hotelier auf seinem Schaden sitzen, weil die Versicherung eine Anerkenntnis als Elementarschaden verweigerte. Der Fall: Schnee hatte sich auf dem Dach gesammelt und war am Tag angetaut und unter die Dachziegel gekrochen. Als nachts wieder der Frost einsetzte, wurden Dachziegel hochgedrückt und teilweise sogar gesprengt. Das Wasser trat ins Haus ein und verursachte einen erheblichen Schaden.

Ähnlich gelagert war der Fall eines Unternehmer, bei dem Feuchtigkeit hinter die Fassadenisolation gekommen war und bei Frost die Fassade großflächig abgesprengt hatte. Auch hier bezahlte die Versicherung mit einem Verweis auf die Bedingungen nicht: Die Beschädigung seinen weder als Leitungswasser-, noch als Elementarschaden einzustufen.

Versicherungstipp: Am Markt existieren mittlerweile Allgefahrenversicherungen, so genannte All-Risk-Versicherungen, die mit einer Police die allermeisten Winterschäden abdecken. Der Vorteil: Ausschlüsse gibt es kaum und werden, wenn vorhanden, explizit benannt. Da es sich um eine Versicherung und nicht um ein Versicherungspaket handelt, gibt es weder Überschneidungen, noch unversicherte Bereiche. Schäden wie Schneedruck oder Fassadenschäden sind dann sicher gedeckt.

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Autor:

Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Er ist auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Themen in diesem Artikel
Versicherungen und RisikomanagementWinter

Kontakt: FRITZ & FRITZ GmbH
Tel: +49 (0) 931 / 468 65- 0, a.fritz@fritzufritz.de, www.fritzufritz.de

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