Die Forderungen der Behörden im Hinblick auf den Brandschutz kosten meist viel Geld und sind von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich. Entscheidend jedoch ist der Bestandsschutz. Wer beispielsweise ein Hotel betreibt, das 1912 errichtet worden ist und zu dieser Zeit die Auflagen erfüllte, der kann sich auf diesen berufen.
Tipp der Versicherungsexperten: Heben Sie alle Bauunterlagen und sämtliche Korrespondenz dazu auf. Im Streitfall sind sie Gold wert!
Im Schadenfall zählt für den Hotelier am Ende, dass er sowohl die behördlichen und gesetzlichen Auflagen erfüllt hat als auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite steht. Meist hilft eine Begehung und Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten weiter. Die kostet zwar Geld, spart aber hohe Ausgaben. Denn nicht jede Brandschutzmaßnahme, die für neu errichtete Gebäude gilt und teilweise von den Behörden auch für Bestandsgebäude gefordert wird, muss auf bestehende Gebäude und Anlagen übertragen werden.
Und: Wer die für seinen Betrieb geltenden Brandschutzvorschriften kennt und einhält, ist in Sachen Haftung und Versicherungsschutz auf der sicheren Seite! Und hat eine starke Position gegenüber den Behörden und den Versicherungen.