Suche
Anzeige

Unfälle bei Weihnachtsfeiern – Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte?

Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.

freestocks.org | Pixabay

Der Unfallversicherungsschutz greift, wenn die Weihnachtsfeier im Auftrag des Unternehmens veranstaltet sowie die gesamte Belegschaft eingeladen wird. Außerdem muss ein unmittelbarer Vorgesetzter an dem Fest teilnehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit oder sonntags stattfindet, betont die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer Mitteilung.

Schutz endet mit Auflösung der Feier

Ausgeschlossen ist der Schutz dagegen, sobald der Unternehmer oder seine Vertretung die Feier auflöst oder nach dem offiziellen in der Einladung genannten Ende der Veranstaltung. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Schutz, wenn Beschäftigte eine Feier außerhalb der Arbeitszeit eigenständig ausrichten. Und auch wenn ein Mitarbeiter einen Umweg einschlägt, um vor oder nach der Feier rasch noch eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein Versicherungsschutz.

Partner aus dem HORECA Scout

Vorsicht beim Alkoholgenuss

Wo die Weihnachtsfeier stattfindet, etwa im Restaurant oder in einer Veranstaltungshalle, spielt keine Rolle, sie muss nur so gestaltet sein, dass der Gemeinschaftsgedanke der Belegschaft gefördert wird. Sollte beispielsweise ein sportliches Event gewählt werden, muss das Unternehmen ein alternatives Programm für weniger sportinteressierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten. Beschäftigte, die beim sporteln, spielen oder nach einem Glas Glühwein beim Tanzen während der offiziellen Feier einen Unfall erleiden, müssen nicht um ihren Unfallversicherungsschutz fürchten. Versagt werden kann er jedoch, wenn der Einfluss des Alkohols die Ursache war. Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt einer Einzelfallprüfung, darauf weist die BG BAU hin.

Ratgeber Weihnachten & Silvester

Lesen Sie auch
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungKostenmanagement
Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen
Quinyx
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen

13,90 Euro heute, 14,60 Euro 2027 – und fast jede zweite Arbeitskraft im Gastgewerbe ist betroffen. Doch der Stundensatz allein entscheidet nicht über die Personalkosten. Wo genau im Dienstplan das Geld verloren geht und welche Schicht-Stellschrauben Lohnsteigerungen abfedern, ohne Service und Team zu belasten.

Joshua Rodriguez, Unsplash
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Rentenreform: DEHOGA warnt vor Minijob-Aus und sieht eine Million Stellen im Gastgewerbe in Gefahr

Es geht um die Zukunft eines ganzen Beschäftigungsmodells: Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs streichen, und im Gastgewerbe stehen damit rund 1,1 Millionen Stellen auf dem Spiel. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem „Frontalangriff“ auf die Branche, warnt vor neuer Schwarzarbeit und fordert die Politik zum Umsteuern auf.

Markus Spiske, Pexels
Datenschutz

Sommer 2026: Personelle Abwesenheit wird zum Sicherheitsrisiko

Urlaubszeit und ausgedünnte Teams schaffen genau die Lücken, die Cyberkriminelle suchen. Stoïk-Daten belegen, dass Juli und August zu den schadensintensivsten Monaten zählen – und dass die Hotellerie zunehmend ins Visier gerät. Anhand dreier Fälle wird sichtbar, wie E-Mail-Betrug, manipulierte Bankverbindungen und verzögert wirkende Kompromittierungen funktionieren.

Banerjee & Kollegen
Gastro, Recht und Gewerbe

Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.

Weitere Artikel zum Thema

Markus Spiske, Pexels
Urlaubszeit und ausgedünnte Teams schaffen genau die Lücken, die Cyberkriminelle suchen. Stoïk-Daten belegen, dass Juli und August zu den schadensintensivsten Monaten zählen – und dass die Hotellerie zunehmend ins Visier gerät. Anhand dreier Fälle wird[...]
Markus Spiske, Pexels
Banerjee & Kollegen
Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.[...]
Banerjee & Kollegen
geralt, Pixabay (KI)
Acht Stunden, zehn Stunden – oder bald eine ganze Woche zum Verteilen? Ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium soll das Arbeitszeitgesetz reformieren. Doch ausgerechnet die geplante Flexibilisierung sorgt für scharfe Kritik aus dem Gastgewerbe. Warum[...]
geralt, Pixabay (KI)
ACCONSIS
Belege werden korrekt gedruckt, Kartenzahlungen laufen, der Tagesabschluss meldet keinen Fehler – und trotzdem kann die technische Sicherheitseinrichtung im Hintergrund zur Schwachstelle werden. Warum gerade TSE-Themen in der Kassennachschau besonders heikel sind und an welchen[...]
ACCONSIS
DEHOGA; ROMAN ODINTSOV, Pexels
Erdbeerkonfitüre darf jetzt wieder Marmelade heißen, im Honigglas muss jedes Herkunftsland einzeln stehen, und in der Konfitüre steckt mehr Frucht als bisher: Seit dem 14. Juni 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Honig, Marmelade, Konfitüre und[...]
DEHOGA; ROMAN ODINTSOV, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.