Suche

Unfälle bei Weihnachtsfeiern – Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte?

Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.
freestocks.org | Pixabay

Der Unfallversicherungsschutz greift, wenn die Weihnachtsfeier im Auftrag des Unternehmens veranstaltet sowie die gesamte Belegschaft eingeladen wird. Außerdem muss ein unmittelbarer Vorgesetzter an dem Fest teilnehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit oder sonntags stattfindet, betont die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer Mitteilung.

Schutz endet mit Auflösung der Feier

Ausgeschlossen ist der Schutz dagegen, sobald der Unternehmer oder seine Vertretung die Feier auflöst oder nach dem offiziellen in der Einladung genannten Ende der Veranstaltung. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Schutz, wenn Beschäftigte eine Feier außerhalb der Arbeitszeit eigenständig ausrichten. Und auch wenn ein Mitarbeiter einen Umweg einschlägt, um vor oder nach der Feier rasch noch eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein Versicherungsschutz.

Vorsicht beim Alkoholgenuss

Wo die Weihnachtsfeier stattfindet, etwa im Restaurant oder in einer Veranstaltungshalle, spielt keine Rolle, sie muss nur so gestaltet sein, dass der Gemeinschaftsgedanke der Belegschaft gefördert wird. Sollte beispielsweise ein sportliches Event gewählt werden, muss das Unternehmen ein alternatives Programm für weniger sportinteressierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten. Beschäftigte, die beim sporteln, spielen oder nach einem Glas Glühwein beim Tanzen während der offiziellen Feier einen Unfall erleiden, müssen nicht um ihren Unfallversicherungsschutz fürchten. Versagt werden kann er jedoch, wenn der Einfluss des Alkohols die Ursache war. Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt einer Einzelfallprüfung, darauf weist die BG BAU hin.

Ratgeber Weihnachten & Silvester

Weitere Artikel zum Thema

Immorow
Versicherer dürfen nicht per se Zahlungen für coronabedingte Betriebsschließungen im Gastgewerbe ausschließen. Das Landgericht Mannheim hat geurteilt, dass Schließungen aufgrund COVID-19-Allgemeinverfügungen oder Rechtsverordnungen über Betriebsschließungsversicherungen versichert sind. Damit hat jede Versicherung zu zahlen, wenn eine[...]
geralt, Pixabay
Weltweit feiern Christen im Dezember jeden Jahres das Weihnachtsfest. Doch was hat es mit diesem Fest genau auf sich? Und welche wirtschaftliche Bedeutung hat das „Fest der Liebe“?[...]
OpentableOpentable
Mit der kalten Jahreszeit kehren deftige Gerichte bei den Deutschen auf den Teller im Restaurant zurück. Beliebt sind insbesondere Fleischgerichte, Eintöpfe und Suppen. Dies zeigt eine aktuelle landesweite Umfrage des weltweit führenden Anbieters für Online-Restaurant-Reservierungen[...]
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.RomoloTavani - iStockphoto.com
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.[...]
FG Trade | iStockphoto
Eine Betriebsunterbrechung ist für Hoteliers und Gastronomen immer eine sehr unangenehme Sache. Noch unangenehmer wird es, wenn die Versicherung nicht zahlt und betroffene Unternehmer im Schadenfall auf den Kosten sitzenbleiben sollen. Rechtsanwalt Tim Banerjee, unter[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.