Vor dem Hintergrund stark divergierender Entwurfsfassungen bestand in Deutschland noch lange Zeit nach dem Erlassen der Pauschalreiserichtlinie Ende 2015 große Unsicherheit in der Branche, welche konkreten Folgen die Novellierung des Reiserechts für die Hotellerie haben werde.
Wird bereits die Vermietung eines Hotelzimmers als Pauschalreise eingestuft? Falls nicht, führt das Angebot bestimmter weiterer Leistungen durch das Hotel dann dazu, dass sich Verbraucher auf reiserechtliche Vorschriften berufen können? Was sind „verbundene Reiseleistungen“ und wie unterscheiden sich diese von „Pauschalreisen“? Welche (neuen) rechtlichen Verpflichtungen und Fallstricke treffen die Hotellerie in Folge der Gesetzesänderungen?
Der Hotelverband Deutschland (IHA), der sich während des Gesetzgebungsprozesses intensiv für die Interessen der Hotellerie einsetzte, bereitet nun mit seinem Merkblatt die Hotellerie in Deutschland auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Änderungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis. Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ steht im Online-Shop des Hotelverbandes unter www.iha-shop.de allen Mitgliedern des Hotel-verbandes Deutschland (IHA) und der Landesverbände im DEHOGA zum kostenlosen Download zur Verfügung.