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Mehrwertsteuersenkung wichtiger Teilerfolg – Gastgewerbe braucht aber mehr Perspektiven

Die Koaltion hat endlich weitere konkrete Hilfsmaßnahmen für das das Gastgewerbe beschlossen: Senkung der Umsatzsteuer für Speisen, höheres Kurzarbeitergeld und ein pauschalierte Herabsetzung von Vorauszahlungen ans Finanzamt. Was wird für die Unterstützung von Gastronomie und Hotellerie getan und was wäre darüber hinaus möglich gewesen? Alle Fakten sowie die Stellungnahmen von DEHOGA-Verbänden finden Sie bei uns. Außerdem haben wir eine Umfrage dazu gestartet.

Stadtratte, iStockphoto

Drei Beschlüsse das Gastgewerbe betreffend sind das Ergebnis stundenlanger Verhandlungen und trotzdem erfüllen sie nicht ansatzweise die Forderungen der Gastgeber und der dahinter stehenden Verbände. Folgende Entscheidungen wurden getroffen:

Umsatzsteuerreduzierung für Speisen

Seit langem kämpfen die Gastronomen für eine einheitliche Mehrwertsteuer auf Speisen von 7 Prozent, ganz gleich, wo und wie es verzehrt wird. In den letzten Monaten machte der DEHOGA Bayern verstärkt mit einer Petition auf die Ungerechtigkeit aufmerksam und hat deutschlandweit für großes Aufsehen gesorgt. Daher ist es ein richtiges Signal, dass nun in den schweren Zeiten die 7 Prozent endlich in Kraft treten, doch die Befristung auf ein Jahr sorgt für Unverständnis in der Branche (siehe unten). Ab dem 1. Juli soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie für Speisen für ein Jahr auf 7 Prozent gesenkt werden – es gilt als ein Etappensieg, doch das Ziel ist die unbefristete Senkung. Nach den Informationen des DEHOGA Bayern soll Bayerns Ministerpräsident Markus Söder massiv für die Reduzierung gekämpft haben, aus den Reihen der SPD und CDU soll sich die Zustimmung in Grenzen gehalten haben.

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Kurzarbeitergeld wird erhöht

Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes war wohl der wichtigste Beschluss des Koalitionsausschusses. Derzeit ersetzt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des entfallenden Nettoeinkommens bei Betrieben, die offiziell Kurzarbeit angemeldet haben, bislang waren es 60 Prozent und bei Familien 67 Prozent. Die nun beschlossene Erhöhung soll nicht für alle gelten, sondern nur für Arbeitnehmer, die das Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen. Die Erhöhung beläuft sich  ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Die Laufzeit geht maximal bis zum 31. Dezember 2020.

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Der DEHOGA hat zum Thema Kurzarbeitergeld ein Merkblatt herausgegeben, die wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Themen in diesem Artikel
CoronaDEHOGAKurzarbeitKurzarbeitergeldMehrwertsteuer

Pauschalierte Herabsetzung von Vorauszahlungen

Um die kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzlich zu unterstützen, soll die pauschalierte Herabsetzung der bereits für 2019 geleisteten Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht werden. Absehbare Verluste sollen so mit den Vorauszahlungen aus 2019 verrechnet werden. Weitere Details werden im Laufe der nächsten Tage erwartet.

Statements der DEHOGA Verbände

Thomas Kolaric (Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein e.V.)

Unsere Forderungen waren:

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  1. Rettungspaket, das heißt: Finanzielle Soforthilfen für das Gastgewerbe, um die dringend benötigte Liquidität in die Betriebe zu bekommen. Dazu ist im Koalitionsausschuss aus unserer Sicht keine Entscheidung gefällt worden, unsere Forderung wurde nicht erfüllt, d.h. deshalb sind wir unzufrieden. Hierzu fordern wir die Politik dringendst auf, weitere Liquiditätshilfen für die Branche zu gewähren.
  2. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist richtig, die Befristung ist falsch. Unsere Forderung ist und bleibt eine unbegrenzte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen und Getränke.
  3. Kurzarbeitergeld: Grundsätzlich ist die Erhöhung richtig, aber erst ab dem vierten Monat deutlich zu spät. Wir fordern weiterhin eine Erhöhung des KUG von Anfang an.

Für unsere Positionen streiten wir weiter.

Bernd Niemeier (Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen)

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen kritisiert die richtige Reihenfolge der vom Koalitionsausschuss getroffenen Entscheidungen und befürchtet weiterhin Tausende von Pleiten im Gastgewerbe: „Als Erstes müssen unsere Betriebe die Zeit bis zur Lockerung der Maßnahmen überstehen. Dafür brauchen sie jetzt Liquidität. Wenn wir wieder geöffnet haben dürfen und der Betrieb langsam anläuft, brauchen wir immer noch Liquidität. Und dann hilft langsam aber sicher auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Wer aber großflächig Pleiten in Gastronomie und Hotellerie bis dahin verhindern möchte, der muss jetzt mit einem Rettungspaket gegensteuern“, beschreibt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Forderung der Branche.

Dirk Ellinger (Geschäftsführer DEHOGA Thüringen e.V.)

Endlich – ein erster Schritt – weitere müssen folgen
Die Senkung der Umsatzsteuer für das Gastgewerbe ist eine seit langer Zeit überfällige Maßnahme, bis vor der Coronakrise war dies aus Gründen des Wettbewerbs dringend geboten, dies nicht nur mit Blick auf unsere Nachbarländer, sondern auch zu Angeboten vom Lebensmittelhandwerk und Einzelhandel.

Nunmehr ist die Senkung der Umsatzsteuer für unser Gewerbe aufgrund der Krise mit einem bisher nie dagewesenen Ausmaß gerade jetzt dringend erforderlich. Wenn unsere Betriebe endlich wieder öffnen und ihre Dienstleistungen anbieten können und dann unsere Branche hoffentlich schnell wieder zur Normalität kommt, muss ein ausreichender Ertrag erwirtschaftet werden können, um den extremen Umsatzausfall seit Mitte März kompensieren zu können.

Frank Hohrath (Geschäftsführer DEHOGA Saarland e.V.)

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist ein riesiger Schritt nach vorn. Natürlich greift er erst, wenn auch tatsächlich wieder Umsätze gemacht werden können. Das ist nun das nächste Ziel, die Betriebe wieder hochzufahren und das Rettungspaket für die Branche zu konkretisieren.

Guido Zöllick (Präsident DEHOGA Bundesverband)

Als ein „wichtiges und mutmachendes Signal“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer für Speisen. „Wir erkennen an, dass die Spitzen von CDU, CSU und SPD die Nöte der Branche wahrnehmen. Vielen Gastgebern Deutschlands wurde  eine Perspektive gegeben“, so der DEHOGA-Präsident.

Mit der Mehrwertsteuersenkung sei ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht worden. „Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren werden“, so Zöllick. Zudem sei klar, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden. „Insofern werden die bezifferten Steuerausfälle in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro nicht realisiert werden.“ Insbesondere begrüßen wir, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sich vehement für die sieben Prozent eingesetzt hat und dies auch weiterhin als unbefristete Regelung durchsetzen will. 

Die Durchsetzung eines Rettungsfonds bleibe deshalb weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes. „Ohne direkte Finanzhilfen werden es die meisten unserer Betriebe nicht schaffen“, warnt Zöllick. „Monatelang keine Umsätze bei weiterhin hohen Kosten, insbesondere hohen Pachten, verkraftet auch das gesündeste Unternehmen nicht“.

Positiv bewertet der DEHOGA die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe. Jetzt bleibe zu hoffen, dass am 30. April 2020 die Bundesregierung und die Landesregierungen der Branche auch eine Perspektive für die Wiedereröffnung geben. „Dabei hat die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter höchste Priorität“, sagt Zöllick. „Auch hier werden wir unserer Verantwortung gerecht werden.“

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