Suche

Kurzarbeitergeld im Gastgewerbe wegen Corona-Krise: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Welche Betriebe erhalten unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld? Wie werden die Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Merkblatt gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu und hat es mit Blick auf den Lockdown im November aktualisiert.
Free-Photos, Pixabay
Anzeige

Der DEHOGA weist darauf hin, dass zwar auch im neuerlichen Lockdown das Kurzarbeitergeld in vielen Fällen wieder einen Teil der Folgen abfedern und sicherlich viele Arbeitsplätze retten werde. Dennoch greife bei den Mitarbeitern immer stärker auch die Angst vor Arbeitslosigkeit um sich. Schließlich würden auch die Mitarbeiter wissen, wie viele Existenzen in unserer Branche – trotz der zugesagten Entschädigungsleistungen für November – gefährdet sind.

In vielen Fällen müsse das Kurzarbeitergeld wieder neu angezeigt werden, was aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Beschluss und Schließung der Betriebe noch nicht überall erfolgen konnte.

Merkblatt zum Download

Mit den FAQs mit Stand vom 25. Januar 2021 versucht der DEHOGA, typische Fragen von Hoteliers und Gastronomen zur Kurzarbeit kurz, knapp und verständlich aber dennoch umfänglich zu beantworten. Hier geht es zum Download.

Zur telefonischen Erreichbarkeit hat die Bundesagentur für Arbeit am 17. April 2020 informiert, dass aufgrund des hohen Anrufaufkommens das Telefonnetz ihres Providers überlastet sei. Es wird darum gebeten, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Die Arbeitsagenturen würden derzeit auch lokale Rufnummern schalten. Diese würden örtlich bekannt gemacht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der DEHOGA den Betrieben, die Kurzarbeit nach den angekündigten neuen Regelungen machen wollen und die notwendigen Unterlagen und Nachweise zusammenhaben, jetzt die Kurzarbeitsanzeige online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit abzugeben.

Die Branche sei jetzt an einem Punkt, an dem Betriebsschließungen bzw. massive betriebliche Einschränkungen nach und nach in allen Bundesländern Realität werden. Daher ist es jetzt zur Rettung der Betriebe und der Arbeitsplätze elementar wichtig, dass die Arbeitsagenturen die Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld schnell, unbürokratisch und pragmatisch durchführen und das Kurzarbeitergeld schnell auszahlen, um Liquidität der Betriebe und damit Arbeitsplätze zu sichern. Darauf wird der DEHOGA politisch weiter hinwirken.

Weitere Artikel zum Thema

sam_truong | Unsplash
Entgegen einem Irrglauben sind Trinkgelder nicht immer steuerfrei. Gastronomen und Hoteliers sollten daher die Voraussetzungen zur Steuerfreiheit von Trinkgeld und einige andere Punkte beachten, um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. Doch wann ist Trinkgeld[...]
kurz-mal-weg.de
Auch für Hotels steigt der Kostendruck in aktuellen Zeiten der Inflation immer weiter an. Zudem weisen viele Faktoren auf eine sinkende Buchungsnachfrage hin. Stephan Kloss vom führenden Onlinereiseportal kurz-mal-weg.de (KMW) erklärt, warum Hotelarrangements für Hoteliers[...]
Dorint
„Ist die sogenannte „Novemberhilfe“ ein überkompensiertes Geschenk oder lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein?“, fragt sich Dirk Iserlohe, Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe. Während in den Medien schon die Frage gestellt wird, ob zum Beispiel[...]
Personal gewinnen statt über Personalmangel klagen.AndreyPopov | iStockphoto.com
„Bitte seien Sie nett zu unserem Personal. Es ist schwieriger, gute Mitarbeiter zu bekommen als Gäste.“ Dieser Hinweis eines Cafés löst bei den meisten Passanten eher ein Schmunzeln aus. Doch jeder Gastronom wird sicher sofort[...]
StockSnap
Im Rahmen einer von mrp hotels durchgeführten Umfrage wurden ausgewiesene Profis aus den unterschiedlichsten Bereichen (Zukunftsforscher, Hotelbetreiber, Tourismusverbände, Asset Manager, Investoren, Börseexperten und Hotelentwickler) dazu befragt, wie sie die größten Herausforderungen der letzten beiden Jahre[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.