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Kurzarbeit

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft
Rechtsratgeber

Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld: Wann droht eine Erstattungspflicht?

Nicht nur im Gastgewerbe, sondern in fast ausnahmslos jeder Branche führte die Corona-Pandemie zu Arbeitsausfällen, welche viele Unternehmer, auch dank entsprechender Zugangserleichterungen, durch das Kurzarbeitergeld abzufedern versuchten. Aber nun droht die Abrechnung und damit ein böses Erwachen. Michael Kothes, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeigt auf, was Unternehmer dazu wissen müssen und wie sie sich verhalten sollten.

compexx Finanz AG
Personalführung

Employer Branding durch Lohnkostenmanagement stärken

Der Mitarbeiter- und Fachkräftemangel gehört zu den größten Risiken für die erfolgreiche Zukunftsentwicklung im Gastgewerbe. Unternehmen brauchen daher dringend Lösungen, um sich als attraktive Arbeitgeber präsentieren zu können. Eine Möglichkeit ist das Lohnkostenmanagement.

Rechtsanwaltskanzlei Lindwehr
Recht & Finanzen

Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit: das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

Am 30.11.2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Für Zeiten der Kurzarbeit, in denen die Arbeitszeit auf Null reduziert wird, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig kürzen. Damit führt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der der Arbeitgeber in Zeiten ohne Arbeitspflicht den Urlaub von Beschäftigten anteilig kürzen kann

Urteile

Kurzarbeit Null kürzt den Urlaubsanspruch

Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer wegen „Kurzarbeit Null“ durchgehend nicht gearbeitet haben, erwerben sie keine Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber kann den Jahresurlaub daher anteilig kürzen, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Da das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen hat und das Urteil damit noch nicht rechtskräftig ist, sollten Arbeitgeber bis zur endgültigen Klärung der deutschen Rechtslage unbedingt die anteilige Reduzierung bzw. den Wegfall von Urlaubsansprüchen bei Kurzarbeit schriftlich mit ihren Mitarbeitern regeln, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Rechtsanwalt Markus Mehlig erläutert die Details.

Free-Photos | Pixabay
Corona-Krise

Urlaubsplanung in der Kurzarbeit

Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Bundesagentur für Arbeit ihre Fachliche Weisung zur Notwendigkeit der Einbringung von Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit verschärft. Wohl aufgrund vielfach geäußerter arbeitsrechtlicher Bedenken gegen eine allzu weitgehende Verpflichtung zur Urlaubsplanung in der Kurzarbeit hat die BA jetzt den Arbeitgeberverbänden eine mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmte Präzisierung ihrer Fachlichen Weisung übermittelt.

Foto von Carlos Pernalete Tua | Pexels
Recht & Finanzen

Kurzarbeit: Steuern & Anmeldung für 2021 nicht vergessen

In Bezug auf das Kurzarbeitergeld weist der DEHOGA Bundesverband noch einmal auf zwei wichtige Aspekte hin: Betriebe müssen unbedingt an die Anzeige der Verlängerung des KUG denken. Zudem sollen die Mitarbeiter darauf hingewiesen werden, dass bei Bezug des Kurzarbeitergeldes eine Steuererklärung erforderlich ist und der sog. Progressionsvorbehalt zu bedenken ist.

Alexander Bredereck
Corona-Krise

Kurzarbeit: Ist Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer zulässig?

Der vor kurzem verlängerte Teil-Lockdown zwingt viele Arbeitgeber zur Anordnung von Kurzarbeit. Nachdem sich in der Phase des ersten Lockdowns viele Arbeitnehmer kooperativ verhalten haben, kommt es nun vermehrt zu Streitigkeiten. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gibt Antworten auf die in diesem Zusammenhang regelmäßig auftauchenden Fragen.

Bild von Arek Socha auf PixabayBild von Arek Socha auf Pixabay
Corona-Krise

Im November-Lockdown besser auf Kurzarbeitergeld oder auf staatliche Entschädigung setzen?

Viele Hoteliers und Gastronomen sind aufgrund der bislang nicht geklärten Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Besser Kurzarbeitergeld oder besser auf die Berücksichtigung der Lohnkosten im Rahmen der versprochenen „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ setzen? Der DEHOGA gibt eine Entscheidungshilfe.

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