Kürzung des Urlaubs bei Kurzarbeit: das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
Am 30.11.2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Für Zeiten der Kurzarbeit, in denen die Arbeitszeit auf Null reduziert wird, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig kürzen. Damit führt das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der der Arbeitgeber in Zeiten ohne Arbeitspflicht den Urlaub von Beschäftigten anteilig kürzen kann