Im Gegensatz zu den bisherigen, konventionellen Essensmarken aus Papier gibt es bei der Wahl der Lokalitäten für den Nutzer der App keine Einschränkungen mehr. Es ist egal ob Restaurant, Stehimbiss, Bäcker oder Lieferservice gewählt werden. Für Gastronomen entfällt so die lästige Bindung an ein Partnernetzwerk mit dazu gehöriger Abrechnung und prozentualer Einnahmen-Abgabe.
Die Handhabe der App ist für den Nutzer schnell und unkompliziert. Der entsprechende Beleg wird in der App hochgeladen und dort direkt mittels neuester Technologien in Echtzeit geprüft. Da die hier verwendete Künstliche Intelligenz für Interaktion ausgelegt ist, werden Fehler sofort angemerkt und können korrigiert werden. Dies garantiert Arbeitgebern steuersichere Belege und Arbeitnehmern eine garantierte Erstattung. Monatlich können durch Essenszuschüsse bis zu 6,50€ innerhalb von 15 Arbeitstagen pro Monat subventioniert werden.
Problemlösung für Homeoffice und Kurzarbeit
Viele Angestellte arbeiten noch immer im Homeoffice oder in Kurzarbeit. Es bestehen keine Kontakte zu Kollegen und keine Möglichkeit für eine Mittagspause in der Kantine. Mit givve® Lunch erfahren Mitarbeiter auch in dieser Lage Wertschätzung und Motivation durch ihre Arbeitgeber mit einem gesunden Mittagessen in der Nähe. Auch in Kurzarbeit kann vom Essensgeldzuschuss profitiert werden.
Der Arbeitgeber entscheidet, welche Beleghöhe und wie viele Belege erstattet werden. Ab einem Belegwert von 9,90 € kann der Verpflegungszuschuss für den Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei sein. Es gibt keine Vertragslaufzeit oder -bindung. Außerdem setzt givve® bis Ende 2020 die Nutzungsgebühren für die App auf null Euro.
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft hart getroffen. Es drohen tausende Insolvenzen in kleinen Unternehmen, beispielsweise lokalen Restaurants oder Hotels. Durch die Nutzung der digitalen App wird die regionale Gastro-Szene unterstützt. givve® Lunch ist im Gegensatz zu regulären Essensmarken aus Papier nicht auf Partnerakzeptanzstellen begrenzt, das heißt, alle profitieren davon. Es kann deutschlandweit auch in kleinen Lokalen, Supermärkten, Bäckereien und sogar bei Lieferdiensten eingesetzt werden. Auf diese Weise trägt givve® Lunch zur breiten Förderung der Konjunktur bei.
So funktioniert givve® Lunch
Beim App-User
Der App-User geht Mittagessen in einem Lokal der Wahl oder auch beim Bäcker, im Supermarkt einkaufen oder lässt sich vom Lieferdienst etwas bringen. Rechnung wird gescannt mit der givve® Lunch App. Es erfolgt eine Echtzeitprüfung der Angaben, nach der Freigabe die Einreichung der Belege mit einem Klick. Belege offline einreichen funktioniert auch. App User (Arbeitnehmer) bekommt sein Mittagessen am Ende des Folgemonats vom Arbeitgeber erstattet. Entweder auf das private Konto oder über die givve® Card.
Beim Unternehmen
Die Abrechnung der Essenszuschüsse wird via Webportal in der Buchhaltung implementiert. Keine zusätzlichen Arbeiten durch vorherige Prüfung der Belege in Echtzeit. Verbürgte Steuersicherheit durch Einsatz künstlicher Intelligenz.
Beim Gastronomen
Durch Zunahme von Homeoffice und digitalen Arbeitsplätzen außerhalb der Unternehmen erhöht sich die Zahl der Mittagsgäste. Nutzen diese Gäste die givve® Lunch App hat der Gastronom wieder mehr Zeit für seine Kunden. Er kann unbegrenzt Gäste empfangen und hat keinen bürokratischen Mehraufwand bei der Abrechnung an die Partnernetzwerke der Papieressensmarken.
Was sind die Kosten für givve® Lunch?
Bis Ende 2020 setzt givve® die Nutzungsgebühren für die givve® Lunch App auf null Euro. Generell erhalten Interessenten Preisangaben erst auf eine konkrete Anfrage. Die Kosten bestehen bei givve® Lunch in der monatlichen Nutzungsgebühr für die App und wird pro Mitarbeiter/Nutzer berechnet. Es gibt keine Vertragslaufzeit oder Vertragsbindung.
Für Arbeitnehmer ist die Nutzung von givve® Lunch komplett kostenfrei. Die App ist kostenlos im Google Play Store und Apple App Store erhältlich. Die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.