Suche
Anzeige

GEMA passt TV-Tarif an: Rückerstattungen für Gastgewerbe möglich

  • Die GEMA stuft Fernsehgeräte bis 65 Zoll seit 1. Januar 2025 als Kleinbildschirme ein – viele Betriebe zahlen dadurch weniger und können rückwirkend Guthaben erhalten.
  • Die Abrechnung erfolgt künftig nach Gerätezahl statt Raumgröße, sofern ausschließlich Geräte bis 65 Zoll eingesetzt werden. Ein einziges Großgerät über 65 Zoll führt jedoch zur Quadratmeter-Abrechnung des gesamten Raums.
  • Betriebe müssen ihre Verträge eigenständig im GEMA-Portal prüfen und korrigieren – automatische Anpassungen oder Rückerstattungen erfolgen nicht.

CanvaCanva

Neue Definition von Klein- und Großbildschirmen

Zentraler Punkt der Tarifanpassung ist die neue Größenschwelle für Fernsehgeräte. Maßgeblich ist nun ausschließlich die Bildschirmdiagonale:

  • Kleinbildschirm: bis einschließlich 65 Zoll
  • Großbildschirm: mehr als 65 Zoll
Partner aus dem HORECA Scout

Geräte im Bereich von über 42 bis 65 Zoll, die bislang häufig als Großbildschirme abgerechnet wurden, gelten nun als Kleinbildschirme. Diese Änderung ist für viele gastronomische Betriebe relevant, da genau diese Gerätegrößen weit verbreitet sind.

Neue Berechnungsgrundlage der Vergütung

Mit der neuen Einteilung geht eine klare Berechnungslogik einher:

Lesen Sie auch
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungRecruiting und Fachkräftemangel
Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?
  • Ausschließlich Kleinbildschirme im Raum: Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der eingesetzten Fernsehgeräte.
  • Mindestens ein Großbildschirm im Raum: In diesem Fall ist die Raumgröße in Quadratmetern ausschlaggebend. Dies gilt auch dann, wenn zusätzlich ein oder mehrere kleinere Fernseher im Raum vorhanden sind.

Damit kann bereits ein einzelnes Gerät mit mehr als 65 Zoll dazu führen, dass der gesamte Raum nach Quadratmetern abgerechnet wird.

Themen in diesem Artikel
Finanzen und ControllingRecht und ComplianceRechtsprechung und UrteileGEMA Lizenzmodell

Rückwirkung ab dem 1. Januar 2025

Die GEMA wendet die neue Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 an. Betriebe, die seit diesem Zeitpunkt Geräte zwischen 43 und 65 Zoll einsetzen und bislang nach dem höheren Großgerätetarif abgerechnet wurden, können Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Für Zeiträume vor dem 1. Januar 2025 gibt es derzeit keine verbindliche Regelung. Nach Angaben aus der Branche laufen hierzu weiterhin Gespräche mit der GEMA.

Vertragsprüfung erforderlich

Rückerstattungen erfolgen nicht automatisch. Betriebe müssen ihre bestehenden Verträge prüfen und die korrekten Gerätedaten hinterlegen. Die GEMA weist darauf hin, dass Anpassungen über das eigene Onlineportal vorgenommen werden können. Entsteht dadurch ein Guthaben, wird dieses nach Angaben der GEMA erstattet.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecruiting und Fachkräftemangel
Wenn Bürokratie Fachkräfte am Arbeiten hindert

Die GEMA stellt hierzu eine eigene Informationsseite zur Verfügung.

Was Betriebe jetzt konkret prüfen sollten

  • Bildschirmdiagonale aller eingesetzten Fernsehgeräte
  • Anzahl der Geräte pro Raum
  • Einsatz von Geräten über 65 Zoll
  • Aktuelle Abrechnung nach Gerätezahl oder Raumgröße

Nur wenn diese Angaben korrekt sind, kann die Abrechnung an den neuen FS-Tarif angepasst werden.

Betriebe müssen aktiv Verträge überprüfen

Die Tarifanpassung führt zu einer klareren und nachvollziehbaren Abrechnungssystematik. Für viele Betriebe mit mehreren mittelgroßen Fernsehern kann sich die monatliche GEMA-Vergütung reduzieren. Gleichzeitig erhöht sich die Planungssicherheit bei Neuanschaffungen von TV-Geräten. Entscheidend ist, dass Betriebe jetzt aktiv werden und ihre Verträge überprüfen. Andernfalls bleibt es bei der bisherigen Abrechnung, auch wenn diese nach der neuen Rechtslage nicht mehr zutreffend ist.

orderbird
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Minijob-Reform: Die Minijob-Debatte auf dem Prüfstand – welche Folgen hätte die Reform für die Gastronomie?

Die Debatte um eine Reform der Minijobs trifft das Gastgewerbe an einer empfindlichen Stelle. Denn viele Betriebe sind nicht nur auf bezahlbare Arbeitsmodelle angewiesen, sondern vor allem auf flexible Einsatzmöglichkeiten bei Stoßzeiten, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonalen Spitzen. Dirk Schmidt von orderbird erklärt, warum die eigentliche Frage nicht „Minijob oder kein Minijob“ lautet – und wie Betriebe ihre Personalplanung schon jetzt robuster aufstellen können.

athree23, Pixabay
Gastro, Recht und Gewerbe

Wenn Bürokratie Fachkräfte am Arbeiten hindert

Viele Hotels und Gastronomiebetriebe suchen händeringend Personal. Doch selbst wenn geeignete Fachkräfte gefunden sind, können Verfahren rund um Beschäftigungserlaubnis, Aufenthaltstitel oder Arbeitgeberwechsel den Einsatz über Wochen verzögern. Hotelier Manfred Lang schildert zwei Fälle aus seinem Betrieb – und zeigt, warum Fachkräftesicherung nicht nur eine Frage des Recruitings ist.

Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Datenschutz

KI-Kennzeichnung seit 2. August: Website, Speisekarte, Instagram – was Gastgeber markieren müssen

Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg: Für den durchschnittlichen Hotel- oder Gastronomiebetrieb ist der Aufwand klar umrissen. Betroffen sind vor allem realistisch wirkende Bilder und Systeme, die mit Gästen sprechen – nicht die tägliche Textarbeit.

TheFork
Branche und Trends

Digitales Restaurantmanagement: Warum Vernetzung zum Erfolgsfaktor wird

Reservierung, Tischplanung, Gästekommunikation und Zahlung laufen in vielen Restaurants längst digital – aber oft noch nebeneinander. Gastautor Carlo Carollo von TheFork erklärt, warum der nächste Schritt nicht noch mehr einzelne Tools sind, sondern besser vernetzte Systeme, die Abläufe vereinfachen und Entscheidungen im Betrieb erleichtern.

EMRAH YILMAZ, Pexels
Events und Messen

Bestecktaschen im Buffet- und Bankettservice: Wie Gastronomie und Hotellerie Zeit sparen und Tischkultur zeigen

Klirrendes Besteck in Wannen, Staus an der Buffetausgabe und Aushilfskräfte, die zwischen den Gängen improvisieren: Wie lässt sich hohes Gästeaufkommen bewältigen, ohne dass die Tischkultur leidet? Ein unscheinbares Produkt verbindet Hygiene, Vorkonfektionierung und Corporate Design – und wird so vom Nebendarsteller zum Service-Werkzeug für Buffets, Bankette und Events.

Weitere Artikel zum Thema

Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Speisekartentexte aus ChatGPT, Hotelfotos aus Midjourney, Social-Media-Posts auf Knopfdruck: KI gehört im Gastgewerbe längst zum Alltag. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Die gute Nachricht vorweg:[...]
Emiliano Vittoriosi, Unsplash
Gotrax, Unsplash
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist 2025 um 38,1 Prozent gestiegen. Werden die Fahrzeuge für Besorgungen, Lieferungen oder andere betriebliche Wege eingesetzt, sollten Arbeitgeber die Risiken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, klare Regeln festlegen und[...]
Gotrax, Unsplash
dp singh Bhullar, Pexels
Mehr als 10.000 europäische Hotels beteiligen sich an der Sammelklage wegen der früheren Bestpreisklauseln von Booking.com. Die beteiligten Verbände fordern Schadenersatz für finanzielle Nachteile, die Hotels zwischen 2004 und 2024 entstanden sein sollen.[...]
dp singh Bhullar, Pexels
Sterne-Advo
Anonyme Bewertungen auf Arbeitgeberportalen können Hotels und Gastronomiebetriebe erheblich treffen – besonders, wenn unklar bleibt, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt zum Betrieb hatte. Nach einem rechtskräftigen Kununu-Beschluss ordnet Rechtsanwalt Jan Meyer im Interview ein,[...]
Sterne-Advo
rawpixel.com
Beitragsfrei, flexibel, unkompliziert – so wirkt die kurzfristige Beschäftigung auf den ersten Blick. Doch schon ein einziger zu viel gearbeiteter Tag oder eine falsch eingestufte Aushilfe kann den Status rückwirkend kippen. Welche Kriterien wirklich zählen[...]
rawpixel.com
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.

baeren-apotheke-steffenberg.de