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Tierhaltungskennzeichnung: DEHOGA bekräftigt Ablehnung der Ausweitung auf die Gastronomie

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband nun auch noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant sei diese jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel solle folgen.
ün LIU, Unsplash
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Eine Kennzeichnung der Tierhaltung bedeutet nach Ansicht des DEHOGA einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stelle die Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Der DEOHGA kritisiert u.a. folgende Punkte:

  • Eine Speisekarte muss lesbar bleiben: Eine Tierhaltungskennzeichnung in der Speisekarte an den einzelnen Gerichten würde die Speisekarten völlig überfrachten. Zumal bereits jetzt eine Ausweitung auf weitere Fleischarten geplant ist.
  • Wenn Fleisch aus unterschiedlichen Tierhaltungsformen verwendet wird, beispielsweise bei Hackfleisch, ist eine Kennzeichnung in der Speisekarte völlig unmöglich. Ein Beispiel: Bei gemischtem Schweinehackfleisch müsste gekennzeichnet werden, dass es beispielsweise zu 30 % von Tieren aus der Haltungsform Stall, zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Frischluftstall und zu 35% von Tieren aus der Haltungsform Auslauf/Weide stammt. – Die Gastronomen sind häufig gezwungen, bei Lieferengpässen auf andere Lieferanten auszuweichen. Wenn dann Schweinefleisch aus anderen Haltungsformen gekauft werden muss, dann müssten auch die Speisekarten wieder neu gedruckt werden. Dies bedeutet, dass die nicht ausreichende Verfügbarkeit von Fleisch der bevorzugten Haltungsform zusätzlichen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zieht.
  • Auch ist zu berücksichtigen, dass Verwerfungen durch Ausweichreaktionen vorprogrammiert sind. Denn nach dem Gesetz unterliegt Schweinefleisch aus dem Ausland und dem nicht EU-Ausland nicht der Tierhaltungskennzeichnung.

Diese und weitere Punkte hat der DEHOGA in seiner Stellungnahme zusammengefasst.

Hintergrund

Im August 2023 hatte der Deutsche Bundestag das von Bundesernährungsminister Cem Özedemir vorgelegte Gesetz zur staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Das Gesetz gilt bislang nur für den Einzelhandel. Nunmehr plant die Bundesregierung, diese Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den gesamten Außer-Haus-Markt auszuweiten.

Der vermeintliche Nutzen dieser Ausweitung auf die Gastronomie stehe in keinerlei Verhältnis zum maßlosen bürokratischen Aufwand. Und sie werfe eine Vielzahl praktischer Umsetzungsprobleme auf – von überfrachteten Speisekarten, über Dokumentationsprobleme und die Notwendigkeit ggf. neue Speisekarten produzieren zu müssen, wenn sich Rezepturen oder Lieferanten ändern bis hin zum mangelnden Zusatznutzen für den Gast. Dieser könne im Restaurant (anders als im Handel) in der Regel ohnehin nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen.

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