Beschäftigte nicht in einen solchen Zustand versetzen dürfen, sei es durch Alkohol oder andere Drogen und Rauschmittel. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht dazu ganz klar Position: Cannabis darf keinen Platz bei der Arbeit haben – auch wenn der Konsum gesetzlich nicht grundsätzlich verboten ist. Denn „Kiffen“ ist nicht anders zu bewerten als der Konsum von Alkohol.
Klare Regeln – schnelles Handeln
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) empfiehlt deshalb, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz generell zu untersagen. Arbeitsanweisungen oder Betriebsvereinbarungen können hier klare Verhältnisse schaffen. Ganz wichtig dabei: Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen über bestehende Regelungen informiert sein. Dazu gehört die entsprechende Kommunikation.
Wenn es bereits Betriebsvereinbarungen oder eine Hausordnung zu Alkoholverboten am Arbeitsplatz gibt, bietet es sich an, diese in Bezug auf Cannabis zu aktualisieren und die Unterweisung der Beschäftigten zu dokumentieren.
Gut zu wissen
In Fragen der betrieblichen Suchtprävention steht die BGN Unternehmen und Einrichtungen mit vielfältigen Angeboten zur Seite und hat eigens hierfür die Themenseite „Suchtprävention“ der BGN im Internet eingerichtet.
Um die Betriebe bei der innerbetrieblichen Kommunikations- und Präventionsarbeit zum Thema Cannabis zu unterstützen, bietet die BGN auf ihrer Themenseite folgende Materialien an:
- Flyer für Beschäftigte: Dieser informiert über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Cannabis am Arbeitsplatz und gibt Hinweise für einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang.
- Poster für Betriebe: Das Poster können Unternehmen einsetzen, um ihre Haltung zu Cannabis klar im Betrieb oder der Einrichtung zu kommunizieren und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren.
- Fachbereich AKTUELL (FBGiB 005): Diese Publikation richtet sich an Verantwortliche für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Multiplikatoren in der Präventionsarbeit. Sie beantwortet häufig gestellte Fragen zur Bedeutung von Cannabis für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.