Suche

Koalitionsvertrag: Gefahr für die Biergärten

Die neue Regierung ist im Amt und startet jetzt mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages und der darin vereinbarten Maßnahmen. Dass der DEHOGA in diesem Papier „mehr Schatten als Licht“ sieht, wird spätestens dann klar, wenn man die geplanten Maßnahmen zum Thema Arbeitszeitgesetz aufmerksam studiert. Im Mittelpunkt der aktuellen Kritik des Verbandes stehen die geplanten Vorschriften zur „Arbeit auf Abruf“ sowie die fehlende „Flexibilisierung“ arbeitszeitlicher Regelungen.
Arbeit auf Abruf durch Erhöhung der Stunden nicht mehr sinnerfüllendmeineresterampe | Pixabay

Die neue Regierung will die aktuell gültige Regelung verändern. Unter dem Stichwort „Arbeit auf Abruf“ heißt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass zehn Stunden als vereinbart gelten, wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist. Dieser Wert soll jetzt auf 20 Stunden verdoppelt werden. Diese 20 Stunden müssten dann unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht.

„Wer Arbeit auf Abruf komplizierter macht, erschwert vielen Betrieben in der Gastronomie das Leben. Arbeit auf Abruf bedeutet für uns, dass wir auf große Nachfrageschwankungen, die sich zum Beispiel im Biergartengeschäft witterungsbedingt ergeben, unbürokratisch und im Sinne der Gäste reagieren können. Die Sonne sagt uns für unsere Planung leider nicht drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird“, formuliert es beispielsweise der DEHOGA NRW in einer Pressemitteilung.

„Die Verdoppelung der Stunden ist ein unnötiger Regulierungsschritt verbunden mit der Frage, welche Auflage als nächste kommt. Arbeit auf Abruf bedeutet in der Branche häufig „Aushilfsarbeit“ oder „kurzfristige Beschäftigung“, mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten. Damit ist es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliert, wird dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht.“

Diese Verschärfung der Arbeitsbedingungen ist nicht die einzige Enttäuschung für das Gastgewerbe, das sich eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes und statt einer Tageshöchstarbeitszeit eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden gefordert hatte. Dabei geht es nicht um Mehrarbeit, sondern eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung.

Weitere Artikel zum Thema

Stadtratte, iStockphoto
Die Koaltion hat endlich weitere konkrete Hilfsmaßnahmen für das das Gastgewerbe beschlossen: Senkung der Umsatzsteuer für Speisen, höheres Kurzarbeitergeld und ein pauschalierte Herabsetzung von Vorauszahlungen ans Finanzamt. Was wird für die Unterstützung von Gastronomie und[...]
Neuer Kriterienkatalog für Hotelsterne veröffentlichtPixa_Alex, Pixabay.de
Alle fünf Jahre wird der Kriterienkatalog für die Hotelsterne-Bewertung von den Mitgliedsstaaten der Hotelstars Union überarbeitet. Durch die permanente Anpassung soll gewährleistet werden, dass die Kriterien immer den Zeichen der Zeit entsprechen und aktuelle Anforderungen[...]
10aus7Nick Hillier | Unsplash.com
Der Öschberghof eröffnet mit viel Prominenz neu und in North Carolina gibt es ab Juli das erste Tiny-House Hotel mit 20 Mini-Unterkünften. Außerdem gab es einen überraschenden Stern für Neu-Köchin Alexandra Ziörjen und einen Young[...]
Gerd Altmann, Pixabay
Bislang gibt es im Zusammenhang mit dem Coronavirus keine einheitlichen Regelungen des Bundes und der Bundesländer. In unserer Linkliste haben wir die speziellen Informationsseiten der Landesregierungen und der DEHOGA Verbände zusammengestellt. Dort erhalten Sie einen[...]
Free-Photos, Pixabay
Welche Betriebe erhalten unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld? Wie werden die Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Merkblatt gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu und hat es mit Blick auf[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.