Suche

Service-Portal für den Rundfunkbeitrag

Speziell für Unternehmer hat der Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen einen eigenen Service geschaffen. Hoteliers und Gastronomen haben dort die Möglichkeit, ihr Beitragskonto selbst zu führen und Änderungen online zu beauftragen, etwa die Anmeldung weiterer Dienstwagen oder die Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Ferienwohnungen sowie Hotel- und Gästezimmern.
Unternehmer können über ein Service-Portal ihre Rundfunkgebühren einsehen und Informationen abrufen.MichaelGaida | Pixabay
Anzeige

Auf rundfunkbeitrag.de lässt sich das „Service-Portal für Unternehmen“ aufrufen. Dieser schnelle und unkomplizierte Weg soll sie laut dem Beitragsservice bei der Meldung ihrer beitragsrelevanten Daten an den Beitragsservice entlasten.

Folgende Möglichkeiten bieten sich Unternehmern auf dem Portal:

  • Meldungen, die zuvor nur über Papierformulare oder am Telefon möglich waren, können online beauftragt werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung führt.
  • Jederzeit Einsicht und bei Bedarf Änderung der gespeicherten Adressdaten des Kontoinhabers, aller Betriebsstätten, der Rechnungsanschrift, der Korrespondenzanschrift.
  • Vollständiger Einblick in Ihr Beitragskonto und Download einer vierteljährlichen Rechnung im PDF-Format.

Die Anmeldung funktioniert in drei Schritten. Unternehmer registrieren sich unter portal.rundfunkbeitrag.de mit einem frei wählbaren Benutzernamen, ihrer Beitragsnummer, der Postleitzahl und einer gültigen E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie einige Tage später ihren Aktivierungscode – aus Sicherheitsgründen per Briefpost an ihre Unternehmensanschrift. Sobald Unternehmer diesen Aktivierungscode eingegeben haben, können sie das Service- Portal in vollem Umfang nutzen. 

Weitere Artikel zum Thema

Scott Graham, Unsplash
Ob beruflich oder privat: Das Risiko, in rechtliche Auseinandersetzungen zu geraten, ist oft höher als gedacht. Die Nachfrage nach Firmenrechtsschutz ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung beim Insurtech Finanzchef24, zeigt[...]
WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Mit dem kürzlich eingeführten Grundsteuerreformgesetz werden die Grundlagen zur Neuberechnung der Grundsteuer gelegt, die ab 1. Januar 2025 gelten. Für gewerbliche Eigentümer mit betrieblich genutzten Grundstücken steht die Anwendung des Sachwertverfahrens im Fokus. Das kann[...]
ollo | iStockphoto
Passend zum coronabedingten Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember haben nun auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, wie sich betroffene Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien können.[...]
Crafting Future
Die 2023 in Kraft tretende Mehrwegpflicht für Gastronom*innen haben wir in ihren Bestimmungen bereits im ersten Artikel unserer Mehrwegserie unter die Lupe genommen. In diesem zweiten Artikel klärt Jan Patzer, Geschäftsführer von Crafting Future, Fragen[...]
Daniel Tadevosyan | iStockphoto
Im April 2020 waren nach Schätzungen möglicherweise über 643.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie in Kurzarbeit. Vollzeit arbeiten und Kurzarbeitergeld Kurzarbeit bringt zeitweise eine finanzielle Entlastung für die Betriebe. Allerdings steigen die Fälle[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.