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Pauschalreiserichtlinie: Hilfe beim nächsten Bürokratiehammer

Nach der Datenschutzgrundverordnung kommt zum 1. Juli 2018 die nächste große Aufgabe auf die Hotellerie zu: Bis zu diesem Termin müssen alle Hotelangebote, die mehr als eine reine Zimmerbuchung beinhalten, überprüft werden, ob sie nach Maßgabe des neuen Reiserechts gegebenenfalls eine Pauschalreise darstellen könnten. Der Hotelverband Deutschland IHA unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung.

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtliniestux, Pixabay | IHA Deutschlandstux, Pixabay | IHA Deutschland

Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hoteliers auseinander setzen müssen ist lang: Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Die IHA weißt darauf hin, dass für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts drei Komponenten essentiell sind: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.

Hinsichtlich aller drei Bereiche unterstützt der Hotelverband die Unternehmer mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann.

Merkblatt

Das kostenlos erhältliche Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten.
> Hier geht es direkt zum Merkblatt

Partner aus dem HORECA Scout

Musterformblätter

Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind.
> Hier geht es direkt zu den Musterformblättern

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Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenHotellerie

 

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