Suche
Anzeige

Wer haftet bei Diebstahl im Hotel?

Wohlhabende Gäste zeigen gerne, was sie besitzen und nehmen große Werte auch auf Reisen mit. Die Betriebshaftpflicht des Hoteliers kann im Schadensfall damit schnell überfordert sein.
Betriebshaftpflicht – Versicherungen an Ihr Unternehmen angepasstSchnauzer | Pixabay
Anzeige

Durch den Beherbergungsvertrag hat der Hotelier besondere Sorgfaltspflichten für seine Gäste und deren eingebrachte Sachen. Nach § 702 BGB haftet der Hotelier mit maximal 3500 Euro pro Gast, wobei für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten dieser Höchstsatz auf 800 Euro pro Person reduziert ist. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind gemäß § 701 Abs. 4 BGB Fahrzeuge und Gegenstände, die darin liegen, und lebende Tiere.

Unbeschränkt haftet der Hotelier bei Verschulden und bei Sachen, die ihm zur Verwahrung anvertraut werden. Auch, wenn man die Verwahrung zu Unrecht ablehnt, muss man bei Verlust haften! Bei Restaurantgästen, die nicht im Gebäude übernachten, greift die normale Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB. Unser Tipp: Wenn Sie Schmuck und Wertgegenstände zur Verwahrung annehmen und zurückgeben, lassen Sie sich alle Aktivitäten quittieren!

Haftungsgrenzen beim Safe beachten

Die Gäste, die zur Aufbewahrung ihrer Wertsachen den Zimmersafe bevorzugen, sollten klar ausgewiesen bekommen, wie hoch die Höchstgrenzen der Haftung sind. Jeder, der Wertgegenstände dort deponiert, kann mit maximal 800 Euro Entschädigung rechnen. Einige gute Betriebshaftpflichtversicherungen haben die Entschädigungsgrenze auf 10.000 Euro pro Safe erhöht. Hier lohnt sich also ein Blick ins Kleingedruckte.

Verschuldet der Hotelbesitzer jedoch den Diebstahl – das Zimmermädchen lässt die Türe offen – ist dessen Haftung wieder unbeschränkt. Auch wenn Schlüssel ohne Identifikationsnachweis an Gäste ausgegeben werden, reagieren Versicherungen äußerst kritisch. Gut fährt dagegen derjenige Hotelier, der eine klare Zutrittsregelung für seinen Zimmerbereich hat. Denn so können ausschließlich Gäste die Zimmer erreichen – das Risiko eines Diebstahls wird reduziert.

Auch das Fahrzeug will bedacht sein

Wer große Wertgegenstände mit sich führt, hat meist auch das passende KFZ dazu. Das lässt sich allerdings nicht im Safe verstauen und muss im Zweifel im Freien stehen. Die Haftung des Hoteliers am fahrbaren Untersatz, der auf dem Hotelparkplatz steht, besteht allerdings nicht automatisch. Bei Schäden durch Dachlawinen oder herunterfallenden Gegenständen wie Nüssen, Kastanien oder Ästen ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob der Hotelier ein Verschulden nach Par. 823 BGB trifft. Ähnlich gelagert sind Schäden unbekannter Dritter am abgestellten Pkw. Werden Gäste-Pkw durch Ihre Angestellten geparkt, ist dies unbedingt bei der Betriebshaftpflicht anzuzeigen und auf eine ausreichende Versicherungssumme je KFZ zu achten.

Tipp

Prüfen Sie in jedem Fall die Summen der Maximalhaftung in Ihren Verträgen in Bezug auf die Entschädigungsgrenzen beim Zimmersafe und auf die Höchstentschädigung für die Gefährdungs-Verschuldenshaftung und zur Aufbewahrung übergebener Wertsachen.

Autor:
Alexander Fritz (B. A. Versicherungswirtschaft) ist Geschäftsführer der Fritz & Fritz Risikoberatung UG (Margetshöchheim). Er ist auf Risikomanagement-Konzepte und Pakete zur Unternehmensabsicherung für die Hotellerie spezialisiert.

Kontakt: FRITZ & FRITZ GmbH www.fritzufritz.de

Weitere Artikel zum Thema

Banerjee & Kollegen
Gastronomie und Hotellerie sind von zahlreichen Risiken geprägt. Vom Brand über Wasserschäden bis hin zu Betriebsunterbrechungen – es gibt viele Szenarien, in denen ein guter Versicherungsschutz unentbehrlich ist. Doch was passiert, wenn es im Schadensfall[...]
chuckmoser | iStockphoto.com
Wer in seinem Betrieb etwas verändert, stößt meistens schnell an eine Grenze. Und die heißt: Brandschutz. Für viele Unternehmer sind die Anforderungen in diesem Bereich nicht nur ein rotes Tuch, sondern sogar existenzbedrohend. Die Anforderungen[...]
MJCouch
Leasing, Rabattkäufe und gebraucht gekaufte Einrichtung führen häufig zu falschen Versicherungssummen in der Geschäftsinhaltsversicherung. Die Erstellung von professionellen Anlageverzeichnissen schafft Abhilfe.[...]
EU-Reiserechtdenzel | Pixabay
Mit Inkrafttreten der novellierten EU-Pauschalreiserichtlinie am 1. Juli 2018 werden mehr Hotelarrangements als bisher den strengen Regelungen des neuen Reiserechts, z.B. hinsichtlich vorvertraglicher Informationspflichten, Haftungsansprüchen und der Kundengeldabsicherung unterliegen. Insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung von[...]
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.RomoloTavani - iStockphoto.com
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.