Was eine D&O-Versicherung?
D&O steht für „Directors and Officers“ und bezeichnet die Manager-Haftpflichtversicherung. Damit ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gemeint, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird. Die D&O-Versicherung bietet nur Schutz für die Organe und Manager des Unternehmens. Der Versicherungsschutz umfasst zwei Ansprüche: den Anspruch auf Erstattung der Abwehrkosten für den Fall der unbegründeten Inanspruchnahme (Rechtsschutzfunktion) sowie den Anspruch auf Freistellung von begründeten Schadensersatzforderungen (Freistellungsfunktion).
Welche Bedeutung hat die D&O-Versicherung?
„Manager, Geschäftsführer und Vorstände tragen viel Verantwortung und haften zunehmend persönlich für Fehler. Daher sind die Risiken, denen Geschäftsführer ausgesetzt sind, breit gefächert. Das zeigt auch eine Untersuchung: Die Zahl der D&O-Schadensfälle in Deutschland hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren etwa verdreifacht“, sagt Markus Röttges, Inhaber der gleichnamigen R+V-Generalagentur in Düsseldorf, Mönchengladbach und Radevormwald. Die R+V gehört zu den größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands, Markus Röttges ist Experte für betriebliche Risikomanagement aus Versicherungssicht und Berater von Gastronomen und Hoteliers. Laut der Studie „D&O Insurance Insights: Management Liability Today“ der Allianz Global Corporate & Specialty AGCS zählt Deutschland nach den USA zu dem Land mit den meisten D&O-Schadenfällen. „Das Problem: Schäden, die im geschäftlichen Umfeld aufgrund von falschen Entscheidungen oder durch Fahrlässigkeit entstehen, können richtig teuer werden und in die Hunderttausende oder sogar Millionen gehen. Da die Haftungsforderungen aus dem Privatvermögen beglichen werden müssen, kann ein Schaden je nach Größenordnung sogar die Privatinsolvenz bedeuten.“ Das bedeutet: Mit einer D&O-Versicherung können sich Eigentümer und Manager gezielt gegen Schadensersatzansprüche wegen angeblicher unternehmerischer Fehlentscheidungen absichern.
Welche Themenfelder werden durch die D&-Versicherung abgedeckt?
„Die Beispiele für solche Haftungsthemen sind umfassend“, betont Markus Röttges. Ein typischer Fall sei der Verstoß gegen die Pflichten des ordentlichen Kaufmanns. Der Geschäftsführer müsse die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei allen GmbH-Geschäften anwenden und auf der Grundlage der Vorgaben der Gesellschafter den Gesellschaftszweck aktiv fördern und Schaden von der GmbH abwenden. Pflichtwidriges Handeln könne gegenüber der GmbH zu Schadensersatzzahlungen führen. Ebenso sei mit unbeabsichtigter Insolvenzverschleppung und anderen Insolvenzvergehen nicht zu spaßen.
„Diese Risiken gewinnen vor allem in der aktuellen Corona-Krise erheblich an Bedeutung, in der es für viele gastgewerbliche Unternehmen ums Ganze geht. Zu Vorwürfen kann es sehr schnell kommen. Wer trotz eingetretener Insolvenzreife keinen Insolvenzantrag stellt, setzt sich nicht nur einer strafrechtlichen, sondern auch einer zivilrechtlichen Haftungsgefahr aus. Ebenfalls schwierig sind Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Der Verantwortliche haftet dabei nicht nur für den eingetretenen Schaden, sondern tatsächlich für die nicht zurückbehaltene Zahlung. Bei größeren Unternehmen kann es also ohne weiteres passieren, dass ein Geschäftsleiter nur durch wenige Wochen Verspätung bei der Insolvenzantragstellung Zahlungen in Millionenhöhe zugelassen hat. Das kann seine Existenz ruinieren“, warnt Markus Röttges.
Worauf sollten Geschäftsführer und Führungskräfte aus Hotellerie und Gastronomie bei der D&O-Versicherung achten?
„Die Manager-Haftpflichtversicherung steht für persönlichen finanziellen Schutz bei verantwortungsvollen unternehmerischen Aufgaben. Daher muss die Versicherung wirklich passen und eine verlässliche Absicherung bei Vermögensschäden darstellen. Unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens bieten professionelle D&O-Versicherungen Lösungen für Vorstände, Geschäftsführer, Kuratoriums-Mitglieder, Aufsichtsräte, Beiräte und leitende Angestellte“, betont Markus Röttges, der regelmäßig über die R+V-Versicherung D&O-Policen für Organe des Gastgewerbes gestaltet. Er hat auch die Erfahrung gemacht, dass viele Versicherungsgesellschaften mittlerweile aus bestimmten Branchen gar keine neuen Versicherungsnehmer mehr für D&O-Policen akzeptieren. Dazu zählt laut Markus Röttges auch das Gastgewerbe aufgrund der schweren Rezession, in der sich die Branche befindet. „Bei der R+V-Versicherung ist das anders. Wir haben keinen generellen Aufnahmestopp und stehen Unternehmern und deren leitenden Angestellten gerade in dieser schweren Zeit zur Seite. Das gilt, solange kein zwingender Insolvenzgrund vorliegt.“ Neben der Unternehmens-D&O existiert auch eine persönliche D&O-Absicherung, die auch private Risiken (beispielsweise die als Vereinsvorstand) abdeckt.