Suche

Unfälle bei Weihnachtsfeiern – Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte?

Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.
freestocks.org | Pixabay
Anzeige

Der Unfallversicherungsschutz greift, wenn die Weihnachtsfeier im Auftrag des Unternehmens veranstaltet sowie die gesamte Belegschaft eingeladen wird. Außerdem muss ein unmittelbarer Vorgesetzter an dem Fest teilnehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Feier außerhalb der Arbeitszeit oder sonntags stattfindet, betont die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer Mitteilung.

Schutz endet mit Auflösung der Feier

Ausgeschlossen ist der Schutz dagegen, sobald der Unternehmer oder seine Vertretung die Feier auflöst oder nach dem offiziellen in der Einladung genannten Ende der Veranstaltung. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Schutz, wenn Beschäftigte eine Feier außerhalb der Arbeitszeit eigenständig ausrichten. Und auch wenn ein Mitarbeiter einen Umweg einschlägt, um vor oder nach der Feier rasch noch eine private Besorgung zu erledigen, besteht kein Versicherungsschutz.

Vorsicht beim Alkoholgenuss

Wo die Weihnachtsfeier stattfindet, etwa im Restaurant oder in einer Veranstaltungshalle, spielt keine Rolle, sie muss nur so gestaltet sein, dass der Gemeinschaftsgedanke der Belegschaft gefördert wird. Sollte beispielsweise ein sportliches Event gewählt werden, muss das Unternehmen ein alternatives Programm für weniger sportinteressierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten. Beschäftigte, die beim sporteln, spielen oder nach einem Glas Glühwein beim Tanzen während der offiziellen Feier einen Unfall erleiden, müssen nicht um ihren Unfallversicherungsschutz fürchten. Versagt werden kann er jedoch, wenn der Einfluss des Alkohols die Ursache war. Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt einer Einzelfallprüfung, darauf weist die BG BAU hin.

Ratgeber Weihnachten & Silvester

Weitere Artikel zum Thema

Scott Graham | Unsplash
Die Covid-19-Pandemie wird die Branche noch lange beschäftigen – auch nach dem Sieg gegen das Virus. Es kann durchaus sein, dass Hoteliers, Gastronomen und Tagungsunternehmer neben den direkten, langfristigen Auswirkungen durch behördlich angeordnete Einschränkungen auch[...]
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft
Nicht nur im Gastgewerbe, sondern in fast ausnahmslos jeder Branche führte die Corona-Pandemie zu Arbeitsausfällen, welche viele Unternehmer, auch dank entsprechender Zugangserleichterungen, durch das Kurzarbeitergeld abzufedern versuchten. Aber nun droht die Abrechnung und damit ein[...]
Scar1984, iStockphoto.com
Viele Unternehmen sichern ihre Mitarbeiter mit sogenannten Zukunftssicherungsleistungen gegen allerlei Ungemach ab. Damit solche Gehaltsextras auch steuerfrei bleiben, kommt es auf die richtige vertragliche Gestaltung an.[...]
SplitShire | Pixabay
Der Hotelverband Deutschland (IHA) informiert in einem aktuellen Merkblatt über das ab 1. Juli 2018 geltende neue Reiserecht, mit dem die europäische Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.