Was ist eine Betriebsunterbrechung?
Unter einer Betriebsunterbrechung (Betriebsstörung) versteht man, ganz allgemein, unerwartet eintretende Ereignisse, die auf den geplanten Produktionsprozess oder Geschäftsprozess einwirken und den vorgesehenen Arbeitsablauf behindern oder sogar verhindern. In Hotellerie und Gastronomie heißt das beispielsweise: In der Küche bricht ein Feuer aus, ein kaputtes Wasserrohr überschwemmt eine ganze Etage, ein Sturm verwüstet den Wellnessbereich. Die Folge: Der Betrieb muss fürs Erste stillgelegt werden, Gäste können nicht mehr empfangen werden.
Was kann bei einer Betriebsunterbrechung finanziell passieren?
Die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung können elementar sein, betont Rechtsanwalt Tim Banerjee (Banerjee & Kollegen, Mönchengladbach). Er berät regelmäßig Hoteliers und Gastronomen im Schwerpunkt Versicherungsrecht. Er rechnet vor: „Typischerweise liegt die Gesamtkostenquote eines Betriebs bei durchschnittlich 75 Prozent. Nimmt man einen Jahresumsatz von 600.000 Euro als Grundlage, kommen Gesamtkosten von 450.000 Euro heraus, also 37.500 Euro monatlich. Fällt der Umsatz jetzt einen Monat aus, fehlen 50.000 Euro. Die in jedem Falle laufenden Kosten für Personal, Energie, Versicherungen etc. reißen dann ein erhebliches Loch in die Kasse und reduzieren auf jeden Fall schon einmal den Gewinn des Unternehmers. Und wer keinen Liquiditätspuffer hat, muss schnell zwischenfinanzieren, ansonsten setzt er sich dem Risiko einer Insolvenz aus.“ Dazu heißt es beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.: „Sowohl die Häufigkeit von Betriebsunterbrechungen nimmt zu als auch die Schadenshöhe“, sagt Michael Busch, Leiter der GDV-Kommission Sachversicherungen Firmengeschäft. Lieferketten und Produktionsprozesse würden nicht nur internationaler, sondern auch immer vernetzter, digitaler und dadurch anfälliger für Störungen. Auch Fiskalbehörden und Lieferanten würden kaum auf unbestimmte Zeit auf ausstehende Zahlungen verzichten und warten wollen. Und nicht zu vergessen die Gäste, deren bereits ihre Anzahlungen für kommenden Hotelaufenthalte geleistet hätten und die jetzt rückabgewickelt werden müssten. Dazu könnten auch noch mögliche Entschädigungen für ausfallende Events und, und, und kommen.
Wie können sich Betriebe nun vor den Folgen einer Betriebsunterbrechung schützen?
„Im Fokus steht die Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, also beispielsweise Personalkosten und Provisionen, Aufwendungen für Betriebs- und Hilfsstoffe zur Betriebserhaltung, Mieten, Pachten und einiges mehr“, sagt Tim Banerjee. Durch die Versicherung bleibe nicht nur die Liquidität des Betriebes erhalten. Es werde auch sichergestellt, dass eventuelle Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten erfüllt werden können. Zudem gilt laut Rechtsanwalt Banerjee: „Die Betriebsunterbrechungsversicherung überbrückt die Zeit bis zur Wiederherstellung der vollen Betriebs- und Umsatzleistung, ohne dass Unternehmer die eigene Substanz, also das Eigenkapital, angreifen müssen.“
Versicherungen sind nur gut, wenn sie funktionieren. Wie stellen Hoteliers und Gastronomen sicher, dass sie die finanzielle Kompensation wirklich erhalten?
Tim Banerjee weiß: „Nach dem Schaden ist oftmals vor dem Streit. Der Versicherer wird versuchen, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten, wenn er die versicherten, weiterlaufenden fixen Kosten und die Erträge berechnet und die Einsparungen, etwa beim Wareneinkauf, gegenüberstellt. Das kann dazu führen, dass ein Hotelier oder Gastronom wesentlich weniger Geld von der Versicherung erhält, als er tatsächlich durch die Betriebsunterbrechung verliert.“ Versicherungsschutz sei ein hochkomplexes Thema, gerade im gewerblichen Bereich. Wer dabei nicht mit professionell und zielgerichtet vorgehe, könne schnell Nachteile erleiden. Der Rechtsanwalt sorge als Parteivertreter des Versicherungsnehmers dafür, dass der Prozess nicht zu seinen Ungunsten abgewickelt werde, etwa durch eine einseitige Bewertung des Schadens oder eben die unvorteilhafte Berechnung der Auszahlungssumme. Das bedeutet: „Der versierte Anwalt kennt alle Fallstricke bei der Schadensabwicklung. Er behält die immer unübersehbare Entwicklung der Schadenspositionen und die Stundenverrechnungssätze im Blick, kennt die aktuelle Rechtsprechung und alle notwendigen Dokumente, die zur schnellen und vor allem fairen Schadenabwicklung beigebracht werden müssen.“ Tim Banerjee begleitet gastgewerbliche Unternehmer bei der Kommunikation mit der Versicherung und übernimmt die Schadensabwicklung. Er ermittelt den Sachstand, prüft die Versicherungspolicen und Schadenssummen, rechnet den Schaden hoch und sorgt für eine saubere Abwicklung aller Themen mit der Gesellschaft.
Wie sieht es in Zeiten der Covid-19-Pandemie mit dem Versicherungsschutz aus? Man hört immer wieder von Streitigkeiten bei der Betriebsschließungsversicherung.
In der Tat, stellt Tim Banerjee fest: „Muss die Betriebsschließungsversicherung zahlen, wenn Betriebe wegen behördlicher Restriktionen nicht öffnen dürfen? Diese Frage beschäftigt mehr und mehr Gerichte, weil die Schadensummen zum Teil sehr hoch sind. Dabei haben die Gerichte auch tatsächlich die Verpflichtungen der Versicherungsgesellschaften teilweise abgeschwächt.“ Damit Versicherungen für Betriebsschließungen wegen des Lockdowns zahlen müssen, kommt es laut Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe auf die konkrete und verständliche Formulierung in den Versicherungsbedingungen an. Hoteliers und Gastronomen sollten aber nicht von vorneherein den Kopf in den Sand stecken und die Ablehnungen klaglos hinnehmen. „Wichtig ist für betroffene gastgewerbliche Unternehmer, dass sie die Versicherungsbedingungen ihrer Betriebsschließungsversicherung genau von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Stellt sich heraus, dass ihnen rechtlich gesicherte Ansprüche zustehen, sollten sie nicht scheuen, im Zweifel die komplette Palette der möglichen Rechtsmittel bis hin zur Versicherungsschutzklage einzusetzen“, stellt der Versicherungsexperte heraus.
Über den Autor
Tim Banerjee ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf die Bereiche Vertriebsrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.