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Professionelle Schadensabwicklung

Eine Betriebsunterbrechung ist immer eine sehr unangenehme Sache. Noch unangenehmer wird es, wenn die Versicherung nicht zahlt. Dann ist juristische Begleitung wichtig.

Die richtige Absicherung im Schadensfall kann Gastronomen vor der Existenzangst bewahren.Skullman | PixabaySkullman | Pixabay

Für den Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie, wie in jeder anderen Branche auch, ist dies das absolute Horrorszenario: In der Küche bricht ein Feuer aus, ein kaputtes Wasserrohr überschwemmt eine ganze Etage, ein Sturm verwüstet den Wellnessbereich. Die Folge: Der Betrieb muss fürs Erste stillgelegt werden, Gäste können nicht mehr empfangen werden. Damit brechen ganz plötzlich die Umsätze weg, aber alle Kosten laufen natürlich weiter.

Was das bedeutet, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen. Typischerweise liegt die Gesamtkostenquote eines Betriebs bei durchschnittlich 75 Prozent. Nimmt man einen Jahresumsatz von 600.000 Euro als Grundlage, kommen Gesamtkosten von 450.000 Euro heraus – das bedeutet 37.500 Euro monatlich. Fällt der Umsatz jetzt einen Monat aus, fehlen 50.000 Euro. Die in jedem Falle laufenden Kosten (Personal, Energie, Versicherungen etc.) reißen dann ein erhebliches Loch in die Kasse und reduzieren auf jeden Fall schon einmal den Gewinn des Unternehmers. Und wer keinen Liquiditätspuffer hat, muss schnell zwischenfinanzieren, ansonsten setzt er sich dem Risiko einer Insolvenz aus.

Betriebsunterbrechungsversicherung kommt auch für Zinsverpflichtungen auf

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Entscheidend ist deshalb, dass Unternehmer sich mit der richtigen Versicherung gegen diese Risiken absichern und Schäden für das Vermögen verhindern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, also beispielsweise Personalkosten und Provisionen, Aufwendungen für Betriebs- und Hilfsstoffe zur Betriebserhaltung, Mieten, Pachten und einiges mehr. Durch die Versicherung bleibt nicht nur die Liquidität des Betriebes erhalten. Es wird auch sichergestellt, dass eventuelle Zinsverpflichtungen aus betrieblichen Krediten erfüllt werden können. Denn einen Kredit nicht bedienen zu können oder über einen neuen Kredit weiterfinanzieren zu müssen, ist nichts, auf das Unternehmer unbedingt aus sind. Zudem gilt: Die Betriebsunterbrechungsversicherung überbrückt die Zeit bis zur Wiederherstellung der vollen Betriebs- und Umsatzleistung, ohne dass Unternehmer die eigene Substanz (Eigenkapital) angreifen müssen.

Immer wieder sieht man aber in der Praxis, dass es zu Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem betroffenen gastgewerblichen Unternehmer kommt. Bewertet die Gesellschaft einen Schadenfall anders als den eigentlichen Wert (was regelmäßig vorkommt), bleibt der Unternehmen auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzen und muss dann schauen, wie er die Lücke füllt – wenn er nicht professionell dagegen angeht. Denn es existieren genügend Möglichkeiten, mit der Versicherung so umzugehen, dass alle Schäden wirklich ersetzt werden.

Prüfung von Versicherungspolicen und Schadenssummen

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Dass dies funktioniert, zeigt ein echtes Beispiel aus der Praxis. Ein Fünf-Sterne-Hotel hatte einen schweren Schaden im siebenstelligen Bereich im Wellnessbereich erlitten. Die Versicherung rechnete in der Folge den Ausfall der Betriebsunterbrechung klein und war nur zur Kompensation einer geringen Schadenssumme bereit. Durch anwaltliche Kommunikation und gezielte Verhandlungen konnte diese Summe deutlich erhöht werden, sodass der Hotelier seine Ausfälle ausgleichen konnte.

Themen in diesem Artikel
Versicherungen und RisikomanagementVersicherungsschutz

Tim Banerjee ist Rechtsanwalt und namensgebender Partner der Wirtschaftsrechtsboutique Banerjee & Kollegen in Mönchengladbach. Er berät überwiegend im allgemeinen Gesellschafts-, Versicherungs- und Vertriebsrecht. Einer seiner Schwerpunkte ist die Abwicklung von Betriebsunterbrechungsschäden. Tim Banerjee berät regelmäßig gastgewerbliche Unternehmen. Weitere Informationen unter banerjee-kollegen.de.

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