Suche
Anzeige

Ratgeber: Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Im Gastgewerbe kann der Arbeitstag früh beginnen, wie auch spätabends enden. Meist werden Arbeitswege zu Fuß oder mit dem eigenen Fahrzeug zurückgelegt. In größeren Städten wird auch häufig auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgegriffen. Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, gilt es, einiges zu beachten. Wegeunfälle müssen gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz greift. Mit gewissen Einschränkungen gelten die Regelungen auch auf einem Umweg zur Arbeitsstätte.

Towfiqu barbhuiya, Unsplash

Was sind Wegeunfälle?

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) definiert einen Wegeunfall als Unfall, der auf dem Arbeitsweg passiert. Versichert ist damit der Hin- wie auch der Rückweg zur Arbeitsstätte.

Unter bestimmten Umständen sind auch Unfälle eingeschlossen, die nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit passieren.

Partner aus dem HORECA Scout

Folgende Umwege werden in der Regel anerkannt:

●    Unterbringung der Kinder in Betreuungseinrichtungen
●    Inanspruchnahme von Fahrgemeinschaften
●    Umleitungen entlang der regulären Wegstrecke
●    schnellere Erreichbarkeit der Arbeitsstätte bei längerem Anfahrtsweg (Baustellen, Stau)   

Der Arbeitsweg beginnt und endet mit dem Verlassen, bzw. dem Betreten des Wohnhauses.

Lesen Sie auch
Versicherungen und RisikomanagementRecht und Finanzen
Unfälle bei Weihnachtsfeiern – Wie weit geht der Versicherungsschutz für Beschäftigte?

Tipp: Passiert im Treppenhaus ein Unfall, gilt dieser für gewöhnlich nicht als Wegeunfall.

Keinen Anspruch auf Entschädigung haben Beschäftigte des Gastgewerbes, wenn auf dem Arbeitsweg ein Abstecher in den Supermarkt erfolgt oder noch ein Päckchen zur Post gebracht wird.

Themen in diesem Artikel
Versicherungsschutz

Unfälle, die zwar auf dem direkten Weg zur Arbeit, aber unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen passieren, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen. In diesem Fall liegt Fahrlässigkeit vor und der Fahrzeugführer wird sich an höherer Stelle dafür verantworten müssen.

Geht es darum, die Übernahme von durch Wegeunfälle entstandene Schäden zu klären, wird eine genauere Analyse der Umstände notwendig. Der Versicherungsträger hat zu prüfen, ob ein Leistungsanspruch besteht oder nicht. Nicht selten enden derartigen Querelen vor Gericht.

Was ist bei der Meldung von Wegeunfällen zu beachten?

Wer auf dem Arbeitsweg in einen Unfall verwickelt wurde, muss dies der Berufsgenossenschaft melden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Meldung, wenn der Arbeitnehmer durch einen Unfall mit Fahrrad oder Pkw mindestens vier Tage arbeitsunfähig geschrieben ist oder im schlimmsten Fall an den Unfallfolgen verstirbt.

Lesen Sie auch
Versicherungen und Risikomanagement
Die 12 wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz bei einer Betriebsschließung aufgrund Corona

Der Wegeunfall wird der Berufsgenossenschaft mittels einer Unfallanzeige mitgeteilt. Der Arbeitgeber hat die Anzeige spätestens drei Tage, nachdem er Kenntnis vom Unfall erlangt hat, zu stellen.

Tipp: Um die Meldung von Wegeunfällen zu vereinfachen, stellen die meisten Versicherungsträger kostenlose Vordrucke auf ihren Webseiten bereit.

Folgende Angaben sind für die Meldung von Wegeunfällen notwendig:

●    Name und Adresse des Versicherten
●    zuständige Krankenkasse des Versicherten   
●    Mitgliedsnummer des Betriebes
●    Unfallort
●    Datum und Uhrzeit des Unfallzeitpunktes
●    Art der Verletzung (verletzte Körperteile)
●    Name und Anschrift des Durchgangsarztes (erste Behandlung nach dem Unfall)
●    Name und Anschrift von Zeugen des Unfalls
●    Datum der erfolgten Meldung
●    Unterschrift von Betriebs- oder Personalrat des Unternehmens

Wer zahlt bei Wegeunfällen?

Das Sozialgesetzbuch VII schreibt vor, dass Arbeitgeber im Gastgewerbe Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen müssen. Dieser Anteil dient der Finanzierung der von den Versicherungsträgern angebotenen Leistungen. Im konkreten Fall ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zuständig.

Wer einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit erleidet, welchen die gesetzliche Unfallversicherung abdeckt, kann mit der Gewährung folgender Leistungen rechnen:

●    Heilbehandlungen
●    soziale und berufsfördernde Leistungen
●    finanzielle Leistungen

Die finanzielle Übernahme der Heilbehandlungen schließt auch die notwendigen Reha-Maßnahmen ein. Dabei kann es sich um Krücken und anderer Gehhilfen, einen Rollstuhl wie auch ein speziell umgebautes Fahrzeug handeln.

Als Ergänzung zur Rehabilitation gewährt der Träger soziale wie auch berufsfördernde Leistungen. Auch bei der Sicherung des Lebensunterhaltes wird der Betroffene durch die Zahlung von Verletztengeld oder Verletztenrente unterstützt.

Wer einen Wegeunfall erlitten hat, kann vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen einfordern. Eine Voraussetzung hierfür ist ein Mindestbeschäftigungszeitraum von vier Wochen im Unternehmen.

Das Verletztengeld tritt anstelle des Krankengeldes und wird von der Krankenkasse im Auftrag der Berufsgenossenschaft gezahlt. Wie hoch die Leistung ausfällt, ist vom letzten durchschnittlichen Bruttoverdienst abhängig.

Tipp: Die Höhe des Verletztengeldes entspricht 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes.

Die Zahlung einer Verletztenrente kann beantragt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit auch noch 27 Wochen nach dem Unfall um mindestens 20 Prozent reduziert ist.

Sind auch Sachschäden am Fahrzeug bei einem Wegeunfall abgedeckt?

Der bei einem Wegeunfall entstandene Sachschaden fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Sachschäden am Fahrzeug kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf.

Tipp: Wer unverschuldet in einen Wegeunfall verwickelt wird, kann bei der Versicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld einfordern.                  

Hinweis: Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag der Redaktion des Portals bussgeldkataloge.de. Das Portal ist spezialisiert auf Online-Publikationen im Bereich Verkehrsrecht.

Ivan Vranić, Unsplash
Ausstattung und Interieur

Einbrüchen ins Restaurant vorbeugen – welche Maßnahmen können dabei helfen?

Rund 90.000 Einbrüche zählte Deutschland 2024 – und längst nicht mehr nur in Privatwohnungen. Auch Restaurants geraten zunehmend ins Visier krimineller Banden. Neben gestohlenem Bargeld bleiben oft zerstörte Einrichtung und tagelange Schließungen zurück. Gerade für kleinere Lokale kann das schnell existenzbedrohend werden – selbst mit Versicherung. Doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Risiko deutlich senken. Welche das sind, zeigt dieser Überblick.

Canva
Finanzen und Controlling

Gewerbesteuer-Erstattung: Vorsicht, die Zinsen sind steuerpflichtig!

Eine Gewerbesteuer-Rückerstattung klingt erst einmal nach guten Nachrichten für Hoteliers und Gastronomen. Doch Vorsicht: Was der Staat an Zinsen obendrauf zahlt, will das Finanzamt als Betriebseinnahme versteuert sehen. Ein aktuelles BFH-Urteil macht klar, dass diese scheinbare Ungerechtigkeit rechtens ist – und was Sie jetzt beachten sollten.

Infiprotec GmbH
Allgemeine Haustechnik

Brandgefahr durch Akkus im Gastgewerbe?

Lithium-Ionen-Akkus sind im Gastgewerbe längst Alltag, schaffen jedoch neue und oft unterschätzte Brandschutzrisiken – von Gästegeräten in Hotelzimmern über E-Bike-Akkus bis hin zu interner Betriebstechnik und Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen. Entscheidend sind geeignete Lade- und Lagerkonzepte, frühzeitige Branddetektion sowie geschulte Mitarbeitende, um Risiken wirksam zu minimieren.

Resume Genius, Unsplash
Finanzen und Controlling

Nur jedes vierte deutsche Unternehmen ist bereit für die E-Rechnungspflicht ab 2027

Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Rechnung für Geschäfte zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Doch wie gut sind die Betriebe tatsächlich vorbereitet? Eine aktuelle Studie von easybill und YouGov zeigt: Die meisten Unternehmen unterschätzen den Aufwand und auch die Chancen, die in der digitalen Transformation des Rechnungswesens liegen. Viele haben die kommende E-Rechnungspflicht zwar auf dem Schirm, sind jedoch auf die praktische Umsetzung bislang nicht ausreichend vorbereitet.

Ibrahim Boran, Unsplash; DATEV eG
Finanzen und Controlling

Betriebsprüfung souverän meistern: Neuer Ratgeber für steuerrechtliche Ausnahmesituationen

Wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt, steigt bei vielen Geschäftsführern der Puls. Was als Standard-Kontrolle beginnt, entwickelt sich mitunter zu einem Verfahren mit existenziellen Konsequenzen. Ein neuer Fachratgeber dere DATEV eG zeigt, wie sich Betriebe systematisch vorbereiten und ihre Handlungsspielräume nutzen können, bevor es zum Ernstfall kommt.

Commerz Globalpay
Finanzen und Controlling

Der Moment, der bleibt: Warum smartes Payment über den letzten Eindruck entscheidet

Lange Wartezeiten an der Kasse, umständliche Bezahlvorgänge – was nach einem gelungenen Abend noch schiefgeht, bleibt haften. Dabei ist der Bezahlmoment weit mehr als ein administrativer Schlussstrich. Er ist ein unterschätzter Hebel für Effizienz, Umsatz und Gästezufriedenheit. Wer ihn ignoriert, verschenkt Potenzial an einem der sensibelsten Touchpoints im Gastgewerbe.

Weitere Artikel zum Thema

freestocks.org | Pixabay
Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.[...]
freestocks.org | Pixabay
Die 12 wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz bei einer BetriebsschliessungTim Mossholder, Unsplash
Viele Unternehmen Deutschlands haben in den vergangenen Tagen ihre Türen schließen müssen. Vor allem die Gastronomie- und Tourismusbranche, Messeveranstalter, Kulturbetriebe und Sportstätten trifft die Zwangspause hart. Keine Gäste, kein Publikum, keine Kunden heißt auch: keine[...]
Die 12 wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz bei einer BetriebsschliessungTim Mossholder, Unsplash
Vorsicht vor persönlicher Haftung im Gastgewerbe.domoskanonos | iStockphoto.com
Auch Geschäftsführer-Gesellschafter einer GmbH, wie sie als Rechtsform in Hotellerie und Gastronomie üblich ist, unterliegen Haftungsrisiken. Diese gilt es zu kennen und gegebenenfalls abzusichern.[...]
Vorsicht vor persönlicher Haftung im Gastgewerbe.domoskanonos | iStockphoto.com
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.RomoloTavani - iStockphoto.com
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.[...]
Versicherungen schließt der Hotelier und Gastronom ohne großen Aufwand gerne bei „seinem Vertreter um die Ecke“ ab – und nimmt damit hohe Risiken in Kauf.RomoloTavani - iStockphoto.com
Betriebshaftpflicht – Versicherungen an Ihr Unternehmen angepasstSchnauzer | Pixabay
Wohlhabende Gäste zeigen gerne, was sie besitzen und nehmen große Werte auch auf Reisen mit. Die Betriebshaftpflicht des Hoteliers kann im Schadensfall damit schnell überfordert sein.[...]
Betriebshaftpflicht – Versicherungen an Ihr Unternehmen angepasstSchnauzer | Pixabay
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.