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Digitale Barrierefreiheit kommt: Mit diesen Tipps wird die Website fit für das BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht digitale Barrierefreiheit ab Juli 2025 zur Pflicht. Hotels und Gastronomiebetriebe mit eigener Website sollten jetzt handeln. So können sie sich optimal auf die neuen Anforderungen einstellen und sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. SEO-Expertin Antonia Hertlein erklärt, wie das gelingt.

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Informieren, kommunizieren und shoppen im Internet – das ist heute selbstverständlich. Doch für einen Teil der Bevölkerung ist dieser digitale Raum bisher nur eingeschränkt zugänglich. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit rund 15 Prozent der Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Hinzukommen ältere Menschen und Personen mit Sehschwäche. Aber auch temporäre oder situative Einschränkungen, wie eine Verletzung, unzureichende Beleuchtung oder störende Hintergrundgeräusche, können die Nutzung digitaler Medien erschweren.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, ein Web zu schaffen, das für jede Person zugänglich und nutzbar ist, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen. Im Kern geht es darum, Websites oder Apps so zu gestalten, dass sie beispielsweise von Screenreadern korrekt interpretiert werden, eine intuitive Navigation bieten und sich den jeweiligen Bedürfnissen anpassen. 

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Das BFSG gilt für alle Unternehmen und Betriebe die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen und über eine eigene Website verfügen. Kommen sie den gesetzlichen Anforderungen nicht nach, drohen Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. 

Konkret verpflichtet das BFSG dazu, die Vorgaben der EN 301 549 umzusetzen. Diese europäische Norm definiert die Anforderungen für barrierefreie Produkte und -Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Sie verweist auf die sogenannten Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. 

Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG an Websites?

Die WCAG 2.2 dienen als Leitfaden für die Gestaltung und Entwicklung von sowohl inklusiven als auch funktionalen Webseiten. Sie basieren auf folgenden vier zentralen Prinzipien:

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  1. Wahrnehmbarkeit: Dies umfasst beispielsweise aussagekräftige Alt-Texte für Bilder. Sie beschreiben ausführlich, was darauf zu sehen ist, zum Beispiel bei Fotos von Gerichten: „Ein saftiges Steak mit Pommes Frites und einem frischen Salat.“ Auch Transkripte für Videos und Textalternativen für Audiodateien sind wichtig. Zudem sollte der Kontrast zwischen Text und Hintergrund ausreichend sein und sich der Text vergrößern lassen.
  2. Bedienbarkeit: Die Bedienung einer Website muss für alle Nutzer intuitiv und effizient möglich sein, beispielsweise auch ohne Maus und nur mit der Tastatur. Eine klare und sichtbare Fokusmarkierung hilft, sofort zu erkennen, welches Element gerade ausgewählt ist. Blinkende oder flackernde Elemente sollten dagegen vermieden werden, da sie Anfälle auslösen können. 
  3. Verständlichkeit: Informationen müssen verständlich und leicht auffindbar sein, etwa durch eine klare und einfache Sprache, gut lesbare Schriftarten und angemessene Schriftgrößen. Meldungen von Fehlern sollten präzise und hilfreich sein, damit Nutzer sie schnell und einfach beheben können. Interaktive Elemente wie Formulare und Schaltflächen müssen zudem vorhersehbar reagieren, um Verwirrung zu vermeiden.
  4. Robustheit: Eine Website muss auch unter sich ändernden Bedingungen und bei der Nutzung unterschiedlicher Technologien zuverlässig funktionieren. Sie sollte mit verschiedenen Browsern und unterstützenden Technologien wie Screenreadern kompatibel sein. Damit eine Website gut funktioniert, sollte auch der ‚Bauplan‘ der Seite, also der HTML- und CSS-Code, richtig geschrieben sein und den neuesten Regeln entsprechen. 
Themen in diesem Artikel
Recht und FinanzenBarrierefreiheitBarrierefreiheitsstärkungsgesetzBFSG

Hinzukommen weitere Aspekte, die Hotel- und Gastronomiebetriebe bei der Anpassung ihrer Website berücksichtigen sollten. Sie muss sich beispielsweise in ihrer Darstellung an verschiedene Geräte wie Handy, Tablet oder PC anpassen können (responsive Design). Außerdem sollten die Formulare einfach auszufüllen und alternative Eingabemöglichkeiten wie Sprachsteuerung oder Touchscreen möglich sein. Manche Menschen sehen Farben besser, wenn sie anders sind. Deshalb ist es wichtig, dass sie die Farben auf einer Website auch selbst einstellen können, zum Beispiel mit einem Kontrastschalter.

Wie können Websites so gestaltet werden, dass sie für alle zugänglich sind?

Die frühzeitige Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess kann helfen, spezifische Bedürfnisse bereits bei der Entwicklung einer Website zu berücksichtigen. Darüber hinaus, können Hotels oder Gaststätten ihre Website mit folgenden Tipps barrierefrei gestalten: 

  • Sprache und strukturierte Inhalte: Eine leicht verständliche Sprache, die auf Fachbegriffe verzichtet oder diese verständlich erklärt, ist unerlässlich. Empfehlenswert ist die Verwendung von leichter Sprache, eine spezielle Sprachversion mit festem Regelwerk, die sich an Menschen mit Lernbehinderungen und geistigen Beeinträchtigungen wendet. Dabei sollten Texte zum Beispiel in kürzere Abschnitte unterteilt, auf Nebensätze verzichtet und durch Aufzählungen strukturiert werden. 
  • Semantik: Damit Suchmaschinen und Screenreader die Webseite besser verstehen, ist es wichtig, die richtigen HTML- Elemente zu verwenden. Eine klare Seitenstruktur mit Kopfzeile (Header), Fußzeile (Footer) und Hauptteil (Main) verbessert die Orientierung. Überschriften (H1 bis H6), Absätze und Listen strukturieren den Text. Zum Beispiel sollte bei einer Speisekarte jede Kategorie, wie Vorspeisen, Hauptspeisen oder Desserts, mit einem entsprechenden <h1>, <h2> oder <h3>-Tag markiert sein. So können Screenreader die Speisekarte sinnvoll strukturieren und vorlesen. 
  • Sichtbarkeit: Bedienelemente sollten ausreichend groß und kontrastreich dargestellt sein. Auf Serifenschriften sowie zu kleine Schriftgrößen sollte verzichtet werden. 
  • Aussagekräftige Beschreibung: Alle Formularfelder, Buttons und Links, die man anklicken kann, sollten einen aussagekräftigen, beschreibenden Text haben, der genau erklärt, was sie tun. 
  • Technische Überprüfung: Accessibility Checker sind Tools, die Websites auf Barrierefreiheit prüfen. Sie helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und so für mehr Inklusion zu sorgen. Beliebte Optionen sind Browser-Add-ons wie Arc Toolkit, WAVE oder Silktide. Sie erlauben auch eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Website. 
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Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Integration von Voice-Assistants auf der Website.
Durch die Einbindung von Sprachsteuerung können Nutzer auch dann problemlos
navigieren, wenn sie keine Maus oder Tastatur verwenden können. Zudem können
Keyboard-Shortcuts für häufig genutzte Funktionen eingebaut werden, um die
Bedienbarkeit für Nutzer zu erleichtern.

Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Online-Präsenz?

Eine barrierefreie Website ist für Gastronomen und Hoteliers mehr als nur eine Pflichtübung. Sie ist eine Investition in die Zukunft und zeigt, dass alle Gäste willkommen sind. Barrierefreie Websites sind zudem nicht nur gast-, sondern auch suchmaschinenfreundlich. Durch eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen wie Google und einem höheren Online-Ranking erhöhen Gastronomiebetriebe ihre Reichweite und gewinnen mehr Gäste. Nicht zuletzt unterstreichen sie damit ihr Engagement für Inklusion und stärken ihr Image.

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