Suche

Arbeitsmarktzulassung wird digitaler

Die Digitalisierung und damit hoffentlich auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran: Ab sofort muss die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (EzB) im Rahmen der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit im eService nicht mehr zusätzlich ausgestellt werden.
StockSnap, Pixabay

Es reicht aus, wenn Arbeitgeber das PDF-Dokument mit der Zusammenfassung des digitalen Antrags zusammen mit der digitalen Kopie der Vorabzustimmung der BA an den zukünftigen Arbeitnehmer weiterleiten. Dieser kann das Dokument dann zur Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland weiterleiten. Dadurch entfallen Postlaufzeiten und die digitale Antragsbearbeitung wird erleichtert.

Die langen Verfahrensdauern für Visa und Aufenthaltstitel sind einer unserer größten Kritikpunkte in Zusammenhang mit der notwendigen Arbeits- und Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten. Der jetzt erfolgte Schritt in Richtung einer durchgehenden Digitalisierung des Verfahrens ist ein hilfreicher Mosaikstein Richtung Beschleunigung. Ab November 2025 geht es dann noch einen Schritt weiter: Dann können die Auslandsvertretungen die EzB direkt über das Ausländerzentralregister abrufen, der Zwischenschritt über den Arbeitnehmer entfällt. Alternativ zum eService kann die Vorabzustimmung auch weiterhin per Post oder per E-Mail beantragt werden.

Vorabzustimmungen der BA spielen im Gastgewerbe insbesondere bei der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung und bei Azubis aus Drittstaaten eine Rolle.

Quelle: DEHOGA

Weitere Artikel zum Thema

Surprising_SnapShots, Pixabay
Personalexperte Bernhard Patter sieht in der oft kritisierten Generation eher junge Menschen, die die Branche mit frischen Ideen und Ansprüchen herausfordert sowie gleichzeitig neue Chancen eröffnet.[...]
Ein korrekt formuliertes Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.fill | Pixabay.de
Im Rahmen der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Seit jeher bietet das Dokument Raum für Spekulationen über versteckte Formulierungen und verklausulierte Inhalte. Doch was gehört rechtlich gesehen tatsächlich in ein vollständiges[...]
Adobe Stock
Neue Mitarbeiter zu finden und für sich zu gewinnen, ist für viele Betriebe der Gastronomie und Hotellerie eine der größten Herausforderungen der heutigen Zeit. Social Media Kanäle entwickeln sich zu einem spannenden Werkzeug bei der[...]
imc AG
Weiterbildung in klassischer Form ließ sich bei Jägermeister schon vor der Pandemie immer schwieriger realisieren. Heute haben Mitarbeitende sowie Vertriebs- und Handelspartner weltweit Zugriff auf die digitale „Meister Academy“.[...]
Andrea Piacquadio, Unsplash
Als Rechtsanwalt erlebt Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht, immer wieder, dass bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften nicht bekannt sind oder diesen Vorschriften nicht die notwendige Beachtung geschenkt wird. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verschenken hier[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.