Es reicht aus, wenn Arbeitgeber das PDF-Dokument mit der Zusammenfassung des digitalen Antrags zusammen mit der digitalen Kopie der Vorabzustimmung der BA an den zukünftigen Arbeitnehmer weiterleiten. Dieser kann das Dokument dann zur Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung in seinem Heimatland weiterleiten. Dadurch entfallen Postlaufzeiten und die digitale Antragsbearbeitung wird erleichtert.
Die langen Verfahrensdauern für Visa und Aufenthaltstitel sind einer unserer größten Kritikpunkte in Zusammenhang mit der notwendigen Arbeits- und Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten. Der jetzt erfolgte Schritt in Richtung einer durchgehenden Digitalisierung des Verfahrens ist ein hilfreicher Mosaikstein Richtung Beschleunigung. Ab November 2025 geht es dann noch einen Schritt weiter: Dann können die Auslandsvertretungen die EzB direkt über das Ausländerzentralregister abrufen, der Zwischenschritt über den Arbeitnehmer entfällt. Alternativ zum eService kann die Vorabzustimmung auch weiterhin per Post oder per E-Mail beantragt werden.
Vorabzustimmungen der BA spielen im Gastgewerbe insbesondere bei der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung und bei Azubis aus Drittstaaten eine Rolle.
Quelle: DEHOGA